schnippewippe
New member
Schockwerbung - noch alle Tassen im Schrank?
Es gibt Sachen die kann man echt kaum glauben :ermm:
Es gibt Sachen die kann man echt kaum glauben :ermm:
Zum Mittel der Schockwerbung wollte (will?) ein Anwalt aus NRW greifen. Er lies 3 verschiedene Motive auf Kaffeetassen drucken.
Motiv 1:
Ein 6-8jähriges Mädchen wird von einer jungen Frau gezüchtigt. Dabei liegt das Mädchen mit entblößtem Gesäß nach oben bäuchlings über den Knien der Frau. Diese wiederum sitzt auf einem Sofa und schlägt das Kind mit einem wohl hölzernen Gegenstand auf das nackte Gesäß. Das Kind scheint zu schreien, jedenfalls zu wimmern. Das skizzierte Motiv ist farbig abgebildet.
Die Abbildung wird mit dünnen gekreuzten, roten Streifen durchstrichen. Links neben der Abbildung befindet sich der Text:
„Körperliche Züchtigung ist verboten (§ 1631 Abs. 2 BGB)“
Rechts neben der Abbildung sind die Kanzleidaten (Name, Adresse, Telefon-Nummer, Telefax-Nummer, E-Mail-Adresse und Internetadresse des Klägers abgedruckt.
Motiv 2:.................................mehr im Link