schnippewippe
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Shopbetreiber: Haftung für unvollständige Darstellung bei WAP & Co
Inzwischen sind Onlineangebote nicht nur über einen PC, sondern auch über mobile Geräte abrufbar. Aber das geschieht, wenn über mobile Geräte nicht alle Informationen abrufbar sind. Das OLG Hamm hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Onlinehändler für diese fehlenden Angaben haftet.
Was war geschehen?......................zu lesen im link