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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Neues aus Wistedt
Daniel P. aus Wistedt möchte auch mit Software Kohle machen.

Die Startseite:



Klickt man auf Download,dann erscheint dieses:



Erst beim runterscrollen,wenn man denn genau hinschaut,entdeckt man unten rechts,im Fließtext,einen Kostenhinweis.



Oder man klickt im unteren Balken auf Preis-Inhalt



Anbieter:



Weitere Angebote:
* Lieferantenkontakte.com
* Deutscher-Fabrikverkauf.de
* Restpostenfirma.de
* der-restposten-blog.de
* restposten-kleinanzeigen.de
* restposten-grosshandel.com
* grosshandel-import.de
* retimex.com

Siehe auch hier: echte-abzocke.de/computer-internet/fabrikverkauf-inet-online-gbr
 

sn00py603

New member
Wann wird diesen Brüdern endlich mal das Handwerk gelegt?
Was unternehmen denn die Softwarehersteller gegen solche Typen?
 

schnippewippe

New member
Software-Heute.de – iNet Online LtD i.G. – Geschäftsführer Daniel Popp

Es kann daher grundsätzlich auf die Ausführungen zu den bereits bekannten Portalen verwiesen werden. In der Regel steht Verbrauchern bei Vertragsabschlüssen über das Internet ein Widerrufsrecht (§ 312 b BGB, § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 BGB) zu. Danach kann ein Verbraucher seine Willenserklärung, die zum Vertragsabschluss führen sollte ..innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegenüber dem Vertragspartner schriftlich ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ausweislich der Angaben auf der Seite Software-Heute.de Downloads Spam & Virenfrei! unter dem Link „Widerrufsrecht“ bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Widerruf an die iNet Onlin Ltd i.G. als Betreiber der Seite zu richten. Die zweiwöchige Widerspruchsfrist beginnt dabei erst, wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform (z. B. per E-Mail) erhalten hat. Eine Widerrufsbelehrung, die nur ins Internet gestellt wird, dem jeweiligen Vertragspartner aber nicht bei oder nach Vertragsabschluss nochmals in Textform zur Verfügung gestellt wird, genügt den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich nicht.

Aufgrund der Gestaltung der Seite Software-Heute.de kommt durchaus auch eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums sowie unter Umständen wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Soweit sich der Verbraucher bei der Anmeldung in dem Glauben befunden hat, das Angebot sei kostenlos, kann durchaus ein rechtserheblicher Irrtum vorgelegen haben. In diesem Falle wäre grundsätzlich eine Anfechtung des Vertrages nach § 119 BGB möglich. Darüber hinaus kommt unter Umständen auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) in Betracht, da durch die Gestaltung der Internetseite der Eindruck erweckt wird, es handle sich um ein kostenloses Angebot. Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und am Rand der Anmeldemaske und sind nicht hervorgehoben. Sie können daher von einem Verbraucher leicht übersehen werden. ................................noch mehr darüber im link
 
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