siebendreissig
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Dr. Alexander Wachs ist der Verteidiger in einer Abmahnsache bezüglich eines Filesharers. Die Kanzlei Schutt und Waetke klagt gegen seinen Mandanten, allerdings mit wenig Aussichten wie er schreibt.
Gulli hat vor kurzem ein Update veröffentlicht
Auch wenn Schutt & Waetke den Prozess mit Pauken und Trompeten
Dazu wurde ein Spendenkonto mit Hilfe des http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ eingerichtet.Trotzdem möchte ich wegen des hohen Kostenrisikos zu Spenden aufrufen. Die Kosten des Rechtsstreits werden inklusive der Kosten für Gutachten einige tausend Euro betragen. Mein Mandant kann diese Kosten nicht allein tragen
Dies wollen wir natürlich unterstützen. Der Tutsi tut es übrigens auch.Konto 649988854
BLZ 20030000
Gulli hat vor kurzem ein Update veröffentlicht
Als Abschluss kann man nur hoffen das die Kläger verlieren, dennoch schützt dieses Urteil dann nicht vor weiteren Klagen, denn Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken ist nicht legal! Zitat AlterFalterBei der abgemahnten Datei handelte es sich um “Der Brockhaus multimedial 2007 premium”. Rechteinhaber ist hier das Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG. Der Abgemahnte hat auf die Abmahnung nicht reagiert und auch keine Unterlassungserklärung abgegeben. Durch der Kanzlei Schutt & Waetke wurde ohne vorangegangene Einstweilige Verfügung (!) oder Schriftverkehr auf Unterlassung geklagt. Bei einer Niederlage drohen dem Abgemahnten Zahlungen in Höhe von 18.000 Euro
Auch wenn Schutt & Waetke den Prozess mit Pauken und Trompeten
Bezüglich des Feststellens von geschützten Werken wurde vor kurzem von der Bundeszentrale für politische Bildung ein freies PDF herausgegeben.verlieren würden - lassen wir uns überraschen -, bleibt das Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke natürlich verboten. Also Finger weg von eMule, eDonkey, BitTorrent, Lime Wire, Gnutella und wie sie alle heißen