schnippewippe
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Stillschweigender Maklervertrag bei Inserat im Internet oder Zeitung
Der BGH hat sich vor Kurzem erstmals mit dem stillschweigenden Abschluss eines Maklervertrages im Internet auseinandergesetzt.
Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 62/11 vom 03.05.2012) lag der Fall eines Maklers zu Grunde, der in einem Internetportal eine Immobilie mit dem Hinweis „Provision 7,14 Prozent" angeboten hatte. Ein Kaufinteressent meldete sich auf dieses Angebot bei dem Makler und erhielt von einer Mitarbeiterin des Maklers Namen und Anschrift von Verkäufer und Objekt.
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