Strafzettel im Urlaub Inkasso alla fiorentina

schnippewippe

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Strafzettel im Urlaub Inkasso alla fiorentina

Den Strafzettel aus dem Urlaub haben Touristen schon längst vergessen, da liegt plötzlich ein Bußgeldscheid im Briefkasten. Automobilclubs raten, solche Schreiben zu ignorieren. ................................................................

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Die Post aus Florenz ist ein Akt der Verzweiflung. Seit Jahren schon ringen die Europäer darum, wie sie die Bußgelder von Touristen eintreiben können. Seit vergangenem Herbst ist das in Deutschland sogar möglich, zumindest theoretisch. Das Bonner Bundesamt für Justiz ist seitdem für die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide zuständig. Allerdings gestalte sich das Inkasso etwas "zählebig", wie es auch im Bundesverkehrsministerium heißt. Die Sache ist eben ziemlich kompliziert.

Das beginnt schon bei der Frage, wer für ein Vergehen zu büßen hat. In Deutschland ist die Frage klar: der Schuldige. Deshalb zeigen Beweisfotos für Raser immer den Fahrer; deshalb muss, wer seine Schuld abwälzen will, auch stets angeben, wer denn in der fraglichen Zeit am Steuer saß. Das ist in vielen Ländern anders, hier haftet der Halter. Deswegen richtet sich das Emo-Knöllchen an "das Fahrzeug Ihres Eigentums", und die zugehörigen Beweisfotos zeigen dieses Auto mitunter nur von hinten. Für eine Vollstreckung des Bußgeldbescheids in Deutschland aber reicht das nicht.

Formfehler verhindern Vollstreckung

Auch müssen ausländische Behörden jeden Vorwurf ins Deutsche übersetzen, sonst bleibt er folgenlos: Das Bundesamt treibt Geld nur ein, wenn ein Bescheid rechtskräftig ist und förmlich erging, dies wird eingehend geprüft. "Jeder kleine Formfehler verhindert die Vollstreckung in Deutschland", sagt Volker Lempp, Justiziar des Autoclubs Europa.

Für viele Urlauber bleibt das Regelwerk so folgenlos. Mit Österreich gab es schon vorher ein Spezialabkommen; und um Amtshilfe aus Bonn ersuchten bislang vornehmlich niederländische Behörden. Wie oft, lässt das Bundesamt im Dunkeln. Nur so viel: Kein einziges Mal setzte es bisher ein ausländisches Bußgeld mit Zwang durch. Italiens Eintreiber Emo versucht es derweil mit Drohungen. Der erste Brief sei "eine Art Höflichkeitssschreiben", warnt Emo im Internet. Wer nicht zahle, erhalte binnen 60 Tagen einen Bußgeldbescheid, zu zahlen binnen weiterer 60 Tage. "Nach Ablauf dieser Frist veranlasst die Polizei den Einzug", droht der outgesourcte Eintreiber. "Ich würde da gelassen bleiben", sagt Justiziar Lempp. Nur der Polizei in Italien sollte man besser nicht noch einmal begegnen..........................mehr im link
Strafzettel
http://www.anwalt.com/strafzettel/
 
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schnippewippe

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AW: Strafzettel im Urlaub Inkasso "European Municipality Outsourcing"

"European Municipality Outsourcing"
Unangenehme Post aus Italien
Mancher Italienurlauber erhält in diesen Tagen Post eines privaten Inkassounternehmens, in welcher sie im Auftrag der italienischen Polizei zur Zahlung von Geldbußen aufgefordert werden. Zahlen oder nicht, lautet hier die Frage:
Im Oktober 2010 trat in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214 JI des Rates vom 24.Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in Kraft. Diese ermöglicht die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen innerhalb der EU. Im Ergebnis müssen behördliche Entscheidungen aus EU-Mitgliedstaaten in Deutschland grundsätzlich anerkannt und vollstreckt werden.
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..............Aus Italien sind jedoch Fälle bekannt, in denen der Bußgeldbescheid ohne Einschalftung des Bundesamtes von der örtlichen Polizeibehörde und dem italienischen Inkassounternehmen "European Municipality Outsourcing" mit Sitz in Florenz übersandt wurde. Damit fehlt dem Bescheid regelmäßig eine europarechtlich allgemein anerkannte Grundlage.Darüber hinaus fehlt in den Bescheiden regelmäßig der Hinweis auf die Möglichkeit einer Anfechtung vor einem italienischen Strafgericht. Kommt dann noch hinzu, dass dem Bescheid kein Beweisfoto beigefügt ist, welches den Adressaten bei dem Verkehrsverstoß zeigt, dürfen derartige Bescheide in Deutschland nicht vollstreckt werden.

Wer einen derartigen Bescheid mit zum Teil dreistelligen Beträgen erhält, sollte sich also auf jeden Fall beraten lassen. Nicht ganz außer Acht sollte man dabei allerdings lassen, dass man ja irgenwann wieder nach Italien will ...aus dem link
 
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