Stromanbieterabzocke

Katzina

New member
Hallo,
ich schildere mal folgenden Sachverhalt:

Ich bin bei dem Stromanbieter "Maingau-Energie" unter Vetrag.

Am 01.10.2012 schloß ich dort einen "Preisgarantie-Vertrag" für 1 Jahr mit einem AP brutto 24,92 ct/kWh ab.
Bereits aber schon am 27.12.2012 erhielt ich eine Mitteilung über Preiserhöhung wegen (oder deklariert als)
"Gesetzgeber erhöht Umlage für erneuerbare Energie und weitere Abgaben" AP brutto 27,57 ct/kWh
also eine Erhöhung um 2,65 ct/kWh!

Am 15.08.2013 erhielt ich nun ein weiteres Preiserhöhungsschreiben per 01.10.2013 mit
einem AP brutto von 30,49 ct/kWh.
Daraufhin stöberte ich im Internet und stellte fest, daß diese Art von Preiserhöhung nur an die Bestandskunden weitergegeben wurde.
Maingau wirbt im Internet mit einem Preis von

von 25,83 ct/kWh.

Das wäre lediglich eine Preiserhöhung (trotz angeblich gesetzlich gestiegener Preise) nur um 0,91 ct/kWh
seit 01.10.2012 .
Für Bestandskunden jedoch ist die Preiserhöhung 5,57 ct/kWh!

Derartige Unterschiede für Bestandskunden (mit Preisgarantie) sind für mich arglistige Täuschung.
Maingau-Energie antwortete mir lapidar, es hätte alles seine Richtigkeit.
Ich habe jetzt die Verbraucherzentrale in Offenbach informiert und Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie eingereicht.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
"Gesetzgeber erhöht Umlage für erneuerbare Energie und weitere Abgaben" AP brutto 27,57 ct/kWh
also eine Erhöhung um 2,65 ct/kWh!
das kann richtig sein.
Die Preisgarantie bezieht sich nur auf die Entgelte für Netznutzung, Messung und Abrechnung sowie die Konzessionsabgabe.
Hier geht es aber um eine Erhöhung der Steuer.
Am 15.08.2013 erhielt ich nun ein weiteres Preiserhöhungsschreiben per 01.10.2013 mit
einem AP brutto von 30,49 ct/kWh.
Mit welcher Begründung?
Ich würde dieser Erhöhung erst einmal schriftlich,beweissicher widersprechen.
Eventuell auch gebrauch machen von einem Sonderkündigungsrecht.
Siehe AGB:
3.3 Im Falle einer Änderung der Preise hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen.
Quelle&mehr: maingau-energie.de/AGB
 

Katzina

New member
Standard AW: Stromanbieterabzocke
Zitat:De kleine Eisbeer
Zitat:
das kann richtig sein.

Ja exakt, aber inwiefern entspricht diese Erhöhung der Wahrheit, wenn nicht alle Abnehmer davon betroffen sind, sondern nur die Vertragskunden? Wie kann ich das feststellen, wenn der Internetpreis sich für Neukunden nicht ändert? Gehe ich falsch in der Annahme, daß solch eine Steuer- (o.ähnliches) Erhöhung Erhöhung nicht auch an die anderen, sprich alle, weiterzugeben ist?

Zitat:
Mit welcher Begründung?

Keinerlei Begründung: Heute informieren wir Sie über unsere Strompreise...blah,blah,blah - ohne Begründung, natürlich wieder das Versprechen der einjährigen Preisgarantie.

Ich legte natürlich Widerspruch ein, werde auch von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen....und muß mir erst wieder einen neuen Stromanbieter aussuchen.
Meine Lehre aus dieser Sache ist, bei jedweder Strompreiserhöhung auch beim gleichen Anbieter mal auf seine Internetseite zu schauen, wie denn dessen allgemeine Strompreisentwicklung aussieht.
Man kann doch nicht alles so hinnehmen.
Mal sehen, was die Schlichtungsstelle dann später antwortet.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Vielen Dank für Euere nützlichen Hinweise.
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Zuletzt bearbeitet:

Katzina

New member
Also so sehr preiswert finde ich diesen Anbieter nicht. Aber Ökostrom ist schon wichtig.
Übrigens mein Anliegen in vorigem Tread wurde positiv geregelt.
Über die Schlichtungsstelle konnte erreicht werden, dass der besagte Stromanbieter beim Anfangspreis bleiben musste, d.h. ich brauchte die Erhöhung, die mir auferlegt werden sollte, nicht zahlen. Es lag auf der Hand, dass es Abzocke sein sollte.
 

developer

New member
Das ist ja mal ein positives Ende im Sinne des Verbrauchers :)
Und auch gut, dass es ohne Gerichtsprozess geklappt hat.
 

Katzina

New member
Vielen Dank für Euer Lob, leider gibt es hier keinen Dankesbutton.
Ich habe aber schon oft die Erfahrung gemacht, dass man nicht gleich aufgeben sollte, denn "Beharrlichkeit führt (manchmal) zum Ziel".
LG
 
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