schnippewippe
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BGH erklärt Klauseln von T-Mobile und congstar für unwirksam
15,50 Euro kein Grund für Handy-Sperrung
Congstar, OLG Köln vom 22.01.2010
http://www.vzbv.de/mediapics/congstar_mobilfunk_olg_koeln_22_01_2010.pdf
T-Mobile, OLG Köln vom 22.01.2010
http://www.vzbv.de/mediapics/t_mobile_olg_koeln_22_01_2010.pdf
15,50 Euro kein Grund für Handy-Sperrung
Hier noch mal die Urteile . Damit sie nicht verloren gehen.18.02.2011 - Mobilfunkanbieter dürfen einen Handy-Anschluss nicht wegen eines Zahlungsverzugs von nur 15,50 Euro sperren. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden. Mit dem Urteil folgt das Gericht der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), der diese Praxis als überzogen und rechtlich unzulässig kritisiert. Der vzbv hatte gegen die Sperrklauseln von T-Mobile und congstar geklagt.
Beide Unternehmen hatten sich in den Vertragsbedingungen vorbehalten, den Anschluss zu sperren, wenn der Kunde mit mindestens 15,50 Euro in Verzug geraten ist. Demnach mussten sie den Kunden weder vorwarnen noch eine Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags einräumen. Darüber hinaus sollten betroffene Kunden die Kosten für die Anschluss-Sperre zahlen.
Zahlendreher kann zu Sperrung führen
Angesichts des geringfügigen Rückstands sei diese Reaktion völlig übertrieben und rechtlich unzulässig, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Schon ein versehentlicher Zahlendreher bei der monatlichen Überweisung könne zur sofortigen Anschlusssperre führen, etwa wenn der Kunde statt 53 Euro nur 35 Euro überweist. Zum Vergleich verwies der Verbraucherzentrale Bundesverband auf die gesetzliche Regelung für Festnetzanschlüsse: Hier darf der Anbieter den Anschluss erst sperren, wenn der Teilnehmer mit mindestens 75 Euro in Verzug ist. Außerdem muss er die Sperre mindestens zwei Wochen vorher androhen. Mit dieser Argumentation konnte der vzbv beim Gericht durchdringen. Der BGH hält eine solche Regelung auf Verträge für Mobilfunk-Dienstleistungen für übertragbar................mehr im link
Congstar, OLG Köln vom 22.01.2010
http://www.vzbv.de/mediapics/congstar_mobilfunk_olg_koeln_22_01_2010.pdf
T-Mobile, OLG Köln vom 22.01.2010
http://www.vzbv.de/mediapics/t_mobile_olg_koeln_22_01_2010.pdf
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