T-Mobile und congstar - 15,50 Euro kein Grund für Handy-Sperrung (Urteil)

schnippewippe

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BGH erklärt Klauseln von T-Mobile und congstar für unwirksam

15,50 Euro kein Grund für Handy-Sperrung

18.02.2011 - Mobilfunkanbieter dürfen einen Handy-Anschluss nicht wegen eines Zahlungsverzugs von nur 15,50 Euro sperren. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden. Mit dem Urteil folgt das Gericht der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), der diese Praxis als überzogen und rechtlich unzulässig kritisiert. Der vzbv hatte gegen die Sperrklauseln von T-Mobile und congstar geklagt.

Beide Unternehmen hatten sich in den Vertragsbedingungen vorbehalten, den Anschluss zu sperren, wenn der Kunde mit mindestens 15,50 Euro in Verzug geraten ist. Demnach mussten sie den Kunden weder vorwarnen noch eine Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags einräumen. Darüber hinaus sollten betroffene Kunden die Kosten für die Anschluss-Sperre zahlen.

Zahlendreher kann zu Sperrung führen
Angesichts des geringfügigen Rückstands sei diese Reaktion völlig übertrieben und rechtlich unzulässig, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Schon ein versehentlicher Zahlendreher bei der monatlichen Überweisung könne zur sofortigen Anschlusssperre führen, etwa wenn der Kunde statt 53 Euro nur 35 Euro überweist. Zum Vergleich verwies der Verbraucherzentrale Bundesverband auf die gesetzliche Regelung für Festnetzanschlüsse: Hier darf der Anbieter den Anschluss erst sperren, wenn der Teilnehmer mit mindestens 75 Euro in Verzug ist. Außerdem muss er die Sperre mindestens zwei Wochen vorher androhen. Mit dieser Argumentation konnte der vzbv beim Gericht durchdringen. Der BGH hält eine solche Regelung auf Verträge für Mobilfunk-Dienstleistungen für übertragbar................mehr im link
Hier noch mal die Urteile . Damit sie nicht verloren gehen.

Congstar, OLG Köln vom 22.01.2010
http://www.vzbv.de/mediapics/congstar_mobilfunk_olg_koeln_22_01_2010.pdf

T-Mobile, OLG Köln vom 22.01.2010
http://www.vzbv.de/mediapics/t_mobile_olg_koeln_22_01_2010.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:

Manuela W.

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Danke euch für die zahlreichen Links, wirklich klasse! Jetzt hat man das ganze endlich mal amtlich und übersichtlich aufgestellt.

Ich hatte in der Vergangenheit, insbesondere in den letzten zwei Jahren, auch des öfteren Probleme mit Handy Sperrungen. Ging damals um Mobilcom (jetzt Mobilcom Debitel). Hatte dort einen Vertrag, der noch nicht gekündigt war und weiter lief. Ich nutzte die SIM-Karte, Ergo das Gerät, schon lange nicht mehr und ließ den Vertrag praktisch einfach nur "auslaufen". Einige Male "übersah" ich die monatlichen Rechnungen, weil mir das ganze einfach nicht mehr präsent war (natürlich, dies war meine alleinige Schuld!). Mein Telefon wurde allerdings jedesmal, auch wenn es sich um kleine Beträge handelte direkt gesperrt. Natürlich "durfte" man dann im nächsten Monat direkt die Sperrgebühr (zusätzlich zu möglichen Rücklastschriftgebühren, teilweise auch in dreister Höhe) zahlen. Bin froh das dies nun nicht mehr ohne weiteres möglich ist, auch wenn ich Gott sei dank davon nun aktuell nicht betroffen bin.

Gruß Manu
 

Scroky@Ciccio

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Hi,
super das es hier viele gibt die Tip´s geben!!!
Kann man den auch das >GEld zurück fordern wenn es schon in der vergangenheit passier ist??????????:confused:
Lg
 

schnippewippe

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E-Plus: Bundesgerichtshof untersagt Handy-Sperre

E-Plus: Bundesgerichtshof untersagt Handy-Sperre

Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Gleich mit neun Klauseln im Kleingedruckten war E-Plus dem VZBV unangenehm aufgefallen. So gestattete sich das Unternehmen, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Dazu reichte schon, dass der Kunde mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug geraten war oder das eingeräumte Kreditlimit überschritten hatte. Auch eine von der Bank oder der Sparkasse des Kunden wegen fehlender Kontodeckung nicht eingelöste Lastschrift konnte zur umgehenden Sperrung führen.

Der VZBV hatte die neun Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Dieser Einschätzung schloss sich der BGH weitgehend an und untersagte E-Plus, acht der strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist die Geschäftsbedingung, wonach die Gesellschaft bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann.

Das Urteil betrifft die gesamte Branche. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern............aus dem link
 
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