schnippewippe
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Ein Gutes Beispiel dafür das man die AGB genau lesen sollte.
Modelagentur-Abzocke - taff - Video
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Vorkasse von Modelagentur Lorraine Media GmbH
In Sachen 324 O 334/06 Borgmeier Media Communication gegen Lorraine Media GmbH ging es vermutlich um den folgenden Artikel:
Hier noch eine andere Art.
Teure Fotos, keine Karriere - MEDIATHEK - WDR.de
Modelagentur-Abzocke - taff - Video
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Unglücklicherweise wird es keine leichte Übung sein, aus diesem Vertrag wieder herauszukommen.
Wichtig jedoch für alle diejenigen, die ihre Unterschrift unter einen solchen Vertrag gesetzt haben: In den hier vorliegenden AGB findet sich eine – zulässige – Verlängerungsklausel. Der Vertrag läuft also keineswegs von selbst nach 12 Monaten aus, sondern verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls nicht rechtzeitig drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Verlängerung lässt sich die Lorraine Media GmbH selbstverständlich mit weiteren 269,88 € entlohnen.
Auch falls man sich mit dem ursprünglichen Vertrag abgefunden hat, sollte man dringend eine Kündigung an die Lorraine Media GmbH schicken, falls man nicht tatsächlich bereit ist, für ein weiteres Jahr auf “models-week.de” nochmals mehr als 250,00 € hinzulegen...................aus dem link
Vorkasse von Modelagentur Lorraine Media GmbH
Hier sollte man wohl mit der Wortwahl vorsichtig sein.Verbrauchern, die bereits einem unseriösen Angebot wie der "Registrierung als Model" für 298 € durch die Firma Lorraine Media GmbH auf den Leim gegangen sind, gibt die Verbraucherschützerin folgende Tipps zur Schadensbegrenzung:
* Zunächst ist zu prüfen, ob ein Vertrag auf einer Freizeitveranstaltung geschlossen wurde und damit als Haustürgeschäft gilt, wie bei der Einladung zu einer Veranstaltung in ein Hotel; bei der Prüfung helfen die Berater der Verbraucherzentrale. Ist das der Fall, dann bleiben nach Erhalt einer korrekten Widerrufsbelehrung 14 Tage Zeit für den Widerruf, bei fehlerhafter oder verspäteter Belehrung verlängert sich die Frist sogar.
* Auf eine Vermittlertätigkeit von Agenturen ist Maklerrecht anzuwenden. Hat das Unternehmen keine aktuelle Erlaubnis der Arbeitsagentur für die Vermittlung von Jobs an andere Auftraggeber, sind geschlossene Modelverträge nichtig, so dass man das gezahlte Geld zurück fordern kann. An sich selbst dürfen Agenturen wegen der wirtschaftlichen und personellen Verflechtung keine Personen vermitteln.
* Die bloße Aufnahme in einen Katalog rechtfertigt noch keine Provision: Liegt also eine Genehmigung der Agentur für Arbeit vor, dürfen Modelagenturen nach der Vermittler-Vergütungsverordnung und den Vorschriften zur Arbeitsvermittlung (Sozialgesetzbuch III) weder für Fotos noch für das Anlegen einer Kartei Geld verlangen. Ein Verstoß dagegen hat wiederum die Nichtigkeit der Verträge und einen Rückzahlungsanspruch zur Folge..............aus dem link
In Sachen 324 O 334/06 Borgmeier Media Communication gegen Lorraine Media GmbH ging es vermutlich um den folgenden Artikel:
Hier noch eine andere Art.
Teure Fotos, keine Karriere - MEDIATHEK - WDR.de
Viele träumen von einen Karriere als Model, von Glamour, Geld und Laufsteg. Dubiose Castingunternehmen gaukeln Jugendlichen vor, diese Träume schnell zu erfüllen. Sie wurden in ein Bielefelder Hotel gebeten, doch hier ging es dann um ganz plumpe Abzocke.
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