schnippewippe
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Telefonanbieter darf Anschluss bei Abzug unberechtigter Forderung nicht sperren.
Gerichtsbeschluss gegen **********
Gerichtsbeschluss gegen **********
Pressemitteilung vom Mittwoch, 16. November 2011
Eine Telefongesellschaft darf Kunden nicht das Telefon sperren, wenn diese die Bezahlung eines Teils der Telefonrechnung verweigern, weil sie sie für unberechtigt halten. Das hat das Landgericht München I auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg per einstweiliger Verfügung gegen die Firma Tele****a Germany entschieden (Beschluss vom 6.10.2011, Az.: 37 O 21210/11).
Die Verbraucherzentrale hatte vorgetragen: Behauptet ein Kunde, dass Positionen auf der Telefonrechnung nicht korrekt seien, so muss die Telefongesellschaft die Rechtmäßigkeit nachweisen und darf dem Kunden weder mit einer Sperre drohen noch sie durchführen. Es müsse vermieden werden, dass Verbraucher unberechtigte Telefonrechnungen nur deswegen bezahlen, weil sie sonst die Kappung ihrer Telefonleitung fürchten müssen.
Anlass war der Fall einer Verbraucherin aus Hamburg. Tele***ca sperrte ihr das Telefon, weil sie sich weigerte, 163,14 Euro für aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbare Entgelte für die Nutzung von Sonderrufnummern und Servicediensten zu zahlen. Sie hatte sich deswegen an die Verbraucherzentrale Hamburg gewandt. Die Verbraucherschützer beantragten, nachdem Tele***ca sich weigerte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die einstweilige Verfügung...............aus dem link