Telekommunikationsanbieter StarCom

siebendreissig

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Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet über einen Ansturm an Beschwerden über den Preselection-Anbieter StarCom.
Viele Kunden beschweren sich über die Methoden der Hausierer der Firma oder über Verkäufer an öffentlichen Plätzen wie Einkaufszentren. Diese seien sehr aggressiv wobei die Kunden sich regelrecht genötigt ühlen eine Unterschrift zu leisten.

Bei dieser Firma kann man Preselection Verträge bestellen, also Verträge, bei denen im Vorfeld bestimmt wird wie viel telefoniert wird oder man im Internet surft.

“Nun häuft sich in unserer Beratung die Anzahl derjenigen, die eine Rechnung von StarCom erhielten, sich jedoch sicher sind, niemals einen Auftrag unterschrieben zu haben“, sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. “Verlangen die empörten Verbraucher von StarCom die Vorlage der Vertragsunterlagen, fanden sich auf einigen Formularen eine Unterschrift mit ihrem Namen, die jedoch nicht ihre eigene ist“, so Henschler weiter.,

Wer eine Rechnung von StarCom erhält, ohne einen Auftrag erteilt zu haben, ist zur Zahlung natürlich nicht verpflichtet. Jegliche Zahlungspflichten sollten gegenüber dem Unternehmen sogleich zurückgewiesen werden. Wer einen Vertrag unterschrieben hat, den Abschluss jedoch bereut, der kann innerhalb von zwei Wochen den Widerruf des Vertrags erklären. Wurde ihm keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt, besteht das Widerrufsrecht sogar unbefristet.
Inzwischen wird bereits wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie Betrugs haben mehrere Verbraucher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Leipzig gestellt, die nun ermittelt.

Update:

Nun berichtet auch die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern von ganz ähnlichen Vorfällen.

Wie Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale berichtet, liegen dem Juristen zur “StarCom“ zahlreiche, Beschwerden von Verbrauchern vor. Dabei ist auffällig, dass es sich überwiegend um ältere Menschen handelt, welche immer wieder beschreiben, mit falschen Versprechen zur Unterschrift eines Preselection-Vertrages, überredet worden zu sein
Joachim Geburtig rät in seinem Blog niemals Unterschriften an der Haustür zu tätigen, wenn doch, dann aber immer eine Vertragsdurchschrift zu behalten. Bei solchen, Haustürgeschäften kann übrigens innerhalb von 2 Wochen problemlos vom Widerrufsrecht gebraucht gemacht werden.
 

siebendreissig

New member
1. Simone Schreibt:
June 23rd, 2008 at 21:47

Hallo,

schoen das Ihr das Thema hier einmal ausfuehrlich aufgreift.
Ich haette eigentlich nicht gedacht das ich im Internet konkret
etwas dazu finden wuerde. Werde mich da jetzt erst mal
durch wuehlen.

Danke

Simone
2. Starcom-Betrogener Schreibt:
September 3rd, 2008 at 13:44

hallo,

auch wir werden von starcom bedrängt. wir haben unsere verträge mit starcom gekündigt und haben im januar 2008 eine kündigungsbestätigung erhalten.
nun hat starcom jedoch im august 2008 “angefallene telefonate”, ohne grundgebühr von unserem konto abgebucht.
nach rückfrage (vorsicht kostenpflichtige tel.nr.) weshalb starcom uns eine rechnung schickt erhielten wir folgende antwort.

…ja ihre kündigung ist bei uns eingegangen und akzeptiert. deshalb werden bei ihnen auch keine grundgebühren berechnet…aber wenn ihr derzeitiger anbieter keine freie tel.leitung anbietet, wegen störung, ausfall usw. sind wir berechtigt die anfallenden gesprächsgebühren zu berechnen. so steht es in inseren agb und so haben wir ihnen das in der kündigungsbestätigung auch mitgeteilt…haben sie pech gehabt. zahlen sie nicht beauftragen wir ein inkassobüro…

wer hat die gleichen erfahrungen und kann uns helfen? für mich als endverbraucher ist eine kündigung, eine kündigung.

mfg
starcom-betrogener
3. Brit2 Schreibt:
January 16th, 2009 at 14:53

Meine Mutter (80J.)hat sich zu so einem Preselection-Vertrag überreden lassen. Bereut hat sie es und zahlt seitdem auch jeden Monat deutlich mehr als früher “nur bei der Telekom”.
Viel schlimmer - StarCom erkennt die Kündigung nicht an. Sie bestätigen zwar den Posterhalt aber - sie bestehen (nach den 2 Jahren, Vertrag soll ordnungsgemäß zum 17.4. enden, Kündigung jetzt am 12.1. somit fristgemäß!) - dass sie “sehr gerne eine Tarifumstellung machen, jedoch ist die erst ab dem 2.5. möglich” — wir müssen also erneut kündigen und ich befürchte - das wird sich noch weiter hinziehen. Klar haben wir bereits mit Gericht und Bundesnetzagentur gedroht und bestehen darauf, dass StarCom “vollumfänglich” den Vertrag als gekündigt betrachtet - aber die spielen auf zeit und betreiben jetzt noch schlimmer Dummenfang …
 

schnippewippe

New member
Der Beitrag von "" siebendreissig "" wird ja hier viel gelesen . Da möchte ich doch darauf hinweisen , dass das was er eingestellt hat , wohl schon aus dem Jahr 2007 oder 2008 ist.

Hier mal die Berichte der Verbraucherzentrale Sachsen zu dem Thema.

05.11.2007 Telefonvertrag wider Willen

26.05.2008 Wo kein Wille, da kein Vertrag
Untergeschobene Telefonverträge und Zeitschriftenabos der Firmen StarCom und MyPhone – Verbraucherzentrale Sachsen erstattet Strafanzeige

22.11.2005 Werbeterror an Tür und Telefon?
Telekommunikationsfirmen auf Kundenfang

17.04.2003 Heißer Draht aus dem Jenseits?
Drücker für Telefonfirmen missbrauchen offensichtlich sogar Adressen Verstorbener
In den Regionen Leipzig und Chemnitz fallen den sächsischen Verbraucherschützern gegenwärtig besonders unseriös arbeitende Drücker auf, die Kunden für die Telekommunikationsfirmen Arcor (Sitz Eschborn) und Tele2 (Sitz Düsseldorf) werben, in der Region um Plauen für die Firma StarCom (Sitz München).
MVticker.de: Nachrichtenportal Mecklenburg-Vorpommern » News-Archiv: Strafanzeige ein wirksames Mittel im Kampf gegen Abzocker im Telekommunikationsmarkt

Beitrag jurablogs.com
STARCOM / StarCom zur Unterlassung verurteilt
Der Telekommunikationsanbieter StarCom wurde vom LG München (4 HK O 15405/08) verurteilt, es künftig zu unterlassen, Verbrauchern unverlangt und ohne Vertragsschluss Vertragsbestätigungen zuzuschicken. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Berlin, StarCom hat den Unterlassungsanspruch anerkannt: Das Unternehmen hatte Vertragsbestätigungen an Verbraucher geschickt, obwohl diese beteuerten, keinen Vertrag mit StarCom geschlossen zu haben. Als "Beweis" legte der Telekommunikationsanbieter teilweise Bestellformulare mit offenbar gefälschten Unterschriften der angeblichen Besteller vor. (Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin) Was sind das denn auch für Steinzeitmethoden? via Recht für Verbraucher
Das Urteil könnte vielleicht mal einen Kunden helfen.

BGH, Urteil vom 5. 2. 2009 - I ZR 119/ 06 - Änderung der Voreinstellung II; OLG Köln (Lexetius.com/2009,1981)
BGH, Urteil vom 5. 2. 2009 - I ZR 119/ 06
 

kruemeltee

Super-Moderator
Der Beitrag von "" siebendreissig "" wird ja hier viel gelesen . Da möchte ich doch darauf hinweisen , dass das was er eingestellt hat , wohl schon aus dem Jahr 2007 oder 2008 ist.
Das liegt daran, daß die Inhalte vorher in einem Blog standen und fiacyberz versuchte ein Forum daraus zu errichten. Daher mussten die Beiträge irgendwie mit herüber wandern und da hat eben siebendreissig ausgeholfen.

Gruß Maddin
 
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