Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig (IP-Adresse)

schnippewippe

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Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig: Beschwerdeführer begrüßen Urteil

„Es ist ein großer Erfolg unserer Beschwerde, dass das Bundesverfassungsgericht der ausufernden staatlichen Identifizierung von Internetnutzern einen Riegel vorschiebt und die Anonymität unserer Internetnutzung schützt“, erklärt der Beschwerdeführer Patrick Breyer. „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Telekommunikationsgesetz zur Ruine rot-grünen Überwachungswahns geworden. Die Bundesjustizministerin muss jetzt klarstellen, dass Internetnutzer künftig nur noch nur mit richterlicher Genehmigung und nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leib oder Leben identifiziert werden dürfen. Ihr Vorhaben zur verdachtslosen Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung (IP-Adresse) muss Frau Leutheusser-Schnarrenberger endlich beerdigen.“.......................mehr im link
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-013.html
 
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schnippewippe

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Anbieter müssen künftig der Polizei Passwörter verraten


Eigentlich klar: PIN-Nummer oder Passwort sollte niemand kennen außer dem Nutzer. Doch es gibt eine Ausnahme: Auf Verlangen müssen Telekommunikationsunternehmen künftig auch diese Kundendaten an Ermittler herausgeben.
Telekommunikationsunternehmen müssen künftig Namen und Adressen ihrer Kunden den Sicherheitsbehörden auf Verlangen übergeben. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin ohne Aussprache für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, nach der auch Passwörter oder PIN-Nummern den Ermittlern zur Verfügung gestellt werden müssen.

Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten...................................
 

Barsoi

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Bleibt nur zu hoffen, dass sich die Ermittler ausreichend legitimieren müssen. Nicht das jetzt gewisse kriminelle Subjekte auf "schräge" Ideen kommen...
 
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