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Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig: Beschwerdeführer begrüßen Urteil
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-013.html„Es ist ein großer Erfolg unserer Beschwerde, dass das Bundesverfassungsgericht der ausufernden staatlichen Identifizierung von Internetnutzern einen Riegel vorschiebt und die Anonymität unserer Internetnutzung schützt“, erklärt der Beschwerdeführer Patrick Breyer. „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Telekommunikationsgesetz zur Ruine rot-grünen Überwachungswahns geworden. Die Bundesjustizministerin muss jetzt klarstellen, dass Internetnutzer künftig nur noch nur mit richterlicher Genehmigung und nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zum Schutz von Leib oder Leben identifiziert werden dürfen. Ihr Vorhaben zur verdachtslosen Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung (IP-Adresse) muss Frau Leutheusser-Schnarrenberger endlich beerdigen.“.......................mehr im link
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