schnippewippe
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Überraschung: Seine Blumen darf man gießen, ohne dafür zahlen zu müssen...
Auch die Stadt Bielefeld sah dieses Problem. Sie berechnete die Brauchwassergebühren nach dem entnommenen Frischwasser (was ja grundsätzlich vernünftig ist), wollte aber den Blumengießern dabei nur sehr begrenzt entgegenkommen. Nur wer nachweise, dass er mehr als 20 qm Wasser jährlich für seinen Garten verwende, der könne einen Abschlag bei der Brauchwasser-Rechnung verlangen. Alles darunter seien Bagatellmengen, für die es keine Extrawurst bei der Abrechnung gebe.
Dagegen klagte ein Bielefelder Hausbesitzer, und er bekam vor dem OVG Münster Recht: Es gehe laut Gericht nicht in Ordnung, eine Bagatellgrenze zu ziehen. Stattdessen könne man den Gartlern auch auferlegen, auf eigene Kosten für das Gartenwasser einen eigenen Zähler installieren zu lassen, der dann en passant gleich mit abgelesen werden könne. Dann entstehe kein Verwaltungsmehraufwand, und es könne verbrauchsgenau abgerechnet werden (Urt. v. 03.12.2012, Az. 9 A 2646/11). ...............mehr im link