schnippewippe
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Überzahltes Arbeitslosengeld muss nicht immer zurückerstattet werden
Behörde muss Verschuldensvorwurf gegenüber Arbeitslosen mittels maßgeblicher Bescheide belegen können
Ein Arbeitsloser muss zu viel bezahltes Arbeitslosengeld dann nicht zurückzahlen, wenn die Behörde nicht durch die Vorlage der maßgeblichen Bescheide den Verschuldensvorwurf gegenüber dem Arbeitslosen belegen kann. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg............weiter im link