Ungewollt Mitglied eines Tuning Clubs geworden?

schnippewippe

New member
Sind Sie auch ungewollt Mitglied eines Tuning Clubs geworden? Dann hilft Ihnen dieser Beitrag weiter!
Wie es scheint, ist es immer noch nicht aus der Mode gekommen, die unbeschwerte Stimmung eines Verbrauchers im Rahmen einer Freizeitveranstaltung auszunutzen und ihn so zum Abschluss eines für ihn nachteiligen und unnötigen Vertrages zu bewegen. Oft bemerkt man erst Monate später, dass ein entgeltlicher Vertrag geschlossen wurde, nämlich wenn die erste Rechnung ins Haus flattert.

Die Masche, mit der unseriöse Anbieter vorgehen, ist dabei immer die gleiche. Der Verbraucher wird unter Vorspiegelung eines fadenscheinigen Grundes in ein Gespräch verwickelt, in dessen Rahmen er natürlich „ganz unverbindlich" seine Daten, oft auch seine Bankverbindung angeben soll. Auf Nachfragen, wofür man diese Daten benötige, wird dann regelmäßig eine verharmlosende Antwort gegeben, wie z. B. man bräuchte das nur für eine Umfrage, dass sei nur bedeutungsloser Papierkram oder man bräuchte die Daten, um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können. In Wirklichkeit wird dem Verbraucher dabei seine Zustimmung zu einem entgeltlichen Vertrag abgenötigt. Eben mit dieser unseriösen Masche ist auch der Tuning Club Europa-Service auf Deutschlands Tuning-Messen unterwegs.

Nehmen Sie sich daher vor leicht bekleideten Damen in Acht, die Sie zur Teilnahme an einer Umfrage bewegen wollen und dafür von Ihnen eine Unterschrift benötigen. Mit dieser Unterschrift gehen Sie nämlich eine Mitgliedschaft im Tuning Club Europa-Service ein. Die Mitgliedschaft läuft i. d. R. 24 Monate für einen Mitgliedsbeitrag von 144,- €...........................weiter im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
link schrieb:
Wie es scheint, ist es immer noch nicht aus der Mode gekommen, die unbeschwerte Stimmung eines Verbrauchers im Rahmen einer Freizeitveranstaltung auszunutzen und ihn so zum Abschluss eines für ihn nachteiligen und unnötigen Vertrages zu bewegen.
[...]
Um den Verbraucher vor solchen unseriösen Machenschaften zu schützen, wurde ihm vom Gesetzgeber das Recht eingeräumt, seine auf den Abschuss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb einer gesetzlich festgeschriebenen Frist, ohne die Angabe von Gründen, zu widerrufen.
Wichtig ist das die Messe als Freizeitveranstaltung gestaltet ist. Denn nur dann hat man ein Widerrufsrecht.
Z.B. Urteilte das BGH VIII ZR 199/01 und das OLG Braunschweig entsprechend.
 
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