schnippewippe
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Ungewollter Branchenbuch-Eintrag: Zahlen für das zweite Jahr?
von Rechtsanwalt Sebastian Dosch
von Rechtsanwalt Sebastian Dosch
Sorry :huh: sollte nicht als Thema sein. Kommt davon wenn man viele Fenster offen hat.Ich habe ja nun schon viel zum Thema geschrieben: Hier, hier, hier und hier zum Beispiel. Und ich habe - wenn auch im Zusammenhang mit Abofallen - auch schon darauf hingewiesen, dass die Zahlung für das erste Jahr keine Bestätigung des Vertrags ist. Häufig wird die Lage also so sein: Sie müssen für das zweite Jahr in aller Regel nicht zahlen - möglicherweise können Sie sogar den Vertrag noch anfechten und dann auch die Zahlung für das erste Jahr zurückfordern......................müsst ihr im link lesen
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