Urteil Fitnessstudio: Kein Testangebot unterschrieben, sondern Jahresvertrag

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Urteil Fitnessstudio: Kein Testangebot unterschrieben, sondern Jahresvertrag

Amtsgericht München, Urteil vom 18.06.2014 - 271 C 30721/13 Urteil Fitnessstudio: Kein Testangebot unterschrieben, sondern Jahresvertrag Wer irrtümlich eine Erklärung unterschreibt, die einen anderen Inhalt hat als besprochen und gedacht, kann die Erklärung wirksam anfechten. Eine 70-Jährige ist davon ausgegangen, ein zweiwöchiges Testangebot abgeschlossen zu haben, stattdessen handelte es sich um einen 64-Wochen-Fitnesspaket. Der Sachverhalt.................................
 
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