schnippewippe
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Österreich
Veranstalter von Gewinnspielen haften für finanzielle Schäden, die Konsumenten durch eine abgesagte Gewinnreise entstehen. Das entschied das Wiener Handelsgericht bei einem AK-Musterprozess.
Veranstalter von Gewinnspielen haften für finanzielle Schäden, die Konsumenten durch eine abgesagte Gewinnreise entstehen. Das entschied das Wiener Handelsgericht bei einem AK-Musterprozess.
Eine "Gewinnerin" einer Reise hatte knapp 900 Euro für Zusatzleistungen beim Reiseunternehmen aufgezahlt. :shocked: Sechs Wochen vor Beginn der Fahrt wurde diese plötzlich abgesagt. Jetzt muss der Veranstalter das Geld zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig............mehr im link