schnippewippe
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Vorsicht vor falscher "Ampelschaltung" BDAV-Betriebsdaten Archiv will Kneipiers abzocken
Vorsicht: Keine Zahlungspflicht gegenüber BDAV Betriebsdaten Archiv!
Der DEHOGA Hessen weist darauf hin, dass hier keine Zahlungspflicht besteht. Bei Erhalt einer solchen Aufforderung kontaktieren Sie bitte den DEHOGA Hessen / Rechtsabteilung.
Hier die ganzen Berichte von von DEHOGA Hessen
Firmen/wissen BDAV Betriebsdaten Archiv UG (haftungsbeschränkt)Vorsicht vor falscher "Ampelschaltung" BDAV-Betriebsdaten Archiv will Kneipiers abzocken
Monate vor der Einführung des Lebensmittelbarometers tritt eine Firma auf den Plan, die den Betrieben die Auswahl ihrer "Gütekategorie" selbst überlässt und einen Eintrag im Internet verspricht – natürlich kostenpflichtig.
Ab 2012 soll ein Schild schon beim Betreten eines Gastronomiebetriebes über die Sauberkeit in der Küche Aufschluss geben. Mit Ampelfarben wird dort und im Internet gekennzeichnet, ob die Hygiene im entsprechenden Betrieb beispielsweise schwere Beanstandungen aufweist, zu bemängeln oder im grünen Bereich, also vollkommen in Ordnung ist. Das haben die Verbraucherschutzminister der Länder nach langem Ringen beschlossen.
Nun bietet die Firma "BDAV-Betriebsdaten Archiv" Restaurantbetreibern in einem amtlich anmutenden Schreiben mit dem Betreff "Eintragung Grün" an, eine "eigene Beurteilung mittels einer "selbst vergebenen Farbkennzeichnung" vorzunehmen, die dann in einer Datenbank veröffentlicht wird. Kosten für den Kneipen-, Restaurant- oder Imbissbetreiber: 298,69 Euro für zwölf Monate.
Christoph Römer von der Verbraucherzentrale Berlin warnt: "Vom Wirt selbst vergebene Bewertungen sind vollkommen absurd. Sie parodieren das geplante System einer unabhängigen Prüfung und einer leicht verständlichen Darstellung der Ergebnisse. Sowohl die Inhaber von Gastronomiebetrieben als auch die Verbraucher sollten um solche Bewertungssysteme einen großen Bogen machen." .......................aus dem link
Vorsicht: Keine Zahlungspflicht gegenüber BDAV Betriebsdaten Archiv!
Der DEHOGA Hessen weist darauf hin, dass hier keine Zahlungspflicht besteht. Bei Erhalt einer solchen Aufforderung kontaktieren Sie bitte den DEHOGA Hessen / Rechtsabteilung.
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