schnippewippe
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Verrückte Gesetze
Hier mal ein Beispiel:
Gut zu wissen
Hier mal ein Beispiel:
Gut zu wissen
Ruhestörung: Nach dem Urteil eines deutschen Amtsgerichtes ist lautes Stöhnen beim Geschlechtsverkehr nur zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends erlaubt - andernfalls gilt es als "unzumutbare Belästigung der Nachbarn". Diese Dame könnte also gleich die Polizei rufen........aus dem link