Verrückte Gesetze

schnippewippe

New member
Verrückte Gesetze

Hier mal ein Beispiel:

Gut zu wissen :D

Ruhestörung: Nach dem Urteil eines deutschen Amtsgerichtes ist lautes Stöhnen beim Geschlechtsverkehr nur zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends erlaubt - andernfalls gilt es als "unzumutbare Belästigung der Nachbarn". Diese Dame könnte also gleich die Polizei rufen........aus dem link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Art. 21 Verf - Landesrecht Hessen:
1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
:whistle: Leider....Bundesrecht bricht Landesrecht
 
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