Verwender haftet für eingekaufte E-Mail-Adressen

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heise online - OLG Düsseldorf: Verwender haftet für eingekaufte E-Mail-Adressen

Die Parteien des Verfahrens sind beide im Bereich der Vermittlung von Reisen tätig. Die Antragsgegnerin, eine Limited Company (Ltd.), hatte einen Bestand an E-Mail-Adressen übernommen und dazu genutzt, Werbung für das eigene Unternehmen zu versenden. Der Antragsteller hatte unter anderem beantragt, die Gegenseite und deren Geschäftsführer persönlich zu verurteilen, keine Werbe-E-Mails mehr zu versenden, ohne dass dafür die Einwilligung des Empfängers vorliegt. Nachdem das Landgericht Kleve den Antrag zunächst abgelehnt hatte, gab nun das OLG Düsseldorf in zweiter Instanz dem Antragsteller Recht......weiter im link
 
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