Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei

schnippewippe

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Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei
Ist ein Vierzehnjähriger, der einer Dreizehnjährigen einen Knutschfleck macht, ein Sexualstraftäter?

Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht auseinanderzusetzen: Das Amtsgericht Arnstadt hatte einen Jungen wegen einer solchen Tat wegen sexuellen Missbrauchs verwarnt und zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Außerdem ordnete das Amtsgericht Erfurt an, ihm Körperzellen zu entnehmen und die DNA zu analysieren und das Ergebnis in die DNA-Analysedatei einzustellen (§ 81 StPO).

Die Entnahme der Körperzellenprobe hat die 3. Kammer des Zweiten Senats jetzt per Einstweiliger gestoppt..........................mehr im link
 

Guragion

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Das ist doch lachhaft! Das man ihn verwarnt, damit er daraus lernt und in Zukunft keine Straftaten derer Art begeht kann ich ja irgendwie noch verstehen. Aber ihn deswegen in die DNA-Datenbank zu stecken ist doch ein Witz! Der Junge ist damit doch für seien Zukunft viel zu sehr gebrandmarkt.
 
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