Virus verschlüsselt Daten und erpresst den Besitzer

siebendreissig

New member
Gpcode heisst der Virus, neu ist er zwar nicht, nun jedoch mit stärkerer Verschlüsselung.

Der Virus befällt den PC und beginnt damit wichtige Dokumente wie zB Office Dokumente oder Bilder zu verschlüsseln. Dazu bietet er eine Entschlüsselung an, gegen Bargeld versteht sich.

Das Problem, will man die Dateien selbst entschlüsseln so würde dies einige Jahrzehnte dauern. Abhilfe schaffen leider auch keine Virenscanner. Kaspersky berichtet sie haben es noch nicht geschafft den Virus zu cracken.

Hier übrigens die Nachricht, welche man in einer Textdatei findet

“Your files are encrypted with RSA-1024 algorithm. To recovery your files you need to buy our decryptor. To buy decrypting tool contact us at: ********@yahoo.com“
Gulli berichtet:
Das Team von Kaspersky empfiehlt, den Rechner nach der Infektion weder neu zu starten noch auszuschalten. Man sollte sich an eine spezielle Kontakt-Adresse von Kaspersky wenden. Der Hersteller verspricht Hilfestellung bei der Wiederherstellung. Es ist fraglich, wie sie das beim aktuellen Stand der Dinge in die Tat umsetzen wollen
Kaspersky hat inzwischen aufgerufen beim Knacken des Schlüssels zu helfen, stellt aber leider kein Programm hierfür zur Verfügung, sondern lediglich ein Forum. Des weiteren ist das Schlüsselknacken in Deutschland aber ja auch verboten.. dank dem “Hackerparagraphen”…
 

siebendreissig

New member
# Baumi Schreibt:
July 2nd, 2008 at 17:08 edit

Bitte nicht den “Hackerparagraphen” weiter falsch wiedergeben, er sagt nicht das aus, was viele Medien und die Blogosphäre aus ihm gemacht haben.

Zitat aus einer Stellungnahme der Justizministerin:

Die Tathandlung des § 202c StGB muss zudem zur Vorbereitung einer Computerstraftat erfolgen. Das ergibt sich aus dem Merkmal „wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet“. Erforderlich ist, dass der Täter eine eigene oder fremde Computerstraftat in Aussicht genommen hat […] Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat daher in seinem Bericht (Bundestags-Drucksache 16/5449) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der gutwillige Umgang mit Hacker-Tools durch IT-Sicherheitsexperten nicht von § 202c StGB erfasst werde.

Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639–f67757.html#frage67105

Da es keine Straftat darstellt, eigene Daten zu entschlüsseln, die ein Virus illegal verschlüsselt hat, hat der Paragraph schlichtweg keine Bedeutung für diesen Fall.
# admin Schreibt:
July 2nd, 2008 at 20:29 edit
Das stimmt wohl, allerdings wird hierbei aufgerufen den Schlüssel gemeinschaftlich zu knacken und das heisst, dass auch Leute mitmachen können, welche den Virus nicht haben.

Schön aber immerhin, dass Sicherheitsmenschen die Tools doch nutzen dürfen, von daher fällt es in diesem Fall dann wohl doch darunter.
 
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