schnippewippe
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Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center
Bayerisches Landessozialgericht,Urteil vom 27.03.2012,- L 11 AS 774/10 -
Das LSG München hat entschieden, dass der Job-Center die Fahrtkosten vollständig erstatten muss, wenn er den Hartz-IV-Empfänger zu einem Meldetermin einlädt.
Das beklagte Jobcenter in A. hatte in Januar 2010 die Klägerin, eine Hartz-IV-Empfängerin, zu einer persönlichen Vorsprache eingeladen. Dafür erstattete das Jobcenter als Fahrkosten 5.34 Euro. Es legte dabei die kürzeste Fahrtstrecke von 19 km sowie die nach dem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch und dem tagesaktuellen Tankstellenpreis ermittelten Benzinkosten zu Grunde.........................weiter im link