schnippewippe
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Vorsicht bei """ Meinestadtundich.de """Branchenbucheintrag
Laut ihrer Pressemitteilung -Gegründet 2006
Meinestadtundich.de versendet Rechnungen über 236,81 €
Hier noch einmal eine Antwort eines Rechtsanwalts.
Antwort des Experten
Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt
Hier noch eine andere Begründung von der Seite wieso man zahlen soll.
Anwaltskanzlei-Schuster
Unverlangte Werbung der Firma www.meinestadtundich.de – betrifft Branchenbucheintrag!
www.meinestadtundich.de Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Die UG kann mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden.
Laut ihrer Pressemitteilung -Gegründet 2006
Meinestadtundich.de versendet Rechnungen über 236,81 €
In den letzten Wochen haben die Anfragen in Bezug auf die Internetseite w*meinestadtundich zugenommen. Auf der Internetseite der Betreiber ist unter Unternehmensprofil unter anderem Folgendes ausgeführt. „Als bundesweite Unternehmensplattform bietet meinestadtundich.de mehr als herkömmliche Web-Branchen-Verzeichnisse und Städteportale. Durch seine lokale und regionale Ausrichtung ist es das erklärte Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen in ihrer Stadt zu stärken, ihre Umsätze zu steigern und Endkunden durch Gutscheine, Angebote und attraktive Preisnachlässe maximales Einsparpotential sowie alle wichtigen Stadt-News zu bieten.“
Insbesondere für kleine Gewerbetreibende klingt dieses Angebot verlockend. Viele haben sich daher in der Vergangenheit mit den Betreibern der benannten Internetseite meist telefonisch in Verbindung gesetzt. Anschließend wurde eine schriftliche Auftragsbestätigung versandt. In dieser ist unter anderem ausgeführt:
„Hiermit bestätigen wir Ihnen noch einmal schriftlich, dass die Präsentation für Sie kostenfrei erfolgt. Nur wenn Sie unsere Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Unterlagen wünschen oder optionale Zusatzleistungen separat buchen, werden hierfür äußerst günstige Pauschalgebühren berechnet. Ansonsten ist die Nutzung von w*.meinestadtundich.de sowohl für Unternehmen, als auch für Bürger Ihrer Stadt, nach Registrierung, kostenlos.“
Soweit so gut. Die böse Überraschung erfolgt in der Regel ca. 4 Wochen später. Kunden/Nutzer des Portals w*meinestadtundich.de haben uns mitgeteilt, dass sie dann eine Rechnung in Höhe von 236,81 € erhalten haben. Auf der Rechnung ist die angeblichen Erstellung einer Präsentation auf der Startseite der jeweiligen Stadt auf dem Portal w*meinestadtundich.de benannt.
Diese Vorgehensweise erscheint uns sehr fraglich. Aus diesem Grund haben wir hierzu Herrn Rechtsanwalt Andrej Greif der Kanzlei Rechtsanwälte Schulze & Greif aus Chemnitz um eine kurze Stellungnahme gebeten. Wir haben folgende Antwort erhalten:...
„Die Vorgehensweise der Betreiber des Portals w*meinestadtundich.de ist uns bekannt. Insoweit vertreten wir bereits eine Vielzahl von Mandanten, die sich gegen die behauptete Forderung der Betreiber von w*meinestadtundich.de zur Wehr setzen. Wir vertreten die Ansicht, dass die behauptete Forderung grundsätzlich unberechtigt ist.
Was der Anwalt sonst noch meint ist im Link zu finden.
Hier noch einmal eine Antwort eines Rechtsanwalts.
Antwort des Experten
Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt
Hier noch eine andere Begründung von der Seite wieso man zahlen soll.
Ein Besucher von verbraucherschutz.tv fragt mich nach seiner Meinung zum Thema meinestadtundich.de. Diese Firma akquiriert per Telefonakquise und bietet Gratis-Dienstleistungen im Onlinemarketing-Bereich (b2b) an, z.B. eine Homepage im Baukastensystem. Nach telefonischer Absprache erhält der Kunde eine Art “Auftragsbestätigung” in der er aufgefordert wird, innerhalb von 28 Tagen seine Homepage anzulegen. Tut er das nicht, werden Dienstleistungen im Wert von 199 Euro berechnet.
Ob das Abzocke ist oder nicht – diese Frage stellt sich gar nicht. Fakt ist, dass es hier zu einem Vertragsschluss durch Unterlassung kommen soll. Die Geschäftsbedingungen bedeuten nichts anderes als: Wenn du nicht bis dann und dann das und das machst bekommst du eine Rechnung von uns.
Viele der oftmals gestressten Kunden von meinestadtundich.de vergessen das Einstellen ihrer eigenen Inhalte und sollen angeblich damit einen Dienstleister beauftragen, dies in einen kostenpflichten Auftrag umzuwandeln. Dies ist – sagen wir mal ganz vorsichtig – doch eine etwas seltsame Form der Vertragsanbahnung, der man sich vorsichtshalber durch eine Anfechtung eines evtl. bestehenden Vertragsverhältnisses innerhalb der 28 Tage entziehen sollte. Wenn man dann, nach Prüfung des Angebotes und der Einsicht, dass einem selbst die Zeit fehlt, der Meinung sein sollte, mit meinestadtundich.de einen Vertrag einzugehen und die Dienstleistung in Auftrag zu geben, dann kann man das immer noch machen. So muss über die Frage Abzocke oder nicht gar nicht mehr diskutiert werden.
Grundsätzlich kann sich ein Gratisangebot nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Angebot wandeln, ohne dass darüber beiderseits Klarheit herrscht.
Anwaltskanzlei-Schuster
Unverlangte Werbung der Firma www.meinestadtundich.de – betrifft Branchenbucheintrag!
Geschrieben von Virabell Schuster am 16. Juni 2011
Es liegt hier unverlangte Email-Werbung der Firma w*.meinestadtundich.de gegenüber einem Mandanten vor. Das Schreiben hat unter anderem folgenden Inhalt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,.......................weiter im link
www.meinestadtundich.de Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Die UG kann mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist für Gründerinnen und Gründer kleiner Unternehmen, insbesondere Dienstleister, geeignet, die ihre Haftung beschränken möchten und deren Unternehmen mit geringem Kapital auskommen.