Vorstellung einer Seite

Ist ja OT, also darf ich hier auch mal ein wenig Werbung machen.. hoffe ich ;)

Ein Kollege von mir hat nun auch eine kleine Website.. und zwar einen Affiliate-Shop wie sich so etwas nennt.

Dort werden Produkte aus versch. Dünger-Shops zusammen gerafft und aufgelistet. Inkl Produktbeschreibung und Bildern. Der Preis steht natürlich auch dabei ;)
Zu finden sind dort viele Produkte aus dem Garten bzw- Dünger-Bereich. So gibt es auch Rasensprenger oder Schneidwerkzeuge, aber der Fokus ist eben auf organischem oder mineralischem Dünger.

Die Produkte verkauft er nicht, sondern leitet die Besucher nur auf den Shop weiter (und streicht evt Provision ein ;)

Ist noch recht frisch die Seite, also wer Lust hat kann man raufschauen:
www.1a-duenger.de
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die Produkte verkauft er nicht, sondern leitet die Besucher nur auf den Shop weiter (und streicht evt Provision ein ;)

Ist noch recht frisch die Seite, also wer Lust hat kann man raufschauen:
www.1a-duenger.de
Dann weise deinen Freund mal darauf hin das er ein abmahnfähiges Impressum hat.
Da er Einkünfte erzielt,ist es geschäftsmäßig.
Und ich hoffe er hat die Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet.
Firmen,die eine Provision zahlen,verlangen in der Regel eine Rechnung.
Vermittlungsleistungen unterliegen,bis auf wenige Ausnahmen,dem Umsatssteuergestz.

Er sollte sich mit der Kleinunternehmerregelung befassen.Kleine Einleitung>> internetrecht-rostock.de/kleinunternehmer
 
Moin

nein das Impressum dürfte nicht abmahnfähig sein.
Alle wichtigen Informationen sind enthalten.

Zumindest solange er kein Gewerbe angemeldet hat.
Dann dürfte die USt-Nr fehlen.
Das Kleingewerbe ist jedoch angedacht als Anmeldung. Kennst du dich da speziell aus?

Eine Rechnung muss nicht gestellt werden, da es über den Dienst belboon.de läuft.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Moin

nein das Impressum dürfte nicht abmahnfähig sein.
Alle wichtigen Informationen sind enthalten.
Wenn es eine private Seite ist,dann ja.
Er ist aber ein Dienstanbieter,und die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht,wenn der Dienstanbieter das Telemedium geschäftsmäßig nutzt.
Zumindest solange er kein Gewerbe angemeldet hat.
Das sollte er schleunigst tun.
Eine Rechnung muss nicht gestellt werden, da es über den Dienst belboon.de läuft.
Belboon.de wird die Provision verbuchen.Die Auszahlung passiert wohl nicht aus der Portokasse.Dein Freund hat Einnahmen, die er egal was er ist,dem Finanzamt melden muss.
und zwar einen Affiliate-Shop wie sich so etwas nennt.
Ein Affiliate ist Unternehmer (§ 14 BGB).Das steht auch in den AGB von Belboon.de.
Das Kleingewerbe ist jedoch angedacht als Anmeldung. Kennst du dich da speziell aus?
Ein bisschen.Aber das wichtigste steht in dem Link im vorherigen Posting.

Als Vermittler hat er Vorteile.
Allgemein
:D Da ein Kleinunternehmer auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen muss,gibt er sich als Anfänger oder "Kleiner Krauter" zu erkennen.
 
Welche Information fehlt denn ausser der USt-Nr?
Mir ist keine weitere bekannt oder ich hab grad ein Loch im Kopf
Wobei.. USt ist in diesem Fall sowieso egal, da nichts verkauft wird, sondern nur Besucher weitergeleitet.

Rechnung schreiben muss man nicht, das läuft ja alles über belboon
Zumindest war dem früher so, wäre mir jetzt neu dass es anders läuft.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Welche Information fehlt denn ausser der USt-Nr?
Ust-Nr. fällt ja weg,weil er,wenn er denn Kleinunternehmer ist,wegfällt.
Telefonnummer (kann auch kostenpflichtige sein)
Obwohl,hier streiten sich die Gerichte.Aber;Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Steuernummer,die ja jeder der beim Finanzamt gemeldet ist,hat.
Rechtsform: Einzelunternehmen
(Kleinunternehmer ohne UStID nach §19 UStG)
Finanzamt: ******
Handelsregister: nicht eingetragen

Was ich ganz vermisse,weil er ja auch auf andere Seiten verlinkt,den Haftungsausschluss.
Beispiel: e-recht24.de/muster-disclaimer
 
Steuernummer ist meines Wissens nach nicht nötig
Ebenfalls eine Telefonummer. Was hier nötig ist, ist die Angabe einer schnellen Kontaktmöglichkeit, sprich eMail reicht sofern man hier täglich abruft.

Ein Haftungsausschluss ist ziemlich sinnlos, da das Urteil welches dort immer zitiert wird in 99% der Fälle falsch zitiert wird, es hat nämlich genau die gegenteilige Aussage.
Dennoch kommt ein solcher Text noch, da zB aktuell auch Analytics eingesetzt wird.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ebenfalls eine Telefonummer. Was hier nötig ist, ist die Angabe einer schnellen Kontaktmöglichkeit, sprich eMail reicht sofern man hier täglich abruft.
Ich habe ja geschrieben das die Gerichte hier unterschiedlich urteilen.
Ein Haftungsausschluss ist ziemlich sinnlos, da das Urteil welches dort immer zitiert wird in 99% der Fälle falsch zitiert wird, es hat nämlich genau die gegenteilige Aussage.
Richtig :D es war ein konkretes Urteil.
Eine gute,nach meiner Meinung, Erklärung zu dem Urteil: daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg
Steuernummer ist meines Wissens nach nicht nötig
Nicht verwechseln mit der USt-IdNr.,diese ist eine eindeutige EU-weite Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen.
Unterschiedliche Quellen,unterschiedliche Meinungen:
Hier: impressum-recht.de/impressum-inhaltl wird gesagt:
5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer
(...)Hinweis: Die Steuernummer muss hingegen nicht ins Impressum aufgenommen werden.
Ps.
Ich kann nur meine Meinung als Laie wiedergeben,und was mir meine Quellen sagen.
Letztendlich muss sich dein Freund von einem Experten beraten lassen.
Wie gesagt;Ein Affiliate ist ein Unternehmer.
Und es gibt Rechtsanwälte die über Klienten nichts verdienen,und das Abmahnen als Geldquelle entdeckt haben. :D
 
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