Weiterverkaufsverbot für E-Books rechtskräftig

schnippewippe

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Weiterverkaufsverbot für E-Books rechtskräftig


Das OLG Hamm hatte vor einiger Zeit ein Weiterverkaufsverbot für E-Books ausgesprochen. Die Frage, ob – anders als “normale” Software – E-Books “gebraucht” nicht weiterverkauft werden dürfen, ist zumindest in der juristischen Literatur umstritten. Das OLG Hamm hatte erstaunlicherweise die Revision zum BGH nicht zugelassen. Der Beklagten blieb daher nur die sog. Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH, die sie auch einlegte. Diese wurde von ihr zurückgenommen. Teilweise wird angenommen, dass dies aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten geschehen wäre, aber das sind Spekulationen. Da auch hier europarechtliche Fragen eine Rolle spielen, hätte dazu m. E. auch eine Vorlage an den EuGH erfolgen müssen, wie in Sachen UsedSoft. Damit bleibt die Frage in Deutschland bis auf weiteres höchstrichterlich ungeklärt. Es dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein, bis diese Streitfrage erneut richterlich geprüft wird.

OLG Hamm, Urteil vom 15. Mai 2014 (Az. 22 U 60/13)
Urteil im Link
 
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