abraexchen
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Toll!!Nach hin und Herr, teilte mir die Deutsche Telekom mit, dass Sie Fehler gemacht haben und die Rechnung mit anderweitigen Rechnungen ausgeliehen haben und sie werden jetzt die Rechnung nachhinein korrigieren.
Die beiden Inkasso Unternehmen wollen aber weiterhin das Ich die Gebühren Bezahlen soll.
Auf die Frage! Warum Soll ich den Bezahlen, teilten Sie mir mit, weil die Anbieter mich angemahnt haben.
Aber keiner kann Mir bestätigen, das die Anbieter mich vor dem 30.04.2007 angemahnt haben soll.....teltarif.de Forum: Billig anbieter sind zum Teil Nicht Seriös
Die Summen bewegen sich zwischen 0,50 und 5 Euro plus entsprechender "Schadensersatzgeltmachung" in Höhe von 30 bis 40 Euro...........link
Ich habe es im Posting #4 bereits erwähnt,die Verjährung tritt nicht automatisch ein.Verbraucherzentrale Brandenburg schrieb:Sie beziehen sich oft auf mehrere Jahre zurück liegende Rechnungen und sind für die Betroffenen in der Regel nicht nachzuvollziehen.
(....)"Betroffene Verbraucher sollten auch kleine, aber nicht nachvollziehbar geforderte Beträge nicht voreilig bezahlen!" Forderungen, die sich auf angebliche Rechnungen aus dem Jahr 2005 oder früher stützen, sind nach dem Ablauf von drei weiteren Kalenderjahren ohnehin verjährt.
(dann kann er Ihnen die Einrede der Verjährung entgegenhalten.)<= Das sollte die Verbraucherzentrale erwähnen.Mit anderen Worten, Sie können zwar nach wie vor den Rechnungsbetrag von Ihrem Kunden fordern. Ist jedoch die Verjährung bereits eingetreten, dann kann er Ihnen die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Ihr Anspruch besteht zwar weiterhin fort, aber Sie haben keine Möglichkeit mehr, ihn auf gerichtlichem Wege durchzusetzen.
Quelle: akademie.de
Hä? Wie hab ich jetzt das bitte zu verstehen?? Ich als Schuldner müsste nen Schreiben fertigen indem steht das die Schuld verjährt ist und ich nicht zahlen werde??? Oder wie, oder was??Was ist daran falsch das man alte Forderungen betreiben will?
Der Anspruch ist durch die Verjährung nicht untergegangen und der Gläubiger hat nach wie vor ein Recht auf die Forderung.
Wie heisst es so schön: *Die Verjährung tritt nicht automatisch ein*.
Es bedarf der Einrede der Verjährung vom Schuldner.
Viele Gläubiger spekulieren darauf das der Schuldner die Verjährung nicht bemerkt.
Zahlt der Schuldner in Unwissenheit der Verjährung,dann kann er auch im Nachhinein den gezahlten Betrag aufgrund einer *Einrede der Verjährung* nicht mehr zurückfordern. § 214 Abs. 2 BGB
Genau so ist es.Das Schreiben nennt sich Einrede der VerjährungHä? Wie hab ich jetzt das bitte zu verstehen?? Ich als Schuldner müsste nen Schreiben fertigen indem steht das die Schuld verjährt ist und ich nicht zahlen werde??? Oder wie, oder was??![]()
Der Schuldner bekommt ein (dauerndes) Leistungsverweigerungsrecht, die „Einrede der Verjährung“ (§ 214 BGB). Einrede bedeutet, dass die Verjährung nicht von Amts oder von Gerichts wegen berücksichtigt wird, sondern vom Schuldner geltend gemacht werden muss.
Quelle: wikipedia.org/ erklärt die Verjährung
Ich gehe mal davon aus, dass die Einrede erst erhoben werden muss , wenn es zum Prozess kommt.Nach Eintritt der Verjährung sind Sie gem. § 214 Abs. 1 BGB berechtigt, die Leistung zu verweigern (dauerndes Leistungsverweigerungsrecht).
Im Prozess ist die Verjährung aber nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, so dass die Einrede erhoben werden muss. Hier gibt es keine besondere Formulierung, aus Ihrem Schreiben muss nur hevorgehen, dass Sie der Ansicht sind, wegen Verjährung nicht mehr zur Leistung verpflichtet zu sein.
Da die Seite der Verbraucherzentrale in dem Link im anderen Post umgezogen ist ,hier nun einen neuen Link .Der Begriff "angeschwollene Bagatellforderung" beschreibt den Umstand, dass ganz kleine Beträge durch überzogene Inkassokosten schnell einmal auf ihr Vielfaches hochgejubelt werden.
Paradebeispiele finden sich oftmals im Bereich Telekommunikation: So werden z. B. von einer Kanzlei namens Bussek und Mengede die Entgelte für die vermeintliche Inanspruchnahme von Telefonauskünften der Firma Telegate angemahnt. Diese Dienstleistung liegt teilweise Jahre zurück und aus einem Betrag von ursprünglich 1,51 € wurde dann mit Mahnkosten und Verzugszinsen 37,66 €.
Hier machen sich die Firmen, Inkassounternehmen und leider auch Rechtsanwälte die Unsicherheit der Verbraucher zu Nutzen..........................
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..............Hier heißt die Devise "Nicht einschüchtern lassen!" Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale dazu, die Rechtmäßigkeit und die oftmals gegebene Verjährung zu prüfen. Liegt letztere vor, muss der Verbraucher die Einrede der Verjährung erklären und der Anspruch ist nicht mehr durchsetzbar.
Beratung und Musterschreiben bietet hierzu die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in ihren Link öffnet in neuem FensterBeratungsstellen an. ...........................aus dem link
Mahnungen von acoreus verunsichern Verbraucher
Hinweis der Verbraucherzentrale: Verjährung tritt nicht von alleine ein
Zahlreiche Haushalte erhalten derzeit Mahnungen der Firma acoreus aus Düsseldorf. Angemahnt werden Kleinstforderungen aus Telefonrechnungen aus den Jahren 2003 bis 2006. Die Forderungen sind für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar. Während die angemahnten Telefonkosten wenige Euro betragen, liegen die Inkassokosten zwischen 30 und 40 Euro.
Zu beachten:......................im link
Derzeit überzieht die Rechtsanwaltskanzlei Bussek & Mengede aus Berlin das Land wiedereinmal mit angeblichen Forderungen in Bezug auf nicht bezahlte Telefonrechnungen bei der „mr. Nextnet GmbH“. Mit einer Fristsetzung von wenigen Tagen setzen sie auf den Punkt Einschüchterung.