Zum Ausschluss von Verbrauchern auf B2B-Handelsplattformen

schnippewippe

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Zum Ausschluss von Verbrauchern auf B2B-Handelsplattformen

Eigener Leitsatz:

Ein Online-Händler kann grundsätzlich sein Angebot auf Geschäftskunden beschränken, mit der Folge, dass verbraucherschützende Normen nicht einschlägig sind. Erforderlich für einen solchen Ausschluss von Privatkunden ist, dass dieser für den Besteller transparent und klar ist. Eine entsprechende AGB-Klausel und verschiedene Hinweise auf der Internetseite, dass es sich um einen B2B-Marktplatz handelt, die aber leicht übersehen werden können, reichen hierfür nicht aus.
Landgericht Leipzig Urteil vom 26.07.2013 Az.: 08 O 3495/12

In dem Rechtsstreit.....................................weiter im link
 
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