schnippewippe
New member
Ich stelle den Link zum Bericht hier auch mal ein.
Widersprüchlichkeit bei Abofallen wächst
Widersprüchlichkeit bei Abofallen wächst
Zeigt uns das doch ,wie verschieden man in der Rechtsprechung die ganze Sache ( Abzocke / Betrug ) sieht.
Erstattungsanspruch "" Kunden"" klagen auf Erstattungsanspruch der Kosten für ihren Anwalt.
Die Zivilgerichtsbarkeit änderte damit ihre grundsätzliche Ansicht zu diesem weit verbreiteten Problem für viele Verbraucher.Nachdem im Jahre 2009 das Amtsgericht Karlsruhe vorpreschte und einen Erstattungsanspruch gegen den Rechtsanwalt des Abofallenbetreibers bejahte (Urteil vom 12.08.2009 - 9 C 93/09), traute sich auch das Landgericht Mannheim (Urteil vom 14.01.2010 - 10 S 53/09), ein „fahrlässiges Verhalten" beim Betreiber festzustellen und den Erstattungsanspruch zu bestätigen.
In einer ganz aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Marburg klagte der Verbraucher sowohl gegen den Abofallenbeteiber als auch gegen den diesen vertretenden Rechtsanwalt. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil (08.02.2010 - 91 C 981/09) den Erstattungsanspruch, da dem Betreiber ein versuchter Betrug und dem Rechtsanwalt eine Beihilfe zum versuchten Betrug vorzuwerfen sei.
Dagegen prüfen die Staatsanwaltschaften tausende von Strafanzeigen gegen Abofallenbetreiber und deren Rechtsanwälte.
Aus einer aktuellen Pressemeldung von Mitte März 2010 wird deutlich, dass die Staatsanwaltschaften die Überzeugung der Zivilgerichtsbarkeit (noch) nicht teilen. Die Staatsanwaltschaft München stellte nun das Ermittlungsverfahren gegen eine einschlägig bekannte Münchener Rechtsanwältin ein......................................................................
Die Internetseiten zweier Firmen (für die die Rechtsanwältin Forderungen einzog) würden „bei zumutbarer Aufmerksamkeit ein hinreichend wahrnehmbaren Kostenhinweis zeigen". Dadurch sei der Vorwurf der Täuschung über die Kostenpflichtigkeit nicht haltbar............................................................
Wie dieser Gegensatz einem geschädigten Verbraucher zu erklären sein soll, bleibt fraglich.Dagegen wirkt die Entscheidung des AG Marburg (s.o.) wie das genaue Gegenteil: „Er hätte als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen können, dass er eine offensichtliche Nichtforderung für den „Abofallen"-Betreiber geltend macht."
Das sind alles Ausschnitte aus dem Bericht im Link.
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Ich finde das die Vertreter für das Zivilrecht und Strafrecht sich endlich mal alle einig werden sollten , ob die Kosten als versteckt angesehen werden oder nicht. So wird das ja nie was.
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