Widersprüchlichkeit bei Abofallen wächst

schnippewippe

New member
Ich stelle den Link zum Bericht hier auch mal ein.

Widersprüchlichkeit bei Abofallen wächst

Zeigt uns das doch ,wie verschieden man in der Rechtsprechung die ganze Sache ( Abzocke / Betrug ) sieht.
Erstattungsanspruch "" Kunden"" klagen auf Erstattungsanspruch der Kosten für ihren Anwalt.
Nachdem im Jahre 2009 das Amtsgericht Karlsruhe vorpreschte und einen Erstattungsanspruch gegen den Rechtsanwalt des Abofallenbetreibers bejahte (Urteil vom 12.08.2009 - 9 C 93/09), traute sich auch das Landgericht Mannheim (Urteil vom 14.01.2010 - 10 S 53/09), ein „fahrlässiges Verhalten" beim Betreiber festzustellen und den Erstattungsanspruch zu bestätigen.

In einer ganz aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Marburg klagte der Verbraucher sowohl gegen den Abofallenbeteiber als auch gegen den diesen vertretenden Rechtsanwalt. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil (08.02.2010 - 91 C 981/09) den Erstattungsanspruch, da dem Betreiber ein versuchter Betrug und dem Rechtsanwalt eine Beihilfe zum versuchten Betrug vorzuwerfen sei.
Die Zivilgerichtsbarkeit änderte damit ihre grundsätzliche Ansicht zu diesem weit verbreiteten Problem für viele Verbraucher.

Dagegen prüfen die Staatsanwaltschaften tausende von Strafanzeigen gegen Abofallenbetreiber und deren Rechtsanwälte.


Aus einer aktuellen Pressemeldung von Mitte März 2010 wird deutlich, dass die Staatsanwaltschaften die Überzeugung der Zivilgerichtsbarkeit (noch) nicht teilen. Die Staatsanwaltschaft München stellte nun das Ermittlungsverfahren gegen eine einschlägig bekannte Münchener Rechtsanwältin ein......................................................................

Die Internetseiten zweier Firmen (für die die Rechtsanwältin Forderungen einzog) würden „bei zumutbarer Aufmerksamkeit ein hinreichend wahrnehmbaren Kostenhinweis zeigen". Dadurch sei der Vorwurf der Täuschung über die Kostenpflichtigkeit nicht haltbar............................................................
Dagegen wirkt die Entscheidung des AG Marburg (s.o.) wie das genaue Gegenteil:Er hätte als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen können, dass er eine offensichtliche Nichtforderung für den „Abofallen"-Betreiber geltend macht."
Wie dieser Gegensatz einem geschädigten Verbraucher zu erklären sein soll, bleibt fraglich.

Das sind alles Ausschnitte aus dem Bericht im Link.
---------------------------------------------------
Ich finde das die Vertreter für das Zivilrecht und Strafrecht sich endlich mal alle einig werden sollten , ob die Kosten als versteckt angesehen werden oder nicht. So wird das ja nie was.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hier einmal der Beschluss vom Landgericht Frankfurt/Main (v. 05.03.2009 Az. 5/27 Kls12 /08)

90 Mag das Verhalten der Anschuldigten auch sozialethisch fragwürdig, verbraucherfeindlich sowie zivilrechtlich und wettbewerbsrechtlich – wie sich auch aus den insoweit ergangenen zivilrechtlichen Entscheidungen ergibt – angreifbar sein, und sich zudem in einer rechtlichen Grauzone bewegen, ein strafrechtlich relevantes Verhalten ist hierin jedoch – jedenfalls im Rahmen der vorliegend angeklagten Fallkonstellationen, bei denen die Nutzer die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben – nicht zu sehen.

Quelle&mehr:Hessenrecht/Landesrechtsprechungsdatenbank
 
Zuletzt bearbeitet:

Niclas

Active member
Wen ich, das für Zitat: "sozialethisch fragwürdig, verbraucherfeindlich" halte,
will ich besser nicht posten....
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Und wieder einmal ein verbraucherfreundliches Urteil.

Das Anklicken bestimmter Felder im Internet begründet nicht automatisch einen Vertrag und damit einen Zahlungsanspruch. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil festgestellt (AZ 32 C 1742/10-48).
Quelle&mehr:Gericht stoppt Abzocke im Internet - «Kein Vertrag»

:whistle: Amtsgericht Frankfurt..... Da ist der Kreis der üblichen Verdächtigen nicht so gross.
 
Zuletzt bearbeitet:

Niclas

Active member
Leider wird nicht berichtet, warum und wie es zu diesem Prozess gekommen ist.
Normalerweise sind die Abofallensteller eigentlich sehr klageunwillig.

Die Urteile auf den Jubelseiten der Branche kann man dabei durch die Bank nicht werten.
 
Oben