Klage gegen Contipark Parkgaragen GmbH erfolgreich PKW abschleppen unzulässig

schnippewippe

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Klage gegen Contipark Parkgaragen GmbH erfolgreich
PKW abschleppen unzulässig

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat erfolgreich gegen mehrere verbraucherfeindliche Klauseln in den Mietverträgen der Contipark Parkgaragen GmbH geklagt – unter anderem gegen eine Vertragsstrafe beim Überschreiten der Parkzeit. ...................................................................................

Das Unternehmen droht Verbrauchern Vertragsstrafen in Höhe von 20 Euro oder gar das Abschleppen des Fahrzeugs an, wenn sie ihr Fahrzeug über die gemietete Parkzeit hinaus in Contipark-Anlagen abgestellt oder den Parkschein nicht von außen gut sichtbar ins Fahrzeug gelegt haben. ..................................,,,,

Contipark Parkgaragen GmbH wollte das in erster Instanz von der Verbraucherzentrale gewonnene Urteil des Landgerichts Berlin (Az: 4 O 136/08) zunächst nicht anerkennen und ging in Berufung. Diese zog Contipark erst jetzt nach einem deutlichen Hinweis des Kammergerichts Berlin. ....................................................... mehr im link
 

De kleine Eisbeer

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Klage gegen Contipark Parkgaragen GmbH erfolgreich
PKW abschleppen unzulässig
Der Schein trügt: Contipark hat sich die Forderung des Gerichts genau angeschaut. Bis Ende Juni müssen die Geschäftsklauseln anders lauten - aber nicht inhaltlich anders sein. Im Klartext: Contipark ändert nur die Formulierung der Geschäftsbedingungen, nicht den Inhalt. Durch das Urteil hat sich für den Verbraucher praktisch nichts geändert.
Quelle&mehr: br-online.de

Ps.
Es gibt keine Nachforschungspflicht der Ordnungsbehörde bei verbotswidrig geparkten Fahrzeugen!!!
Siehe:
(...)
1. Eine Störung der öffentlichen Sicherheit durch verbotswidriges Parken eines Kraftfahrzeugs kann nicht schon deshalb auf andere Weise als durch das Abschleppen des Fahrzeugs beseitigt werden (vgl. § 27 HmbVwVG bzw. § 7 Abs. 1 SOG), weil in dem Fahrzeug ein Hinweiszettel mit einer Telefonnummer und/oder einer Anschrift des Fahrers ausliegt, der den einschreitenden Polizeibediensteten veranlassen soll, vor der Anordnung des Abschleppens mit dem Fahrer Kontakt aufzunehmen und ihm Gelegenheit zum eigenhändigen Wegfahren des Fahrzeugs zu geben.
(...)
Quelle&mehr: judicialis.de/Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 3 Bf 25/02
 

schnippewippe

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Hmmmmmmm.

Contipark hat eigene Vertragsbedingungen: Wer falsch parkt, wird vertragsbrüchig und obendrein kräftig zur Kasse gebeten. Zusätzlich zum dreifachen Tarif werden mindestens 23 Euro Grundstrafe fällig. Von Unternehmensseite heißt es dazu trocken: "Die Vertragsstrafe wurde in ihrer Höhe so kalkuliert, dass die entstehenden Bearbeitungskosten gedeckt werden. Es ist uns nicht wie den örtlichen Ordnungsämtern möglich, den Aufwand über Steuergelder mit zu finanzieren."
Eine Einstellung mit offener Grenze nach oben, so sieht es Petra von Rhein von der Verbraucherzentrale Bayern. Sie spricht gar von sittenwidrigen Dimensionen, etwa wenn es bei Contipark ans Abschleppen geht: 250 Euro werden da pro Tag fällig. [/]Das Landgericht Berlin gab der BVerbraucherzentrale recht. Contipark muss die Geschäftsklauseln ändern. Beispielsweise sei es unverhältnismäßig, schon bei einer kurzen Überschreitung der Parkzeit 20 Euro Vertragsstrafe zu verlangen, so die Begründung der Richter.................aus dem link


Also müssen sich doch auch die Strafgelder zu Gunsten der Autofahrer ändern.
Beispielsweise sei es unverhältnismäßig, schon bei einer kurzen Überschreitung der Parkzeit 20 Euro Vertragsstrafe zu verlangen, so die Begründung der Richter..
 

schnippewippe

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Parkplatz Abzocke

Video---Parkplatz Abzocke

Wer in Berlin oder Potsdam sein Auto auf einem Supermarktparkplatz länger parkt als angegeben, muss damit rechnen, von der Parkräume KG abgeschleppt zu werden. Zu Preisen, die wesentlich über denen der Polizei liegen. Weigert sich der Autobesitzer, diesen Wucherpreis zu zahlen, bleibt der Ort des Autos geheim...............................mehr im link
 

schnippewippe

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Wieder mal ein Bericht über diese Firma im Internet.

Rosenheim/Erding - Vorsicht Abzocke. Die berüchtigte Parkräume KG schleppt im Auftrag von Supermärkten ab und verrät erst nach Zahlung hoher Beträge, wo sich das Auto befindet..................................

Parksünder, die ihre Autos auf den Parkplatz in der Aventinstraße abstellten, mussten jeweils 270 Euro an Ort und Stelle abdrücken, um zu erfahren, in welcher Seitenstraße ihr Auto abgestellt war...................................

Ein anderes Beispiel wie es einen Parker erging.
Als er mittags zurückkommt, ist sein Lancia weg. Zwei Männer sprechen ihn an: Sein Auto sei abgeschleppt worden. Erst wenn er eine Gebühr von 270 Euro zahle, erfahre er, wo sich der Lancia befinde. Ziegler hat nicht genügend Geld dabei, Seine Frau Angelika fährt per Zug nach Rosenheim, als sie eintrifft, sind die beiden Männer aber nicht mehr da. Auch von ihrem Auto gibt es keine Spur.
Wolfgang Ziegler hat zwar einen Info-Zettel ausgehändigt bekommen, aber in dem Schreiben ist keine Bankverbindung genannt. „Unter der angegebenen, kostenpflichtigen Telefonnummer hat sich am Freitag und Samstag niemand gemeldet“, sagt Angelika Ziegler. Die Zieglers gehen zur Polizei und zeigen die Abschleppfirma wegen Nötigung an. Auch die Beamten versuchen noch am Samstag, mit der Parkräume KG in Kontakt zu treten – vergeblich. Sogar die Staatsanwaltschaft Rosenheim ermittelt wegen des Vorwurfs der Nötigung. Doch sie stellt das Verfahren wieder ein........................................
Es seien zahlreiche andere Verfahren gegen die Parkräume AG anhängig, teilt die Staatsanwaltschaft den Zieglers mit, ihr Problem falle da nicht weiter ins Gewicht.:shocked:

Ihr Auto haben die Zieglers immer noch nicht, die Zahlung der eingehenden Rechnungen verweigern sie. Darauf verweist auch Joachim K. Gehrke, Geschäftsführer der Parkräume KG, der den Vorwurf der Nötigung scharf zurückweist........................................
Alles aus dem Link
 
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De kleine Eisbeer

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Und wieder mal ein Bericht über die Parkraumüberwachung.
Das muss man sich mal vorstellen!!!!

Als R. dieses Geld nicht zahlen wollte, kam ein Abschleppwagen. R. rief die Polizei, die ihm sagte, man dürfe seinen Wagen nicht abschleppen, wenn er schon vor Ort ist. Doch die Leute vom Abschleppdienst machten unbeeindruckt weiter und warteten nicht auf die Streife. Aus Verzweiflung stieg Matthias R. in sein Auto - und wurde prompt mit abgeschleppt.
(Welcher Abschlepper ladet ein Auto mit Insassen auf!!!!!!!!)

Dieser Anwalt Emil Keller verrät, warum es sich für die Firma offenbar lohnt, ihren Sitz in Berlin zu haben:

"Nachdem 'Parkräume KG' in München ständig verurteilt wird, weil die Kosten zu hoch sind und sich da eine einheitliche Rechtsprechung entwickelt hat, hoffen sie wohl, dass in Berlin eine andere Rechtsprechung zu erwarten ist. Deswegen haben sie wohl den Sitz nach Berlin verlegt."
Rechtsanwalt Emil Kellner

(ich hoffe mal das die Berliner Richter die Urteile kennen)
Quelle&mehr: daserste.de/plusminus/Rückschau: Parkplätze

Das Video zur Sendung:
Plusminus/mediathek.daserste.de
 

schnippewippe

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Dieser Anwalt Emil Keller verrät, warum es sich für die Firma offenbar lohnt, ihren Sitz in Berlin zu haben:
Mir ist das schon lange aufgefallen das Berlin auch eine Hochburg der Abo Abzocker geworden ist. :mad:
Wenn ich an meine Gerichtsverfahren und den Verfahren der anderen Mieter hier im Haus denke, kann ich es verstehen, dass die sich hier niederlassen . Also auf unserem Gericht in............ möchte ich nicht gegen die Abzocker antreten müssen. :sad:
 
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schnippewippe

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Abzocke am Airport

Mal ein wenig vom Thema abweichen.:whistle:


Abzocke am Airport

Bericht mit einen Überblick über alle Wochen-Tarife:
Flughäfen in Deutschland
Wochenticket, Stand: 3.8.2010

Parken an Flughäfen kann ein teures Vergnügen werden – auch im Ausland. Die Preisspannen sind enorm. Gemessen am Preis eines Wochentickets (Stand: 3. August 2010) kommt man in Straßburg am günstigsten weg.


Mit dem Flieger billig in den Urlaub? Heutzutage kein Problem. Das Parken kann dabei deutlich teurer werden: Eine Studie zeigt stolze Preise an deutschen und internationalen Flughäfen..............Bericht im Link
Parkplätze an Flughäfen in ganz Deutschland
Sie möchten günstig in den Urlaub fliegen und haben sich dafür bei etlichen Reiseanbietern über viele Angebote informiert und dabei auch das richtige für Sie gefunden? Haben Sie denn auch daran gedacht, dass man auch günstig an einem Flughafen parken muss, wenn man mit dem Auto anreist?...............mehr im link
 

schnippewippe

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Der Abschlepp-Nepp der “Parkräume KG”

Der Abschlepp-Nepp der “Parkräume KG”

Parkplätze in Deutschland werden teilweise von privaten Firmen bewacht. Mehrere hundert Euro müssen an Ort und Stelle gezahlt werden, oder der Wagen wird abgeschleppt. Wenn ihr Auto dann abgeschleppt wird, und sie es erst nach Monaten zurückbekommen. K1 auf der Spuren der Parkräume KG mit ihren miesen Maschen.


Abschlepp-Nepp


Ich glaube diese Seite wird Euch gefallen.

Beispiele von dem was Ihr da findet.

Jetzt auch Berlin ! Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt Parkräume KG zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke

Parkräume KG muss wieder Federn vor dem Amtsgericht München lassen ! Amtsgericht München trotz Sitzverlegung der Parkräume KG zuständig.

Bayerisches Fernsehen berichtet über Abschlepp-Terror der Parkräume KG

Zusammenfassung
bei .Abzocknews.de



Parkräume KG | Abzocknews.de
 

schnippewippe

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„Parkräume KG“ musste ihm die gesamten Kosten nebst Zinsen zurückzahlen.

„Parkräume KG“ musste ihm die gesamten Kosten nebst Zinsen zurückzahlen.

............................Anwalt Emil Keller verrät, warum es sich für die Firma offenbar lohnt, ihren Sitz in Berlin zu haben: „Nachdem ,Parkräume KG’ in München ständig verurteilt wird, weil die Kosten zu hoch sind und sich da eine einheitliche Rechtsprechung entwickelt hat, hoffen sie wohl, dass in Berlin eine andere Rechtsprechung zu erwarten ist. Deswegen haben sie wohl den Sitz nach Berlin verlegt.“

Rechtsanwalt Emil Kellner zeigt uns zahlreiche Münchner Urteile, bei denen die Firma einen Teil der überhöhten Abschleppkosten zurückzahlen musste. Ein weiterer Aspekt kommt hinzu: „Die Szenen vor Ort gleichen regelrecht einer Lösegelderpressung. Wenn Sie einer unbekannten Person nicht 300 Euro in die Hand drücken, bekommen Sie Ihr Auto nicht. Da sieht das Gericht eine Zwangslage an, die man als Nötigung bzw. Erpressung werten kann,“ erklärt Rechtsanwalt Emil Kellner.

Auch Matthias R. fühlte sich erpresst und klagte – mit Erfolg: Die „Parkräume KG“ musste ihm die gesamten Kosten nebst Zinsen zurückzahlen. Denn ein Abschleppen sei nicht nötig gewesen, befand das Gericht.........................aus dem link
Das es für Abzocker in der Stadt Berlin wohl sicherer ist, habe ich mir schon die ganze Zeit gedacht. Warum geben denn wohl auf einmal soviele diese Stadt oder Umgebung an.
 

highlander

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Ja so sind sie mich hats Samstag vor 8 Tagen in Karlsruhe erwischt sie wollen 32,62 € Vertragsstrafe ich war angekommen und hatte kein Kleingeld ich mit meinen beiden Kids 20 Meter weiter in ein Laden um zu Wechseln als ich 5min später kam hing ein Zettel unter meinem Wischer den sie mir beschädigt haben.habe einen Einspruch gemacht und war heute beim Anwalt und der meinte ich solle nicht bezahlen jetzt werde ich morgen noch Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen diese Abzocker machen
 

schnippewippe

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KG: Abschleppen vom Parkplatz eines Supermarktes darf 219,50 Euro kosten

KG: Abschleppen vom Parkplatz eines Supermarktes darf 219,50 Euro kosten

zu KG, Urteil vom 07.01.2011 - 13 U 31/10.

Parkt eine Kundin ihren Wagen länger als die auf Schildern gestattete Stunde auf dem Privatparkplatz eines Supermarktes, darf der Inhaber des Supermarktes das Fahrzeug durch eine Drittfirma abschleppen lassen. Diese kann die Rückgabe des Fahrzeuges beziehungsweise die Bekanntgabe seines Standortes von einer Zahlung in Höhe von 219,50 Euro abhängig machen (Urteil vom 07.01.2011, Az.: 13 U 31/10, nicht rechtskräftig).
Kammergericht bestätigt Vorinstanz

Eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 15.07.2010 hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 07.01.2011 bestätigt, teilt dieses aktuell mit. Die Fahrzeuginhaberin blieb damit in beiden Instanzen erfolglos.
Mehrkosten durch Begleittätigkeiten neben Abschleppen zu rechtfertigen

Die Klägerin argumentierte, der verlangte Betrag sei im Vergleich zu den «normalen» Abschleppkosten durch die Polizei deutlich überhöht und eine Zurückbehaltung des Autos ohnehin nicht gerechtfertigt. Bei Bemessung des verlangten Entgeltes – so dagegen Landgericht und Kammergericht - dürfe der Grundstücksbesitzer neben den reinen Abschleppkosten auch Begleittätigkeiten wie die Suche nach dem Fahrer oder die Beweissicherung berücksichtigen................aus dem link



13 U 31_10 Urteil vom 07.01.2011 Kammergericht


9 O 150_10 Urteil vom 15.07.2010 Landgericht Berlin

Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
 
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Niclas

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Da muß sich irgendwas im Hintergrund abgespielt haben, was hier nicht zur Sprache kommt
Ein Supermarkt tut sich keinen Gefallen damit, Kunden dermaßen abzocken zu lassen.
( Auch wenn von einer Drittfirma erfolgt )
Das spricht sich rum und sorgt für negative Werbung.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Das spricht sich rum und sorgt für negative Werbung.
?? Wieso,es betrifft ja keine direkten Kunden.
Ein Kunde parkt,oft sind sogar 2 Std zulässig,und fährt weiter.
Wen es trifft,sind keine "direkten" Kunden vom Supermarkt.
Link schrieb:
(Urteil vom 07.01.2011, Az.: 13 U 31/10, nicht rechtskräftig).
Kammergericht bestätigt Vorinstanz
Zeigt....der taktische :)whistle: vermeintliche) Umzug nach Berlin hat sich schon gelohnt.

Ps.
Ich bekenne,ich parke oft auf solchen Parkplätzen.
In meinem Auto liegt ein Mobiltelefon mit Rufumleitung.Sollte es mal auf dubioser Weise vom Parkplatz verschwinden,erstatte ich Anzeige wegen Diebstahl und mache die Polizei auf das "Gespräch" aufmerksam.So kann man den Aufenthaltsort vom Auto sehr gut einschränken.
 

bettlektuere

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Contipark Parkgaragen GmbH Abzocke

Guten Tag,

ich möchte kurz den Fall schildern:

Am 02.04.11 habe ich in Fulda am Bahnhof - Parkplatz der Contipark Parkgaragen GmbH - eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 29,- erhalten, die innerhalb von 10 Tagen zu entrichten sind.

Der Parkplatz , vor einem Gebäude der Contipark GmbH, wurde unter Zeugenaufsicht um 17.52 Uhr befahren, der Zeuge wurde zum anliegenden Gleis begleitet, da seine motorische Freiheit stark eingeschränkt ist.
Als ich um 17.54 Uhr zurück am Auto war, sehe ich noch die Tür des Gebäudes der Contipark GmbH zufallen und bemerkte einen Kassenzettel an meinem Scheibenwischer.
Darauf war die Zahlungsaufforderung der Contipark Parkgaragen GmbH zu finden, sowie die Bankverbindung, die auf Grund der schlechten Druckqualität nichteinmal lesbar war.
Außerdem fand ich eine Erfassungszeit von 17.53 Uhr.

Ich fühle mich von der Contipark Parkgaragen GmbH abgezockt, da bei einer solch kurzen Dauer meiner Meinung nach nicht von 'Parken' sondern lediglich von 'Halten' zu sprechen ist. Daher ist der Ablauf aus zeitlicher Sicht absolut unmenschlich.

Die Contipark Parkgaragen GmbH erwartet offensichtlich, dass beim Aussteigen gehbehinderter Mitmenschen erst ein Ticket gelöst wird, bevor Hilfestellung angeboten werden kann.
Ich denke, dass dieses Verhalten nicht nur aus meiner Sicht unmenschlich ist, sondern auch der geforderte Betrag in keinem Verhältnis steht.

Vielleicht können ja noch mehr Leute von gleichen Erfahrungen berichten,
bzw wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten haben oder verhalten würden.

Vielen Dank schonmal für evt Antworten
und einen schönen Wochenstart
 
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bettlektuere

New member
AW: Contipark Parkgaragen GmbH Abzocke

Danke schonmal für den Link, scheint ja noch mehr Leute zu geben die mit der o.g. Fa. unzufrieden sind.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit solch kleinen Zeitfenstern machen müssen??
Besteht für mich eine realistische Chance in diesem Fall gegen die Contipark Parkgaragen GmbH bzw die verhängte Zahlungsaufforderung anzukommen?
 
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