Klage gegen Contipark Parkgaragen GmbH erfolgreich PKW abschleppen unzulässig

Niclas

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AW: Contipark Parkgaragen GmbH Abzocke

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit solch kleinen Zeitfenstern machen müssen??
>> Google

Das Theater mit diesem "Unternehmen" läuft wohl mit wohlwollender = profitierender
Duldung der Städte/Gemeinden mindestens seit 2007 > Strafzettel : Verkehr & Sicherheit

inwieweit es zulässig ist, ist wohl bis heute nicht eindeutig entschieden > Google
Nur das Abschleppen ist wohl per Urteil untersagt worden
Klage gegen Contipark Parkgaragen GmbH erfolgreich
 

bettlektuere

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Ich habe mich jetzt zunächst per Email an die Kundenbetreuung gewendet.
Interessant dabei ist, dass man eine Bestätigungsnachricht vom System bekommt, in dem folgender Inhalt zu finden ist:

,,Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen den Erhalt Ihrer E-Mail. Wenn es sich um eine Reklamation zu einer Zahlungsaufforderung oder Mahnung handelt, bitten wir Sie zu beachten, dass der Vorgang nur bearbeitet werden kann, wenn Sie uns Ihre vollständige Postanschrift, Ihr Aktenzeichen und / oder das betreffende Kfz-Kennzeichen mitgeteilt haben.

Sobald uns alle benötigten Angaben vorliegen, wird der Vorgang bis zur Beantwortung per Brief angehalten. Damit ist auch die Zahlungsfrist vorläufig aufgehoben.

Die Prüfung des Vorganges kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Contipark Parkgaragen GmbH
Abteilung Kundenbetreuung "


Soweit steht nun fest:
Der Vorgang bzw die 10 tägige Frist ist erstmal eingefroren, was für mich einen zeitlichen Gewinn bedeutet und solange dieser nicht bearbeitet wird auch so bleibt.

Ich werde jetzt auf eine Stellungnahme seitens der Firma warten und davon berichten.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Contipark Parkgaragen GmbH Abzocke

Der Parkplatz , vor einem Gebäude der Contipark GmbH, wurde unter Zeugenaufsicht um 17.52 Uhr befahren,
[...]
Ich fühle mich von der Contipark Parkgaragen GmbH abgezockt, da bei einer solch kurzen Dauer meiner Meinung nach nicht von 'Parken' sondern lediglich von 'Halten' zu sprechen ist. Daher ist der Ablauf aus zeitlicher Sicht absolut unmenschlich.
Allgemein.
vermutlich ist das kein öffentlicher Parkplatz,dann gilt dort die STVO nicht und der Eigentümer kann generell ein Parkverbot für Nichtkunden aussprechen.
Oder handelt es sich um einen kostenpflichtigen Parkraum?
In dem Fall ist die Firma leider im Recht,über die Höhe kann man sich streiten,:whistle: was auch oft gemacht wird.

In der Rechtsprechung ist strittig, ob neben dem Fahrzeugführer, beim Parken auf Privatparkplätzen, auch der Halter eines widerrechtlich abgestellten Fahrzeugs als Zustandsstörer in die Haftung genommen werden kann.

Nachtrag:
Nur das Abschleppen ist wohl per Urteil untersagt worden
Klage gegen Contipark Parkgaragen GmbH erfolgreich
Vorsicht,hierzu gibt es auch ein BGH-Urteil.
Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen.

BGH, Urteil vom 5. 6. 2009 - V ZR 144/ 08

Quelle&mehr: lexetius.com
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Autofahrer, aufgepasst! Es sieht aus wie ein öffentlicher Parkplatz: Keine Schranke, kein Zaun, ein normaler Ticket-Automat. Doch auf den Plätzen vor dem Düsseldorfer Hauptbahnhof gelten andere Gesetze als im Rest der Stadt.
[...]
Verbraucherschützerin Elke Hübner (40) rät: „Die Vertragsstrafe ist nicht zulässig. Betroffene sollen die Parkgebühren nachträglich zahlen, die Vertragsstrafe nicht.“
Quelle&mehhr: Bild.de


Parken am Hauptbahnhof Essen kann teuer werden: Autofahrer, die kein Ticket lösen oder die Parkzeit überschreiten, kriegen ein Knöllchen an die Scheibe gepappt.
[...]
Arndt Kempgens (42, Gelsenkirchen), Fachanwalt für Verkehrsrecht, bestätigt: „Eine Vertragsstrafe auf Basis von Kleingedrucktem auf einem Automaten ist rechtswidrig. Hier wird dem Autofahrer ein Vertrag untergejubelt.“
Quelle&mehr: Bild.de

Ps.
:whistle: Nicht nur durch Streiks,Verspätungen,verschmutzte Bahnhöfe macht sie die DB unbeliebt.
 

schnippewippe

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Parkräume KG Klage von Abschlepp-Abzocker abgelehnt

Klage von Abschlepp-Abzocker abgelehnt

Bottrop. Das Amtsgericht hat die Klage eines Unternehmens, das unrechtmäßig parkende Fahrzeuge abschleppen lässt und horrende Gebühren von den Haltern verlangt, gegen eine Bottroper Betroffene abgelehnt. Cornelia R. sollte damals 250 Euro bezahlen.

Das Amtsgericht hat die Klage eines Unternehmens, das unrechtmäßig parkende Fahrzeuge abschleppen lässt und horrende Gebühren von den Haltern verlangt, gegen eine Bottroper Betroffene abgelehnt. Das Gericht folgte damit ihrer Auffassung, den überzogenen Rechnungsbetrag nicht bezahlen zu müssen...................

...............Mit diesem Bottroper Urteil, das keine Berufung zulässt, wurde der Parkräume KG nicht zum ersten Mal ein unrechtmäßiges Vorgehen bescheinigt.

Die KG hatte Berufung beantragt, die das Gericht ablehnte. Begründung: Eine Berufung diene in diesem Fall weder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Und auf Grund des geringen Streitwerts (300 Euro) sei am Ende auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zu erwarten.

mehr im link
 

schnippewippe

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Parkräume KG - zahlt freiwillig 1000€ - Falsche abgeschleppt

1000Euro zahlte das Unternehmen freiwillig an die Klägerin.Die Falsche abgeschleppt


Abzocker oder 'Anbieter von Parkraummanagement' - da gehen die Meinungen über die Parkräume KG weit auseinander. Das Geschäftsmodell der in Unterhaching gegründeten und nun in Berlin ansässigen Firma ist ganz einfach: 'Wir befreien die Privatgrundstücke unserer Kunden bei Bedarf von Fremd-, Falsch- und Dauerparkern.' Die davon betroffene Münchnerin Petra S. empfindet das ganz anders, nennt das Abschleppen ihres Autos 'Diebstahl' und weigert sich, für die Herausgabe des Wagens 250 Euro zu bezahlen: 'Erpressen lasse ich mich nicht!' Lieber verzichteten die resolute Frau und ihr Ehemann monatelang auf ihren weißen Golf und versuchten, den Spieß umzudrehen: Die beiden Angestellten der Stadtwerke verklagten die KG auf fast 5000 Euro Schadensersatz - am Donnerstag wurde vor dem Oberlandesgericht München verhandelt.................weiter im link
 

schnippewippe

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Abschlepp-Abzocke – Betroffene können sich wehren

Abschlepp-Abzocke – Betroffene können sich wehren
Nicht toleriert werden sollte aber die Art und Weise, wie einzelne „Abzocke-Abschlepper“ vorgehen und in teilweise strafrechtlich relevanter Manier den Falschparkern ihr Geld abnötigen. Das Landgericht Augsburg (LG Augsburg, Urteil vom 10.05.2010, Az. 1 KLs 601 Js 108566/09) hat dann auch einen Abschlepper wegen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. In diesem Fall wurden – mitunter auch bei richtig parkenden Autofahrern – Rangierroller oder Parkkrallen in Anwesenheit der Geschädigten eingesetzt und die Fahrzeuge erst nach Zahlung eines hohen Betrages freigegeben. Nichts anderes kann gelten, wenn ein, zwei oder auch drei muskelbepackte „Security-Abschlepp-Mitarbeiter“ oftmals völlig überraschte und hilflose Autofahrer am Wegfahren bis zur Bezahlung von beispielsweise 243,95 Euro durch Drohgebärden und Verketten mit dem Abschleppfahrzeug hindern. Es liegt auch hier ein strafbares Verhalten vor......................mehr im link
 

schnippewippe

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Der Bundesgerichtshof - Überhöhte Abschleppkosten durch Parkraumbewirtschafter

Überhöhte Abschleppkosten durch Parkraumbewirtschafter zurückfordern

........................................................

...............Der Bundesgerichtshof (V ZR 268/11) hat nun klar gestellt: Wenn die Kostenansprüche an den Abschlepper (“Parkraumbewirtschafter”) abgetreten wurden, ist gleichwohl der Grundstückseigentümer der richtige Klagegegner auf Rückzahlung – und nicht der Parkraumbewirtschafter. Entsprechend wird man seine Klagen ausrichten müssen!
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schnippewippe

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Die teuere Beleidigung im Parkplatzkampf – immerhin 60.000 € Geldstrafe

Die teuere Beleidigung im Parkplatzkampf – immerhin 60.000 € Geldstrafe
Das ist wohl die teuerste Beleidigung Hamburgs” so wird der Amtsrichter vom AG Hamburg zitiert, der in einem Streit um einen Parkplatz gegen den einen Kontrahenten, der den anderen beleidigt hatte, für die Beleidigung eine Geldstrafe von insgesamt 60 € festgesetzt hat. Dazu heißt es bei LTO - dort habe ich die Meldung gefunden:

“Ein dreist weggeschnappter Parkplatz und ein anschließendes Wortgefecht kommen einen 68-jährigen richtig teuer zu stehen: Für eine Beleidigung hat das AG Hamburg den Parkplatzdieb zu einer Strafe von 60.000 Euro verdonnert...........................weiter im link
 

schnippewippe

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Abschlepp-Abzocke – neue Entscheidung vereinfacht Anspruchsdurchsetzung Geschädigte

Noch ein Bericht von einen Anwalt

Abschlepp-Abzocke II – neue Entscheidung vereinfacht Anspruchsdurchsetzung Geschädigter


Ein jüngst vom Bundesgerichtshof entschiedener Fall (BGH, Urteil vom 6. Juli 2012 – V ZR 268/11) hinsichtlich der Kostenproblematik von Abschleppvorgängen, sollte nun insbesondere die Opfer von Gebührenabzocke beruhigen. Oft kann der betroffene Falschparker nicht erkennen, ob der Grundstückseigentümer durch eigene Angestellte oder herbei gerufene Unternehmen die Störung seines Besitzes beseitigen lässt. Umso positiver wirkt sich die vorgenannte Entscheidung zukünftig aus, da sich insbesondere die abgezockten Falschparker nun nicht mehr vom berechtigten Grundstücksbesitzer/ – eigentümer an den „Inkasso-Abschlepper“ verweisen lassen müssen.........................weiter im link
 

developer

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Abschleppdienst: Wenn Betrug und Nötigung Hand ind Hand gehen

Hallo zusammen!

In Weimar hat ein Abschleppunternehmen seine ganz eigene Philosophie vom Gewerbe: Wenn PKW von einem Privatparkplatz abgeschleppt werden, wird den Fahrzeughaltern erst nach Zahlung der Abschlepprechnung von 250 Euro das Fahrzeug wieder ausgehändigt. Üblich ist jedoch, den Wagen herauszugeben und eine ordentliche Rechnung zu stellen. Die Polizei ermittelt wegen Betruges und Nötigung.

Mehr erfahren: : Abzocke beim Auto-Abschleppen - Nachrichten Newsticker - DPA - Regioline - berlinbrandenburg_nt - DIE WELT

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Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

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Parkplatz-Sheriff muss ins Gefängnis

Parkplatz-Sheriff muss ins Gefängnis
Amtsrichterin Constanze von Stetten kam zu einem klaren Urteil: „Sie wollten mit den bösen Falschparkern schlicht und einfach möglichst viel Geld machen.“ Sie bescheinigte Jürgen R., 37, „massiv kriminell“ gehandelt zu haben und schickte ihn für fast drei Jahre hinter Gitter. Dabei hätte R. es besser wissen müssen. Schon 2010, im Prozess gegen Arthur S., war er als Mitarbeiter angeklagt. Anders als sein Ex-Chef, der wegen Erpressung und Nötigung derzeit eine viereinhalbjährige Haftstrafe verbüßt, war R. auf Bewährung frei geblieben.

Offenbar glaubte Jürgen R., aus dem ersten Strafprozess die richtigen Lehren für ein neues Geschäftsmodell gezogen zu haben. Statt Autos mit Parkkralle zu blockieren und sie nur gegen Bares freizugeben, klemmte er fortan Autofahrern, die ihren Wagen auf Privatparkplätzen stehen ließen, einen „Strafzettel“ an die Windschutzscheibe.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Wer stoppt den Parkplatz-Sheriff?

Ein Abschleppdienst steht seit Jahren in der Kritik, weil er Falschparker abkassieren soll. Das umstrittene Geschäftsmodell: Mitarbeiter schleppen falsch-parkende Autos ab und verraten erst nach Bezahlung, wo sie das Fahrzeug abgestellt haben.
Quelle&mehr: Br.de/Quer

Passend dazu;

Park-Abzocke: Klinikum angezeigt
Der Streit um Abschlepp-Abzocke auf dem Parkplatz des Klinikums Bogenhausen eskaliert: Stadtrat Robert Brannekämper (CSU) hat am Freitag Strafanzeige gegen die Klinikleitung erstattet. Der Vorwurf: Beihilfe zur Erpressung.
Quelle&mehr: ovb-online.de
 

schnippewippe

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Gericht: Umstrittene Abschlepp-Abzocke ist legal!

München - Wegen Erpressung und Nötigung in 29 Fällen war er der Geschäftsführer der Parkräume KG angeklagt. Aber: Das Landgericht Magdeburg sprach ihn nun frei.

Juristisch einwandfrei, jedoch moralisch mehr als fragwürdig: Diesen Beigeschmack hat das Urteil im Prozess gegen die Abschleppfirma Parkräume KG (tz berichtete). Geschäftsführer Joachim G. (58) wurde am Münchner Landgericht freigesprochen............................
 
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