schnippewippe
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Klage gegen Contipark Parkgaragen GmbH erfolgreich
PKW abschleppen unzulässig
PKW abschleppen unzulässig
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat erfolgreich gegen mehrere verbraucherfeindliche Klauseln in den Mietverträgen der Contipark Parkgaragen GmbH geklagt – unter anderem gegen eine Vertragsstrafe beim Überschreiten der Parkzeit. ...................................................................................
Das Unternehmen droht Verbrauchern Vertragsstrafen in Höhe von 20 Euro oder gar das Abschleppen des Fahrzeugs an, wenn sie ihr Fahrzeug über die gemietete Parkzeit hinaus in Contipark-Anlagen abgestellt oder den Parkschein nicht von außen gut sichtbar ins Fahrzeug gelegt haben. ..................................,,,,
Contipark Parkgaragen GmbH wollte das in erster Instanz von der Verbraucherzentrale gewonnene Urteil des Landgerichts Berlin (Az: 4 O 136/08) zunächst nicht anerkennen und ging in Berufung. Diese zog Contipark erst jetzt nach einem deutlichen Hinweis des Kammergerichts Berlin. ....................................................... mehr im link