Kontenführung für die Bank "unzumutbar"
Aus den unseriösen Geschäftsgebahren schlossen die Richter unmittelbar auf das Konto. Dieses sei für "strafbare oder verbotene Aktivitäten" genutzt worden. Deshalb habe die Sparkasse auch das Recht gehabt, das Konto zu kündigen: "Da das Girokonto der Ast. (Antragsteller, Anm. d. Red.) von den Verantwortlichen der Webseite als Zahlungskonto genutzt wurde und das Konto damit der Begehung von Straftaten diente, war es für die Ag. (Antragsgegner, Anm. d. Red.) unzumutbar, das Vertragsverhältnis mit der Ast. fortzusetzen. Die fristlose Kündigung ist zu Recht ausgesprochen worden; berechtigte Belange der Ast. standen nicht entgegen."
Sollte sich die jetzt bekannt gewordene Entscheidung aus Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2008 - I-31 W 38/08, rechtskräftig) weiter herumsprechen, dürften für die Betreiber dubioser Internetdienste schwere Zeiten anbrechen. Denn die Täter selbst können sich zwar hinter Briefkastenfirmen oder ausländischen Adressen verstecken; um deutsche Verbraucher abzocken zu können. brauchen sie aber immer deutsche Bankverbindungen. Je mehr Geldinstitute bei Beschwerden schnell reagieren und Kriminellen die Konten kündigen, umso weniger Opfer fordert die Masche mit den Abofallen.................aus dem link