Software-Abzocke: opendownload.de

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Es ist doch bekannt das die Anbieter auf Buchstabendreher oder eingefügte Sonderzeichen setzen.
Die Seite vom Foxitreader ist foxitsoftware.com
foxitsoftware.de ist auf die DomZilla Ltd. registriert.
Unter der IP-Nummer 91.184.56.51 gibt es eine grosse Anzahl von Seiten die auf Online-Downloaden.de weiterleiten oder weitergeleitet haben.
Eine kleine Übersicht.

0pen-office.de
0penoffice.de
2-player.de
asobe.de
chi.de
devix.de
dvbsoft.de
emule-projekt.net
filme.to
filzilla.de
firefox3.com
firrefox.de
flashplayer-download.de
foxitsoftware.de
ginp.org
googleeart.de
goooglearth.de
gooogleerth.de
hijackthis.ch
icqq.de
ien1.internet-equities.net
internet-equities.net
livemesenger.de
mcaafee.de
mega-download.de
mozika.de
msnmessenger.de
photofiltre.de
skyppe.de
slysoft.de
tunep.de
tvants.de
wianmp.de
livemesenger.de

Ein Schelm der böses denkt.
Man findet unter der IP-Nummer auch die Seite:
apple-juice.net; Registrant ist der Kuttenmann aus dem Kloster bei Horni-Mesto

Ps.
skyppe.de Man erinnert sich? Konsumentenschützer warnen vor Skype-Abzocke
Gefälschte Webseiten locken User in die Falle
 

schnippewippe

New member
Man will schnell mal was erledigen und geht auf die Suche. Also überfliegt man alles schnell mal.
Würde euch hier bei Feierfox oder bei fleshplayer sofort was auffallen ? :)
Würdet ihr denken, dass es nur ein Tippfehler ist oder wüsstet ihr ,dass da was nicht stimmen kann.
Lest Euch das mal hier im Link durch.
Tippfehlerdomain

Am Ende heisst es dann wieder """ Hilfe ich habe ein Abo am Hals """
 
Zuletzt bearbeitet:

kruemeltee

Super-Moderator
krass ... also ich hab mir grad mal die seite vom fleshplayer angeschaut ... sieht auf den ersten Blick (mal abgesehen von der Anmeldung) recht "seriös" aus ... ein click auf die AGB, welche man meist ungesehen akzeptiert durch einen schnellen und voreiligen Haken, stellt man fest, da0 pro Jahr 84 Euronen fällig sind ...

der Hammer ;-)

mfg Maddin
 

schnippewippe

New member
Der Anwalt Olaf Tank ist umgezogen
Mich hat es schon gewundert das es zur Zeit überall so ruhig geworden ist.
Wie aber aus den Berichten im Internet zu ersehen ist, hat der Anwalt Olaf Tank nicht nur einen Umzug vorgenommen , sonder er hat auch gleich noch
2 englische Limited´s gegründet. Da wird wohl bald wieder was auf uns zu kommen.

Hier ist ein Bericht von Abzocknews.de
 

niobe-1958

New member
Update:

Staatsanwaltschaft Darmstadt - Aktuelles

Zitat:

Sollten Sie beabsichtigen, Strafanzeige im Zusammenhang mit der Internetseite der Firma Content Services Limited zu erstatten, so beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Wegen des umfangreichen Ermittlungskomplexes wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Strafanzeigen Nachfragen zum jeweiligen Verfahrensstand nicht beantworten werden können. Aus diesem Grund wird auch darum gebeten, von Akteneinsichtsgesuchen abzusehen.
 

Speichersdorf

New member
Ja, ich bin Betroffener und geschädigter.
Im Januar 2009 habe ich mich dort registriert und bekam dann prompt die Rechnung (92 Euro). Das zweite Jahr konnte ich stoppen aber habe erst einmal bezahlt. Futsch!
Erst nachher habe ich von den Machenschaften und Gerichtsurteilen in Mannheim gelesen und alle Bekannten gewarnt. Mein Sohn hatte die gleiche idee aber dann eben die Zahlung verweigert. Bis jetzt ist Ruhe an der Front.
 

schnippewippe

New member
@Speichersdorf
Da hier das 2 Jahr genannt wird.

InternetText
Frage:
Ich habe für das erste Jahr gezahlt. Jetzt kommt eine Rechnung für das zweite Jahr. Was soll ich jetzt machen?
Antwort:
Ich habe für das erste Jahr gezahlt

Augs.blog
Bezahlen ?
Juristen sind da ganz anderer Meinung - und machen Betroffenen Hoffnung.

“Das stimmt nicht. Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt”
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Erneute Schlappe für Abofallen-Betreiber vor dem LG Mannheim

Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Mannheim muss der Betreiber der Web-Abofalle opendownload.de einem Nutzer des Angebots Schadensersatz zahlen. Dieser hatte vor Gericht die Kosten eingeklagt, die ihm durch die Einschaltung seines Anwalts zur Abwehr der Forderungen entstanden waren.
Quelle&mehr: heise.de/newsticker
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Betrifft: opendownload.de

„Abofallen-Anwalt“ zu Schadensersatz verurteilt

AG Marburg, Urt. v. 8. 2. 2010 – 91 C 981/09
Das Gericht findet deutliche Worte. Im Ergebnis sind die Beklagten, nämlich die Betreiberin der fraglichen Website und der forderungseinziehende Rechtsanwalt dem Kläger zum Schadensersatz für dessen vorgerichtliche Auslagen für die Abwehr der Forderung verpflichtet.
Quelle&mehr: rechtsanwaltskanzlei-wolf.de
 

schnippewippe

New member
Neues Urteil opendownload.de Content Services Ltd

Internet-Abofalle muss 96,- Euro zurückzahlen.

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 27.05.2011, Aktenzeichen: 9 C 508/10
Der link zum Urteil ist in dem von mir eingestellen Link zu finden.
Das Amtsgericht Mannheim hatte einmal wieder über die Firma Content Services Limited zu urteilen, jene Firma, die beispielsweise mit der Internetseite opendownload.de bekannt wurde.

Daran änderten auch nichts, dass der "Kunde" zunächst noch E-Mails schrieb und sogar den Betrag zahlte: Er durfte das Geld von der Firma zurück verlangen - und auch noch die Kosten für den Rechtsanwalt als "Schadensersatzanspruch [...] wegen des Berühmens eines nicht existierenden Anspruchs".

Prima, auf das Mannheimer Amtsgericht ist eben Verlass. Und dass man nicht ein zweites Vertragsjahr zahlen muss, wenn man bereits das erste gezahlt hat, na, das habe ich schon vor fast einem Jahr einmal geschrieben.


Also: Auch wenn man bereits gezahlt hat, darf man es in manchen Fällen ruhig probieren, sich das Geld wieder zurück zu holen. Dass dies Erfolg haben kann, zeigt dieser Fal
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen

Olaf T.
Andreas Walter S.
Alexander V.
Jan Manuel S.

wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.2008 – 28.02.2010.

Alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen, sind Gegenstand des obigen Verfahrens.

Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend - wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.
Quelle: Staatsanwaltschaft Darmstadt
 

Niclas

Active member
Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen
...

wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben.
Merkwürdig, dass sich die Sta endlich zur Anklageerhebung durchgerungen hat,
nachdem sie jahrelang abertausende Strafanzeigen kaltlächend abgewunken und verschrottet hat.

Was mag da vorgegangen sein? Will man sich nach dem mehr oder weniger Ausklingen der
Abofallen sich nicht nachsagen lassen niemals etwas konkretes unternommen zu haben?
Außerdem ist eine Anklage noch keine Verurteilung und ob die Darmstädter Strafrichter
auch schon den Durchblick haben wie andere Zivilrichter, wird sich zeigen....

Nach den Erfahrungen mit Internetbetrug und den wenigen Strafverfahren z.B aus der Dialerära
wird man eh mit 5-7 Jahren Verfahrensdauer rechnen müssen.
 

schnippewippe

New member
Hundertausende von Bürgern sind bereits Forderungen ins Haus geflattert,
in denen ein Internet-Abo bezahlt werden soll. Viele Empfänger lassen sich von den Schreiben der Inkassobüros und ihrer Anwälte beeindrucken und zahlen. Doch dazu besteht kein Anlass.


Wieder einmal soll „eine noch offene Forderung“ eingetrieben werden. Sie beläuft sich auf 333,87 Euro. Ein Inkasso-Büro in Köln hat ingesamt zwölf Posten zu dieser Summe addiert. Davon entfallen nur 192 Euro auf ein Zweijahres-Abonnement, das der Empfänger angeblich beim Internet-Anbieter „opendownload.de“ abgeschlossen hat. Dort werden neben Antiviren-Software und Excel-Tools auch PC-Spiele wie das „Moorhuhn Remake 1.0“ angepriesen. Der große Rest der Rechnung: Rücklastschrift- und Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkasso- und Vergleichsgebühren, Auslagen und „Treuhand-Kontogebühren des aufsichtsführenden Rechtsanwaltes“. Die Mehrwertsteuer von 18,05 Euro kommt zusätzlich obendrauf.................weiter im link .
 
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