DerKrefelder
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Ich werde aber nächste Woche auf einer anderen Forum-Plattform die mehr als 2500 Gäste jeden Tag hat das Thema ABZOCKE- ABO-Fallen aufnehmen und über solche Firmen ohne Werturteil berichten.

Ahoi,Leinen los Santiano
m.f.G.
Ich werde aber nächste Woche auf einer anderen Forum-Plattform die mehr als 2500 Gäste jeden Tag hat das Thema ABZOCKE- ABO-Fallen aufnehmen und über solche Firmen ohne Werturteil berichten.

Betrifft: Abofalle bei Grosshandel-Angebote.de e... - JustAnswerSie sollten den Anbieter schriftlich darauf hinweisen, dass nach Ihrer Ansicht mangels übereinstimmender Willenserklärungen kein Vertrag zustande gekommen ist, da Sie sich in Kenntnis der Kostenpflichtigkeit niemals angemeldet hätten. Weiterhin sollten Sie einen etwaigen Vertragsschluss wegen Irrtums anfechten, da für Sie die Kostenpflichtigkeit nicht erkennbar war. Weiterhin sollten Sie Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklären, da die Gegenseite beusst nur versteckt auf die Kosten hinweist, um möglichst viele zum Ausfüllen des Anmeldeformulars zu bewegen, was diese in Kenntnis der Kosten nie getan hätten. Die verwendeten Klauseln zur Kostenpflichtigkeit sind meiner Ansicht nach überraschend und damit nicht wirksam.
Damit ihr wisst worum es wirklich ging. Hier der Rest.Die Ve*****GmbH informiert, dass richtiges Streiten gelernt sein will. ***Grosshandel-Angebote.de weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass ein Streit nicht das Ende bedeutet, sondern dieser sehr reinigend wirken kann, wenn er richtig geführt wird.:laugh:

Mag sicher zutreffen für den Ernstfall, wenn einer Probleme hat seine Sache vor Gericht selbst zu vertreten. Nur ein Anwalt kann auch nicht mehr sagen als das was bekannt ist und die meisten Richter können das schon beurteilen auch ohne Anwalt. Ich würde niemals z.B. in Sachen Steuerrecht oder Verwaltungsrecht ohne Anwalt bei Gericht erscheinen, da sogar nur den besten den ich bekommen kann, aber bei einen solchen popeligen Zivielsache, braucht wirklich keiner einen Anwalt. Bei uns in Bayern reagieren manche Richter sehr allergisch wenn da einer dann wegen 284,-€ mit einen Anwalt aufmarschiert der sich nach Möglichkeit noch profilieren muss.Da es sich hier um Gewerbetreibende handelt, würde ich im Ernstfall nicht ohne Anwalt antreten. Auch wenn hier ein User in jedem 2. Post das Gegenteil mitteilt. Ist meine Meinung.
Schade das du keinen Screenshot davon eingestellt hast.so dass ein Verkauf - wo Ebay als Werbeplattform benutz wird nicht mehr möglich ist.
Das es kein Lob war ist ja wohl klar. Wieso habe ich sonst@Alexander
Ihr steht Euch wirklich selbst im Weg, der schippewippe redet von fremden Texten, findet auch nichts in Ebay und spricht vom Lob über Großhandel-Angebote.de die das Vertrauen ausnützen um reihenweise die Leute in eine Abo-Falle zu locken
Das mit den Gästen muss ich nicht verstehen. Waren vielleicht zur Zeit 30 Gäste ! Und ? Immerhin zeigt diese Seite 4.338 Hits an.Hits zeigen an, wie oft ein Thema aufgerufen wurde.@Alexander
Ich sagte schon, Ihr seit hier keine Hilfe, bei 30 Gästen mit ein paar Moralapostel auch kaum vorstellbar, oder von Bedeutung.
Ich werde aber nächste Woche auf einer anderen Forum-Plattform die mehr als 2500 Gäste jeden Tag hat das Thema ABZOCKE- ABO-Fallen aufnehmen und über solche Firmen ohne Werturteil berichten.
Kann es sein das du dir selbst im Weg stehst?Ihr steht Euch wirklich selbst im Weg, der schippewippe redet von fremden Texten,
Dann sage endlich wo man bei eBay etwas über die Firma findet?findet auch nichts in Ebay
Wo lobt sie das Angebot oder die Firma?und spricht vom Lob über Großhandel-Angebote.de
Wo wird eBay als Werbeplattform genutzt? Du hast doch sicher eine Quellenangabe oder Screenshot.Nachtrag:
Die bei Ebay haben die Sache überprüft und sehr freundlich reagiert, so dass ein Verkauf - wo Ebay als Werbeplattform benutz wird nicht mehr möglich ist.
Wo siehst du das die Werbung bei Google schalten?Angeblich soll auch Google bei solche Werbungen bei begründeten Verdacht wie in Sachen Vendis reagieren.
Da bist du nicht die Einzigste.Ich verstehe seine Postings auch nicht.Vielleicht liegt es daran das ich kein Bayer bin.@ Alexander
Irgendwie verstehe ich deinen Post nicht.
Ich finde dort keine Antwort zu deiner Behauptung Vendis macht Werbung bei eBay.Zu kleinen Eisbär,
[.....]
Mehr war nicht gewünscht und auch nicht erforderlich.
Die Sache -"wie darauf zu reagieren ist" - hat sich doch erledigt und wurde von schnippewippe ausführlich und mit wenigen Hinweisen ohne weiteres Gesabbel geklärt. Ich muss doch keinen erklären, wie z.B. Ebay als Werbeplattform benutzt wird, wie z.B. Google in Ebay mit eingebunden ist.Da bist du nicht die Einzigste.Ich verstehe seine Postings auch nicht.Vielleicht liegt es daran das ich kein Bayer bin.
...kann ich nur bestätigen.
Ich finde dort keine Antwort zu deiner Behauptung Vendis macht Werbung bei eBay.
.....wenn Du nichts findest, dann bedeutet das nicht das die Werbung nicht vorhanden ist.
Wenn die Firma dort keine Werbung macht,warum soll man dann eBay belästigen?
....Ebay wird nicht belästigt, die sind sehr hilfbereit und sagen auch was weiter zu tun ist.
Auch bei Google finde ich keine bezahlte Werbung.Und ich kenne mich mit dem bedienen einer Suchmaschine sehr gut aus.Warum soll man sich an Google wenden?
.....Auskennen genügt nicht, Du muss wissen was Du suchst.
Du stellst hier Behauptungen ohne Beweise auf.
.....Ich muss nichts beweisen, ich bin Dir auch keine Rechenschaft schuldig, es geht um Vendis unter -24.com und um eine Abo-Falle.
Als erfahrener Prozeßbeteiligter mit anwaltlichen Grundkenntnissen solltest du wissen was für Folgen es haben kann wenn man falsches behauptet.
......na ja, wir in Bayern sagen zu manchen Dipferlsch....er!
m.f.G
Du hast mitgeteilt:zu schippewippe,
Wenn Du z.B. bei Ebay ein Gewächshaus suchst, dann werden unten automatisch weitere Firmen eingeblendet die auch ein Gewächshaus anbieten. Klickst Du dann die Firma an, landest Du z.B. bei ..24.com und es wird ein Gewächshaus bis zu 60% Nachlass angeboten und Du landest in der Abo-Falle. Das kann auch z.B. auch über ein Forum das einer besucht erfolgen, denn die meisten Foren-Betreiber wollen auch Geld verdienen.
Das verstehe ich, die nicht ständig auf Ebay rumkraucht , unter Werbung bei Ebay.Ich habe mich auch mit Ebay in Verbindung gesetzt weil Vendis Ebay als Werbeplattform benutzt und so was mögen die garnicht.
Ich hatte also keine Werbung bei Ebay gefunden.Egal was ich dann danach da eingegeben habe , ich hatte nichts gefunden. Darum habe ich auch um einen Screenshot gebeten. Das und eine Erklärung dazu wäre hilfsreich gewesen. Schliesslich wollen User sich über das was hier steht ,vielleicht auch selber ein Bild machen können.@ Alexander
Ich muss doch keinen erklären, wie z.B. Ebay als Werbeplattform benutzt wird.
Auch wenn es um Abzocke geht, muss man den Beweis über das was man behauptet einstellen. Wie schnell es zu Problemen kommen kann wissen wir ja.@Alexander dazu
.....Ich muss nichts beweisen, ich bin Dir auch keine Rechenschaft schuldig, es geht um Vendis unter -24.com und um eine Abo-Falle.
Bleibt es doch dabei!!! Ich konnte es nicht finden. Deine Antworten waren nicht sehr hilfsreich für mich gewesen um es zu finden.@ Alexander
na ja, wir in Bayern sagen zu manchen Dipferlsch....er!
Übersetzung-- Dipferlscheißer, der kleinlicher, pedantischer Besserwisser
Wenn du schon eine Aussage klaust,dann richtig.Z.B. razyboard hat in Deutschland mehrere tausend Forenplattformen kostenlos zur Verfügung gestellt. Razyboard ist aber Bertelsmann und Bertelsmann ist nun mal nicht die Caritas.
dann wirst du ja dies:habe gespannt die postings durchgelesen...
gelesen haben.Als Gewerbetreibender würde ich ein einziges Widerspruchsschreiben verfassen und per Einschreiben mit Rückschein zustellen.
Mit folgenden Stellungnahmen:
Der Zahlungsanspruch wird vollumfänglich zurückgewiesen.
Der Vertrag wird wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB), Einigungsirrtum (§ 155 BGB), überraschender Klausel (§ 305c BGB) und Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 307 BGB) und Verstoß gegen § 1 Abs. 6 PAngV angefochten.
Begründung: während des gesamten Anmeldeprozesses erfolgt kein sofort erkennbarer Hinweis auf die Kostenpflicht. Auch als Gewerbetreibender ist man nicht verpflichtet, sich auf eine Schnitzeljagdsuche nach einem irgendwo in den AGB oder einer anderen Unterseite versteckten Preishinweisen zu begeben. Die betreffende Preisklausel in den AGB ist überraschend gem. § 305c BGB und wird damit nicht Vertragsbestandteil. Ferner ist das Anmeldeverfahren absichtlich so gestaltet worden, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Leser über die Tatsache der Kostenpflicht getäuscht wird. Eine Willenserklärung zur Bestellung eines kostenplichtigen Angebots wird mit dem Setzen eines Häkchens zur Bestätigung der Kenntnisnahme der AGB nicht wirksam abgegeben.
Anschließend dürfen alle weiteren Mahnungen und Drohungen (auch von Anwälten oder Inkassobüros) ignoriert werden.
Gefunden habe ich es über diesen Weg hier.@alle:
Jeder, der sich mit Verbraucherschutzthemen beschäftigt, weiß, dass seit Jahren, teils Jahrzehnten dieselben oder ähnliche Maschen gefahren werden.
Die Adressbuchfallengeschichte läuft seit mindestens 15 Jahren und hat den deutschen Mittelstand sicher um mehrere hundert Millionen Euro geschädigt. Die Sache ist bekannt, ein paar Leute wurden verurteilt, Strafen sind aber lächerlich im Verhältnis zu dem eingesackten Geld. Ein Mandant bekam neulich nach einer Handelsregistereintragung binnen 2 oder drei Tagen sage und schreibe zehn verschiedene solcher Adressbuchformulare. Da kann man eigentlich nur noch zynisch sagen: Auch zuviele Jäger können irgendwann der Jäger Tod sein. Allein die tatsache, dass es so viele Abzocker gibt, zeigt, wie gut die Masche noch immer läuft. Den Akteuren geschieht nicht viel. Wer über derart skandalöse Vorgänge beispielsweise als Verbraucheranwalt nun aber im Internet unter Nennung des Firmennamens kritisch berichtet, ist in höchster Gefahr. Er verletzt nach Auffassung eines namhaften Gerichtszuges Kennzeichenrechte der Betrügerfirma, wenn im titletag der kritisierenden Webseite der Name der Betrügerfirma auftaucht. So geschehen neulich einem Kollegen. Er habe als Anwalt jedenfalls auch Mandate generieren wollen und insofern auch geschäftlich gehandelt. Mit der bloßen Nennung des Firmennamens im titletag sei auf unzulässige Weise Google "manipuliert" worden und somit seien Kennzeichenrechte verletzt. Grundsätzliche presserechtliche Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung über den geschäftlichen Bereich? Nix da, man beruft sich einfach auf Kennzeichenrechte am eigenen Firmennamen und verhindert so jegliche identifizierende kritische Berichterstattung. Hallo, wo leben wir hier eigentlich?
Aber die Adressbuchleute sind ja geradezu ein kleiner, desorganisierter Haufen verglichen mit der Gewinnspielmafia. Wer glaubt, dass diese durch die Verhaftungen erster Akteure massiv geschwächt ist, sollte sich nicht täuschen. Belästigung, durchweg Täuschung, teils Beleidigung und/oder Erpressung bei Telefonwerbung ist vielmehr längst alltäglich geworden und sie machen weiter, jeden Tag. Klar, es geschieht ihnen ja auch nichts. Sie sitzen auch nicht etwa im unerreichbaren Ausland; sie sitzen weit überwiegend mitten unter uns. In Duisburg, in Düsseldorf, in Hamburg, in Berlin. Die Callcenter jedenfalls; deren Hintermänner selbstredend eher beispielsweise in einer netten Villengegend in Meerbusch. Die Arbeitsagenturen/ARGEs schicken derweil weiter ihre "Kunden" in die kriminellen Callcenter, teils mit Hartz-IV-Kürzungsdrohungen. Dort lernt man zwar Rechtsbruch und Betrug, aber aus bilanzieller Sicht der ARGe ist das schlicht ein Vermittlungserfolg. Die Strafverfolgungsbehörden sind überlastet, wimmeln Anzeigeerstatter teils gar noch mit Vorwürfen ab, ............................weiter im link