WEBTAINS-abgetreten an ProPayment-neue Bank

diddisanna

New member
Hallo,
webtains hat über ProPayment eine neue Bank gefunden. Die Postbank, wo die Firma doch bei anderen Banken abgewiesen wurde!!!!!!:w00t:
 

diddisanna

New member
In einem am 22.3.2011 abgeschlossenen Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt hat sich die ProPayment GmbH verpflichtet, ab dem 22.3.2011 ihre Bankverbindung bei der Taunus Sparkasse nicht mehr in Rechnungen / Mahnungen anzugeben. Die Taunus Sparkasse hat die Geschäftsverbindung zur ProPayment GmbH wirksam zum 8.4.2011 gekündigt und wird das Konto der ProPayment GmbH entsprechend schließen.

Distanzierung von jeder Art unseriöser Geschäfte

Die Taunus Sparkasse unterstützt keine Betreiber, die im Internet von Verbrauchern als sog. "Internetfallen", "Internetabzocker" oder "Abofalle" bezeichnet werden. Sie distanziert sich klar von jeder Art unseriöser Geschäfte. Dies betrifft auch Unternehmen, die Inkassotätigkeiten für solche internetbasierten Dienstleistungen durchführen..............weiter im link
 

diddisanna

New member
Hallo, Danke für die Antwort. Der Beitrag hat doch nichts mehr mit Rechtssprechung und wie man sagt ,,Im Namen des Volkes" zu tun. Ich werde jedenfalls diesen Betrag nicht bezahlen da kann kommen wer will und wenn der Burat selber kommt.
Danke für Deine Hilfe.
Gruß diddisanna
 

diddisanna

New member
Du bist wirklich gut informiert, muss leider Schluß machen meine Frau kommt gleich!
Danke! Gruß diddisanna
 

Blasi

New member
Hallo,

habe durch Zufall dieses Forum gefunden und mein Problem ist das gleiche wie hier beschrieben. Ich habe bei der Firma WEBTAINS irgendwie ein Zwei-Jahres -Abo abgeschlossen (Routenplanung), bekam auch eine Rechnung, die ich nach mehrmaliger Aufforderung auch beglichen hatte (96,oo €). Jetzt bekam ich die RECHNUNG 2.VERTRAGSJAHR , wieder 96,oo€. Wie ist denn nun die Rechtslage, muß ich nochmal zahlen und dann kündigen? Ich bin mir total unsicher, weil ich noch nie mit so etwas zu tun hatte. Kann mir diesbezüglich jemand weiter helfen???

Gruß

Blasi
 

Niclas

Active member
Wie ist denn nun die Rechtslage, muß ich nochmal zahlen und dann kündigen?
Verbraucherzentrale Hamburg | - Abofalle zweites Jahr
© Verbraucherzentrale Hamburg e.V. schrieb:
Abofalle zweites Jahr

Ich habe für das erste Jahr gezahlt. Jetzt kommt eine Rechnung für das zweite Jahr. Was soll ich jetzt machen?

Haben Sie bereits für ein Jahr gezahlt und erhalten nun die Rechnung für das Folgejahr, zahlen Sie auf keinen Fall erneut.

Wird behauptet, Sie hätten mit der ersten Zahlung den Vertrag wirksam bestätigt ist das unsinnig und falsch.

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
 

siwakoeln

New member
Ich bin ebenfalls vor ca. 1 Jahr in die Abofalle der Firma Webtains geraten. Das erste Jahr habe ich bezahlt. Im Juli kam dann die Forderung für das zweite Jahr, woraufhin ich um Ratenzahlung bat (6 Monate a 36 € = die geforderten 96 €). Der letzte Betrag kam allerdings zurück (Konto erloschen). Wie soll ich mich verhalten? Und soll ich das bereits gezahlte Geld zurückfordern?
 

siwakoeln

New member
Du hast das Blödeste getan was man machen kann. Wer Ratenzahlung eingeht kommt da nicht mehr raus. Ich würde mitteilen ,dass das Geld wieder zurück gekommen ist.

Abzocke im Internet: Vorsicht vor Ratenzahlungen!

Abzocke im Internet: Vorsicht vor Ratenzahlungen! - YouTube

.
Habe dieses Forum leider erst gestern entdeckt.... War ja nicht die Einzige die auf so etwas reingefallen ist. Ratenzahlung war für mich die einzige Lösung. Mitgeteilt habe ich es ja schon (per Email)
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Habe dieses Forum leider erst gestern entdeckt.... War ja nicht die Einzige die auf so etwas reingefallen ist. Ratenzahlung war für mich die einzige Lösung. Mitgeteilt habe ich es ja schon (per Email)
Du solltest schnellst möglich fachlichen Rat einholen.(Verbraucherzentrale/Rechtsanwalt)
und die Willenserklärung (Ratenzahlung) widerrufen, so nicht anfechten.
 

BigMac121263

New member
Wer einmal bezahlt, oder eine Ratenzahlung vereinbart, hat verloren. Das ist ein Schuldeingeständnis. Da kommt man im Prinzip nicht mehr raus.
Das Beste was man machen kann, was viele Bekannte von mir auch getan haben, ist: Garnichts. Ignorieren.
Im Zweifelsfalle die vom Verbraucherschutz vorgefertigten Briefe weiter oben per Einschreiben an die Firma und/oder das Inkasso schicken, wenn der Mahnungs-/Drohungsdruck zu groß wird.
Grundsätzlich nichts einräumen.
Die Schreiben eignen sich auch als Vorbeugung gegen weitere Mahnungen/Drohungen.
Keinen Druck machen lassen.
 

schnippewippe

New member
Bei - wer einmal zahlt --hat den Vertrag anerkannt ....stimmt nicht ;)
Muss ich bei Aboabzocke auch im zweiten Jahr bezahlen?
Urteil des Bundesgerichtshof (BGH), von 2008. Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen nicht , die Annahme eines “tatsächlichen” Anerkenntnisses der beglichenen Forderung Urteil des BGH
Nur weil man eine Rechnung einmal bezahlt hat, bedeutet das noch lange nicht, dass man die Forderung auch wirklich anerkannt hat.

Abofalle - das zweite Jahr. Zahlen oder nicht zahlen?
kLAWtext: Abofalle - das zweite Jahr. Zahlen oder nicht zahlen?

Aber: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einmal in seinem Urteil vom 11.11.2008, Az. VIII ZR 265/07 Folgendes festgestellt:

"Der Umstand, dass eine Rechnung vorbehaltlos beglichen wird, enthält über seinen Charakter als Erfüllungshandlung (§ 363 BGB) hinaus keine Aussage des Schuldners, zugleich den Bestand der erfüllten Forderungen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit stellen zu wollen."

Heißt: Zahlung heißt nicht gleich, man erkläre sich mit der Forderung einverstanden. Dennoch ist das nicht ausgeschlossen, wie der BGH weiter erläutert:
Bei Ratenzahlung muss ich leider zustimmen.

.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben