Hallo zusammen,
was tun wenn man auf einer Internetseite in ein Abo rutscht, ohne es zu wollen? Ist man auf eine dieser Kastenfallen herein gefallen, so ist zunächst erst einmal Ruhe bewahren angesagt! Der Betreiber einer solchen Seite schickt zunächst eine Rechnung. Hier kann man unverzüglich von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Der Betreiber wird sehr wahrscheinlich an Hand der IP-Adresse beweisen wollen, das du einen Vertrag abgeschlossen hast. Doch eine IP-Adresse bedeutet überhaupt nichts, denn eine Zuordnung ist nur schwer durchzuführen.
Abzocke von Minderjährigen findet ebenfalls recht häufig statt, doch der Taschengeldparagraph gilt nur, sofern bereits bezahlt wurde und kann nicht nachträglich zum Geld einfordern bemüht werden. Einige Seiten sind nur ab 18 nutzbar, hierfür muss der Benutzer sein Alter angeben. Ist dies ein Minderjähriger und gibt ein falsches Alter an, die wird gerne eine Urkundenfälschung als Vorwand genommen das Geld zu bekommen. Doch Lügen ist nicht strafbar und ein Betrug am Betreiber einer solchen Seite muss von diesem nachgewiesen werden.
Ist der Preis nicht sofort ersichtlich, so entsteht kein Vertrag. Denn bei einem Vertrag müssen sich Anbieter und Kunde im Klaren darüber sein, was verkauft wird und wie viel dies kosten soll. Ein versteckter oder klein geschriebener Preis irgendwo unten auf der Seite zählt hierbei nicht. In diesem Fall wäre die Anmeldung auf Grund eines Irrtums (vgl. § 119 BGB) anfechtbar.
In vielen Fällen ist ein Abwarten die beste Wahl, sofern das Widerrufsrecht und die Musterbriefe (siehe unten) nicht anerkannt werden. Es kommen zunächst einige Mahnungen, evtl. sogar von einem Inkasso-Büro und am Ende wird mit einem gerichtlichen Mahnbescheid gedroht. Das dieser dann erscheint ist sehr ungewiss, sollte es allerdings wirklich einmal soweit kommen muss man unverzüglich handeln. Hierbei sollte man nochmals widersprechen und dies am Besten durch einen Anwalt tun lassen.
Musterbrief 1:
Verwende diese Vorlage, wenn du den in Rechnung gestellten Dienst nicht genutzt hast.
Diese Vorlage hilft, wenn minderjährige Kinder sich bei einem kostenpflichtigen Dienst angemeldet haben.
Auch wenn du dich angemeldet und dabei eine gut getarnte Preisangabe übersehen haben, kannst du der Rechnung widersprechen.
was tun wenn man auf einer Internetseite in ein Abo rutscht, ohne es zu wollen? Ist man auf eine dieser Kastenfallen herein gefallen, so ist zunächst erst einmal Ruhe bewahren angesagt! Der Betreiber einer solchen Seite schickt zunächst eine Rechnung. Hier kann man unverzüglich von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Der Betreiber wird sehr wahrscheinlich an Hand der IP-Adresse beweisen wollen, das du einen Vertrag abgeschlossen hast. Doch eine IP-Adresse bedeutet überhaupt nichts, denn eine Zuordnung ist nur schwer durchzuführen.
Abzocke von Minderjährigen findet ebenfalls recht häufig statt, doch der Taschengeldparagraph gilt nur, sofern bereits bezahlt wurde und kann nicht nachträglich zum Geld einfordern bemüht werden. Einige Seiten sind nur ab 18 nutzbar, hierfür muss der Benutzer sein Alter angeben. Ist dies ein Minderjähriger und gibt ein falsches Alter an, die wird gerne eine Urkundenfälschung als Vorwand genommen das Geld zu bekommen. Doch Lügen ist nicht strafbar und ein Betrug am Betreiber einer solchen Seite muss von diesem nachgewiesen werden.
Ist der Preis nicht sofort ersichtlich, so entsteht kein Vertrag. Denn bei einem Vertrag müssen sich Anbieter und Kunde im Klaren darüber sein, was verkauft wird und wie viel dies kosten soll. Ein versteckter oder klein geschriebener Preis irgendwo unten auf der Seite zählt hierbei nicht. In diesem Fall wäre die Anmeldung auf Grund eines Irrtums (vgl. § 119 BGB) anfechtbar.
In vielen Fällen ist ein Abwarten die beste Wahl, sofern das Widerrufsrecht und die Musterbriefe (siehe unten) nicht anerkannt werden. Es kommen zunächst einige Mahnungen, evtl. sogar von einem Inkasso-Büro und am Ende wird mit einem gerichtlichen Mahnbescheid gedroht. Das dieser dann erscheint ist sehr ungewiss, sollte es allerdings wirklich einmal soweit kommen muss man unverzüglich handeln. Hierbei sollte man nochmals widersprechen und dies am Besten durch einen Anwalt tun lassen.
Musterbrief 1:
Verwende diese Vorlage, wenn du den in Rechnung gestellten Dienst nicht genutzt hast.
Musterbrief 2:Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Ich habe mich auf [Internetseite] nicht angemeldet und habe auch niemanden beauftragt, sich in meinem Namen dort anzumelden. Daher besteht keinerlei Anspruchsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachte Forderung.
Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Vorlage hilft, wenn minderjährige Kinder sich bei einem kostenpflichtigen Dienst angemeldet haben.
Musterbrief 3Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Mein/e [Tochter/Sohn] ist minderjährig. Selbst wenn [sie/er] sich also tatsächlich am [Datum] auf [Internetseite] angemeldet haben sollte, wäre ein Vertrag mit [ihm/ihr] wegen §§ 107, 108 BGB unwirksam, denn [meine/unsere] Einwilligung als gesetzliche Vertreter lag zu keinem Zeitpunkt vor. Auch § 110 BGB („Taschengeldparagraf“) hilft hier nicht weiter, da mein/e [Tochter/Sohn] noch keinerlei Leistungen bewirkt hat.
Auch kann [meiner Tochter/ meinem Sohn] kein Vorwurf eines Betruges gemacht werden, da [er/sie] sich der mit der Anmeldung verbundenen Kosten nicht bewusst war. Aus den genannten Gründen werde ich den von Ihnen geforderten Betrag nicht zahlen.
Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Auch wenn du dich angemeldet und dabei eine gut getarnte Preisangabe übersehen haben, kannst du der Rechnung widersprechen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich am [Datum] auf [Internetseite] angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.
Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen