Es ist soweit: Heute wurde ich erstmals gefragt, was Betroffene tun können, wenn Sie sich auf der vielthematisierten “Porno-Pranger”-Liste wiederfinden. Meine Antwort ist einfach: Abwarten, ob Sie überhaupt drauf stehen. Tatsächlich habe ich bereits klar gestellt (hier zu lesen), dass m.E. die Auflistung von Privatpersonen in diesem Fall rechtlich ohne Grundlage wäre. Wer als Verbraucher, als “natürliche Person” drauf steht, wird gute Chancen haben, sich dagegen zu wehren, zumal das Bundesdatenschutzgesetz hier einschlägig sein wird und etwas mehr Schutz bietet. Aber: Wer hierüber nachdenkt, macht den zweiten vor dem ersten Schritt. Zuerst einmal ist gar nicht klar, (a) ob die Liste überhaupt kommt und (b) wer oder was dann drauf stehen wird.
Dass nun doch keine Liste kommt, würde mich nicht überraschen – vielleicht hat die Kanzlei hier einfach nur “gespielt” und versucht den “Steuer-CD-Effekt” zu erzielen: Vielleicht zahlt ja jemand doch noch, damit er dort nicht erscheint. Ein wenig Druck schadet bei Zahlungsmoral ja nie. ........................weiter im link