Super, auch ich Depp bin da reingefallen.
Eine Firma die sich als Großhandel-Angebote.de präsentiert, kein Großhandel sondern eine Briefkastenfirma unter den Linden in Berlin ist, die wahllose Adressen aus dem Branchenbuch vermittelt.
Sie bietet Nachlässe bis zu 80% an und beim Anklicken der Präsendation erscheint ein Anmeldeformular. Da die meisten ein Angebot wünschen, werden die Daten irreführend bereitgestellt und es wird durchgeklickt. Der kleine Hinweis rechts unten wird übersehen und der Hinweis in der AG wird auch übersehen. Es käme auch keiner auf die Idee dass sich hinter dem Großhandel-Angebote vermutlich 2 Anwälte verbergen und mit solchen Internetfallen Ihr Geld verdienen. So weit uns bekannt ist, sind die beiden Anwälte bereits vorbelastet bei Gericht und führen das Geschäft über die Eva Rüpps die natürlich nicht ansprechbar ist.
Im Grunde, Betrug vom feinsten, wirklich gekonnt. Wer nicht bezahlt, da gibt es dann ein Inkasso und der zuständige Anwalt ....na wer das wohl ist. Der gibt dann das an einen anderen Kollegen weiter und jeder hat die anteilgen Gebühren.
Da im Internet das natürlich inzwischen bekannt ist, erfolgt der zweite Streich. Hilfsbereite Anwälte bieten dann Ihre Dienste an, die bereits mit der Firma Erfahrungen haben. ....in der Regel dann auch ein freundlicher Kollege. Der bietet dann seine Dienste für eine Pauschale zwischen 100 - 200,-€ an, der Erfolg ist sicher. Der Erfolg ist dann ein Vergleich, dass nur die Hälfte der Forderungen bezahlt werden muss, natürlich dann auch der freundliche Anwalt und dann sind wir wieder da wo wir vorher waren.
Da Vendis mit Großhandls-Angeboten mit bis zu 80% wirbt, und 15000 Branchenbuchanschriften liefert wo keine Angebote bis zu 80% erkennbar auch nicht ersichtlich sind, wird der Vertrag auch von Vendis nicht erfüllt und ist nichtig. Ein Vertrag besteht auf Gegenseitigkeit.
Was bleibt, nicht bezahlen. Wenn ein Unternehmer wahrheitswidrig auftritt, dann muss er sich auch entsprechend behandeln lassen. (BGH-Urteil vom 22.12.2004-VIII ZR 91/04) Den Sachverhalt natürlich an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, da wir bei der ersten Zahlung einen Streitwert unter 500,-€ haben besteht auch keine Anwaltspflicht. Der beste Anwalt ist einer selbst, wenn eine die Anzeige nicht schreiben kann oder Hilfe braucht, dann ist die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht behilflich, kostet nichts. Die Richter sind bei solchen unseriösen Geschäftspraktiken sehr hilfsbereit gegenüber einen Geschädigten. Möglichst viele Strafanzeigen wegen Irreführung an das Amtsgericht Berlin verfehlen mit Sicherheit nicht die Wirkung. Geht diesen Weg der Strafverfolgung, damit hilft jeder den anderen.
Was schon erstaunt, normalerweise müsse jeder seriöse Anwalt auf solche unseriöse Kollegen ob Abo-Falle oder Abmahnung wegen Berufsschädigung reagieren und seinen Teil dazu beitragen dass solche Kollegen aus dem Verkehr gezogen werden. Aber da gilt vermutlich der Grundsatz, Geld stinkt nicht denn wir nutzen alle eine Scheckkarte. :blushing:
Alexander:thumbsup: