schnippewippe
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2014 und opendownload.de mahnt weiter ab.
Opendownload.de mahnt wieder ab
Viele Internetnutzer erhalten Zahlungsaufforderungen für angeblich uralte Abos. Juristen und Verbraucherschützer raten: nicht zahlen!
Opendownload.de mahnt wieder ab
Viele Internetnutzer erhalten Zahlungsaufforderungen für angeblich uralte Abos. Juristen und Verbraucherschützer raten: nicht zahlen!
Für die User die immer noch Angst haben.Erinnern Sie sich noch an die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein und ihren Anwalt Olaf Tank? Zwischen 2008 und 2010 lockten sie Tausende Internetnutzer in Abofallen. Wer damals kostenlose Programme zum Beispiel vom Downloadportal opendownload.de überspielte, hatte unwissentlich ein 24-Monats-Abo über 192 Euro abgeschlossen. In Foren hagelte es Beschwerden, aber dank vieler Warnungen und des COMPUTER BILD-Abzockschutzes fielen immer weniger Nutzer auf solche Abofallen rein. In den vergangenen Jahren wurde es deshalb still um das berüchtigte Trio. Doch vielen Internetnutzern geht es nun wie Hans-Jörg Überschär. Er war 2009 in die Abo-Falle getappt und hatte nicht gezahlt, nachdem er Infos über die Machenschaften der Brüder Schmidtlein gegoogelt hatte. „Und weil alles ruhig wurde, dachte ich, dass diese Schmarotzer weg vom Fenster sind“, erzählt er.
Späte Zahlungsaufforderung.....................................................Prozess kommt noch
Aber warum tauchen die Schmidtleins ausgerechnet jetzt wieder aus der Versenkung auf? „Wahrscheinlich wollen sie noch so viel wie möglich abkassieren, bevor jeder Schwarz auf Weiß wird nachlesen können, dass es sich um Betrug handelt“, vermutet der Berliner Rechtsanwalt Claus Radziwill. Denn die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Anklage gegen die Brüder und ihren Rechtsanwalt wegen gewerbsmäßigen Betrugs erhoben. Seit Ende 2012 wartet das Trio auf seinen Prozess vor dem Landgericht. Laut Rechtsanwalt Radziwill hilft eine so lange Zeit bis zum Prozessbeginn den Angeklagten, weil sie sich geläutert zeigen können – normalerweise. Die Schmidtleins legen aber keine übermäßige Bußfertigkeit an den Tag – stattdessen versuchen sie mit immer neuen Mahnungen, ihre Opfer von einst erneut abzuzocken.........................................
Einrede der Verjährung
Die Einrede der Verjährung ist die einseitige Erklärung einer Vertragspartei, dass eine Leistung nicht erbracht wird, weil zwischenzeitlich die Verjährung eingetreten ist........................