Deutschlands Beste Shops

Nico88

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Da haben wir ja schon mal ein paar Fakten.

Ich habe auch eMail bekommen, dass ich kostenlos ins TV komme (da hab ich gemerkt, die haben ne Macke) aber ich habe geantwortet, dass ich das KOSTENLOSE angebot annehme, insofern es KOSTENLOS ist!

Ich werde heute Abend mal einen Brief an den Anwalt verfassen, welcher alle Fakten beinhaltet und den Anwalt aufmerksam machen, dass er eine [edit]firma vertritt. Ich lasse es auch auf eine Klage ankommen, ich lass mich nicht verkackeiern.

Was mich noch stutzig macht, in deren Mails steht immer, Deutschlands beste Shops und ein(R) (registred Trademark) Leider kann ich diesen Namen in keinem Markenverzeichnis finden! Sollte man auch mal abklären und einen Gegenangriff starten

Zudem würde mich interessieren, wie DBS dem Anwalt gegenüber den Vertrag erklärt. Ich habe von der Schemmel mal eine Email bekommen mit einem Anhang als JPG, welcher ein Screenshot war. Auf diesem war mein "Profil" zu sehen und es war bearbeitbar, also kann DBS Shops das Profil augenscheinlich eigenmächtig ändern..

Wo ist der Gerichtsstand, beim Schuldner oder Gläubiger? Im Onlinehandel ist es ja das Gericht, wo der (Liefer-)Empfänger sitzt, gilt das hier auch? Dann kann ja Frau S. von DeutschlandsbesteShops gern zu uns vors Gericht kommen.
 
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Nico88

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In den AGB von DBS ist auch ein Widerrufsrecht drin. Da ich dieses leider nie per Post oder Mail erhalten habe, gilt wohl Widerrufrecht bis 6 MOnate, was bei mir noch gepasst haben dürfte. Außerdem steht in deren AGB, dass schweizerisches Recht gilt für eine Seite die in DE läuft?!
 

artefacti

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In den AGB von DBS ist auch ein Widerrufsrecht drin. Da ich dieses leider nie per Post oder Mail erhalten habe, gilt wohl Widerrufrecht bis 6 MOnate, was bei mir noch gepasst haben dürfte. Außerdem steht in deren AGB, dass schweizerisches Recht gilt für eine Seite die in DE läuft?!
Ist halt immer die Frage, was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses drin stand. Am besten wäre, wenn man davon einen screenshot hätte.
 

Nico88

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Ich kann mich nicht mal daran erinnern, dass ich die AGB überhaupt akzeptiert habe musste bei der Anmeldung. Auch heute muss man keinen Haken setzten o.ä.
 

Nico88

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deutschlandsbestesweb.deStartseite - DEUTSCHLANDS BESTES WEB..ohne worte^^
 
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schnippewippe

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http://www.moneyhouse.ch/u/ubag_tech_ag_CH-320.3.027.666-1.htm
24.04.2014, SHAB 78, Tagebuch-Nr: 3618 vom 17.04.2014 PDF
Ubag Tech AG, in St. Gallen, CHE-106.175.957, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 23 vom 04.02.2013, Publ. 7047630).
Firma neu: Ubag Tech AG in Liquidation.
Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Mit Entscheid des Handelsgerichtspräsidenten des Kantons St. Gallen vom 17.02.2014 wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet..
Ubag Tech AG in Liquidation, St. Gallen - Handelsregisterauszug
Aus dem Impressum:
Web:***Deutschlandsbesteshops.de
HR-Nr.: CH-320.3.027.666-1,
St. Gallen
MwSt.-Nr.: CHE-CHE-106.175.957
 

Viviane

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Hallo, ich wurde ebenfalls von diesem Anwalt aus Berlin angeschrieben. Er droht, dass der Betrag spätestens bis heute 28.4.2014 bezahlt werden muss. Ich werde ihm noch heute zurückschreiben und die Forderung anfechten. Erstens habe ich fristgerecht gekündigt (via E-Mail und Post 14 Tage vor Ablauf der Probezeit), zweitens will ich unlauteren Wettbewerb/arglistige Täuschung vorbringen. Hinweis: Meine Kündigung hat DBS damals zwar via email bestätigt, aber behauptet, dass sie erst drei Tage vor Ablauf der Probezeit ankam; damals musste man 1 Woche vor Ablauf der Probezeit kündigen. Frage in diese Runde: muss man für die Anfechtung einen Anwalt nehmen, hat der Brief juristisch ein anderes Gewicht, wenn er von einem Anwalt kommt? Eigentlich möchte ich mir diese Kosten sparen...

Dann noch ein Hinweis: da es sich um eine Schweizer Firma handelt, gilt gemäss deren AGB schweizerisches Recht. In der Schweiz muss man bei ungerechtfertigten Forderungen Rechtsvorschlag erheben, hierzu ein Link Wie ist RV zu erheben? » Rechtsvorschlag. Ich habe schon im September Rechtsvorschlag erhoben, aber keine Antwort darauf erhalten.
 

Nico88

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Oh wir sind schon 4 die Post von dem Anwalt erhalten haben.

Ein Anwalt für Medien wäre sicherlich gut, aber ich schreibe dem Anwalt erstmal einen Brief mit den gesamten Argumentationen. Sollte es nichts bringen, nehm ich einen Anwalt.

Muss sich der Betreiber nicht an deutsches Recht halten? Die Seite zielt ja schließlich auf deutsche Kunden ab!
 

goggosoft

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Oh wir sind schon 4 die Post von dem Anwalt erhalten haben.
...5 - wir haben vergangene Woche ebenfalls Post von einer Anwaltskanzlei erhalten. Da ist keiner telefonisch erreichbar, die Emails sind saumäßig unverschämt und die N. (der Zahlungsabwickler hintendran) schiesst echt den Vogel ab.....

Ich werde das aussitzen, bis ein Mahnbescheid beantragt wird. Dazu werde ich in meinem Blog darüber berichten.
 

Nico88

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Googosoft, wir haben bereits Kontakt gehabt :)
Sollte man reagieren oder dem Anwalt einfach keine Beachtung schenken?
 

schnippewippe

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Vielleicht solltet Ihr Euch hier mal eine Beschwerde einreichen
@ Viviane

Erstens habe ich fristgerecht gekündigt (via E-Mail und Post 14 Tage vor Ablauf der Probezeit),

Meine Kündigung hat DBS damals zwar via email bestätigt, aber behauptet, dass sie erst drei Tage vor Ablauf der Probezeit ankam; damals musste man 1 Woche vor Ablauf der Probezeit kündigen.
Was ich als Laie tun würde.
Ich würde mitteilen das hier wohl ein Irrtum vorliegt. Das ich beweisbar den Vertrag fristgetecht rückgängig gemacht habe. Da man aber trotzdem Geld fordert würde ich das jetzt auch noch wegen unlauteren Wettbewerb /arglistige Täuschung und Irrtum anfechten.
Ich würde auch mitteilen , dass ich bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission Beschwerde einreichen werde.
 

goggosoft

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Zitat:
Ubag Tech AG, St. Gallen
24.04.2014, SHAB 78, Tagebuch-Nr: 3618 vom 17.04.2014 PDF
Ubag Tech AG, in St. Gallen, CHE-106.175.957, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 23 vom 04.02.2013, Publ. 7047630).
Firma neu: Ubag Tech AG in Liquidation.
Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Mit Entscheid des Handelsgerichtspräsidenten des Kantons St. Gallen vom 17.02.2014 wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet..
Ubag Tech AG in Liquidation, St. Gallen - Handelsregisterauszug
Wieso betreibt ein deutscher Anwalt für eine liquidierte schweizerische Firma das Inkassoverfahren? Gibt es im Schweizer Konkursrecht keinen Konkursverwalter vergleichbar mit dem deutschen Insolvenzverwalter? Demnach dürfte er dies gar nicht tun...! Den sollte man gleich noch bei der Anwaltskammer ansch....en!
 

Nico88

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Die sind in Konkurs und der Anwalt vertritt die?

Sollte man sich mal bei der RA-Kammer erkundigen.

Wie gehen denn Anwälte vor, wenn sie Klage erheben?
Müssen die auch über Mahnbescheide gehen oder haben die andere Vorgehensweisen?
 

goggosoft

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Wie gehen denn Anwälte vor, wenn sie Klage erheben?

Müssen die auch über Mahnbescheide gehen oder haben die andere Vorgehensweisen?
Das meine ich nicht. Wenn eine Firma liquidiert wird (in D) dann tritt an die Stelle der GF ein Insolvenzverwalter. Keine entscheidung darf an ihm vorbeigehen. Ein Inkassovorgang müsste demnach von ihm legitimiert sein. Die Frage ist ob das schweizer Recht das genauso sieht. Ich recherchiere das eben und hab mit den Verantwortlichen behörden in der Schweiz bereits Kontakt aufgenommen....
 

Nico88

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Ich meine es allgemein, wenn man als Gläubiger über einen Anwalt Forderungen eintreiben will; macht ein Anwalt dann auch "nur" ein gerichtliches Mahnverfahren durch?

Was heißt das genau, wenn die Firma liquidiert wird, wie lange dauert das? Heißt das auf deutsch-deutsch Firma ist dicht und wird verkauft ohne zu versuchen wieder aufrecht zu erhalten (Insolvenzverwaltung)?
 
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goggosoft

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Ich meine es allgmein, wenn man als Gläubiger über einen Anwalt Forderungen eintreiben will; macht ein Anwalt dann auch "nur" ein gerichtliches Mahnverfahren durch?
Muss nicht sein. Ich selbst geb Forderungen an ein Inkasso, die machen das außergerichtliche Verfahren, der Anwalt übernimmt dann mit dem Antrag auf Erlass eines Mahn-/Vollstreckungsbescheides. Es soll aber auch Inkassos geben, die beides machen genauso wie Anwälte.
 

Nico88

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Gut, aber auf jeden Fall geht das IMMER über das Amtsgericht und Vollstreckungstitel (gerichtliches Mahnverfahren), richtig? Egal wer es macht, es gibt nur diesen Weg.
btw: ger. Mahnverfahren machen wir alleine > kostet nicht so viel
 
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