Deutschlands Beste Shops

Krennz

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Die Anforderung einer Vollmacht scheint zumindest zum Erfolg zu führen, indem der Anwalt die Sache nicht weiterverfolgt.

Es ist nunmal Tatsache, dass über das Vermögen der Mutter das Konkursverfahren in der Schweiz eröffnet wurde.
 

Krennz

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Sofort dem Mahnbescheid widersprechen. Ggf. mit Hinweis auf das in der Schweiz anhängige Konkursverfahren, wie es Schnippewippe gemeldet hat.
 

Nico88

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Moin, sowie so :p

Aber begründen muss ich doch erst, sollte es zu einer Klage kommen?! Mal sehen wie weit sie gehen, zuständiges Amtsgericht ist, dass in meinem Ort (nicht wie gedacht das des Anwalts oder in der CH). Also hoffe ich mal nicht, dass es zu einer Klage kommt, der Anwalt oder gar die gute Frau S. wird wohl nicht zu uns reisen...obwohl wäre mal ganz interessant die [Edit] kennen zulernen ;D




Anm. Mod
Benutze bitte eine gesittete Umgangssprache.
 
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Krennz

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Druck Dir alles was Du an Infos hast aus, auch die Beträge von Schnippewippe, besonders den mit dem Konkurs und die Liste der Internetshops von Schnippe. Geh in die Links und drucke sie aus. Dann stellst Du das Deinem Anwalt zur Verfügung, wenn es zum Prozess kommen sollte.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Heute Mahnbescheid bekommen, wer noch?
Scan den doch mal hier ein.

zuständiges Amtsgericht ist, dass in meinem Ort (nicht wie gedacht das des Anwalts oder in der CH).
Zuständig für einen Mahnbescheid ist immer das "Mahngericht" des Landes oder OLG-Bezirke (NRW)
z.B. Bayern>> Amtsgericht Coburg - Mahngericht - Heiligkreuzstraße 22 96441 Coburg, Berlin/Brandenburg>> Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg beim Amtsgericht Wedding - Zentrales Mahngericht 13343 Berlin
Bei einer Klage sieht das wieder anders aus.
 
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schnippewippe

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So klar war mir das nicht. Es ist wo Anders auch schon vorgekommen ,dass Mahnungen verschickt wurden die den Eindruck erwecken sollten, dass es ein Mahnbescheid ist.
 

Nico88

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Sowas gibt's auch? Krass. Aber mein Schreiben kam im gelben Umschlag vom Gericht, also sollte es doch echt sein :) Schönen Tag noch :)
 

Easyriesi

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Hallo Zusammen,

ich gehöre zu den gleichen Pechvögeln hier. Das Siegel ist glatter Betrug Leute, denn bislang kann DBS nicht nachweise, wieviele User die Bewertung machten.

Ich habe meinen Shop geschlossen gehabt 2013 und überlegt später weiter zumachen jedoch ließ ich ihn dann ganz zu.

Komischerweise kamen Testsiegel von 2013 und 2014 obwohl keiner Bewerten konnte. Ist ja nur ne Sperrseite und ich denke nicht das es für Qualität zeugt wenn man nur eine Sperrseite sieht.

Ich warte nun auf Antwort seitens DBS auch von Frau Schemmel.
Die Firma Völkel ist auch bei mir anwesend aus Berlin, das gleiche wie bei Euch jedoch habe ich keine Vertretungsvollmacht angefordert bislang was ich aber auch tun werde.
 

goggosoft

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So zwischendurch auch von mir mal wieder ein Update.

Heute ist wieder eine Rechnung reingeflattert über 90 EUR.

Die Novalnet hatte das Verfahren als Zahlungsabwickler erst eingestellt, dann an das eigene INkasso abgegeben. Diese wiederum haben das Verfahren eingestellt, da ich die Forderung angefochten habe und erstmals einen Betrugsverdacht geäußert hatte.

Mittlerweile habe ich den Schweizer Konkursverwalter aufmerksam machen können und hatte auch Kontakt zur RAK - diese bekommen auf Wunsch von mir eine Darstellung. Leider finde ich das Anwaltsschreiben nicht mehr....

Dazu kommt der Versuch, die Firma abzumahnen wegen der Eintragung in ihrer komischen Datenbank. Die Anschrift in den Impressum (Impressen...?) ist offenbar falsch, das Einschreiben mit Rückschein kam nach 4 Wochen (!) als unzustellbar (Adresse nicht ermittelbar) zurück.

Das wird noch was.....
 

Easyriesi

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So bin auch wieder dabei. Noch immer habe ich keine Antwort wieviel User diese Siegel angeblich beantwortet haben. Man weiß scheinbar das die Zahlen leicht zu wiederlegen sind. Habe permanent ein unabhängiges Programm auf dem Website laufen welches die Traffic misst und wenn die ein Siegel vergeben mit einem User als Werter ?! komisch komisch. Ich werde Strafanzeige stellen wg. Betrugs.
@goggosoft: kannst Du mir die Kontaktdaten des Konkursverwalters durchgeben ? Wäre das möglich?
 

webwoman

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Nun bin ich auch bei meiner Recherche auf dieser Seite gelandet. Nach Deutschlands Beste Shops agiert das Unternehmen ja mit Deutschlands bestes Web - und da sind wir auch ganz schön reingefallen.

she. hier: www.deutschlandsbestesweb.com".
www.deutschlandsbestesweb.com » ERFAHRUNGSBERICHTE

Im Moment laufen Mahnungen, Schreiben des Anwaltes aus Berlin und einige von uns haben auch schon einen Mahnbescheid erhalten.

Wir haben teilweise Anzeige bei der Polizei erstattet - wegen Irrtum und Täuschung - Logoklaus und Urkundenfälschung...

Da die Shop-Geschichte ja schon ein Weilchen länger läuft als die Web-Geschichte würde uns nun interessieren, inwieweit es u.U. zu Gerichtsverhandlungen gekommen ist. Mahnbescheide sind doch sicherlich auch an die Shop-Betreiber raus gegangen?

Ebenso die Schreiben des Anwaltes aus Berlin - Oliver Völsing.

Ich bin auf eure Reaktionen sehr gespannt und sag schon mal danke.
 

webwoman

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Guten Morgen
nach Deutschlands beste Shops sind ja noch andere Seiten entstanden und noch mehr Leute reingefallen... so wie ich auch :-( leider. Hätte ich nie vermutet.
Ich habe gekündigt und Anzeige erstattet. Den Brief vom Berliner Anwalt habe ich entsprechend beantwortet.
Da Ihr mit DBS schon länger am Ball seid hab ich eine Frage:
wie ist das bei euch weiter gegangen? Hat es Mahnbescheide gegeben und ist es zu irgendwelchen Verhandlungen gekommen?
Danke für Eure Infos - solchen Leuten muss man einfach das Handwerk legen.
 

stroedi

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Hallo Webwoman,
was ist aus Deiner Sache "Die besten Shops" geworden.
Die Firma versucht mir einen Eintrag unterzujubeln, den ich aktiv garnicht gemacht habe. 1 Jahr war nichts passiert, jetzt kommt die erste Rechnung in Höhe von 45 Euro....
Würde mich über Deine Rückmeldung freuen, wie es bei Dir weitergegangen ist.
Gruß
Strödi
 

Krennz

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Diese Website ist reine Abzocke. Die Betrüber dahinter wollen nur Kohle machen.
Können sie haben. Ich wohne im rheinischen Braunkohlerevier. Da gibt es Milliarden Tonnen von dem Scheixx
Nek, mal aanders.

Wenn ich von denen son Wich, der sich Rechnung nenn, bekommen habe fechte ich den gemäss der §§ 119 (Irrtum) 120 (falscher Übermittlung) 123 (Täuschung) und 142 (Anfechtbarkeit bekannt) BGB an und lehne mich zurück. Buxche evtl. Lastschriften zurück und warte auf eine Gegenreaktion. Eine Anzeige bei der Kripo kann ich immer noch eerstatten.
 

stroedi

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Danke für die schnelle Antwort. Aber die sind ja in der Schweiz, da hat doch das BGB keine Wirksamkeit. Oder sehe ich das falsch ? Hat sonst nochjemand Infos für mich, wie die Angelegenheit geendet ist.
 

Krennz

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Soweit ich weiss ist nach europäischen Käuferrecht Gerichtsstand immer das Amtsgericht des Käufers. Also zählt somit auch das BGB.
 
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