Unister - - - Partnersuche.de

Mike040404

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partnersuche.de von der Unister GmbH ist eine klassische Abzockmaschine und Abo-Falle. Ich bin auch hineingeraten. Seit 1 Jahr kämpfe ich mit der Unister GmbH und nachfolgend mit dem partnerschaftlichen Duo "infoscore" ( Inkassobüro ) und RA Rainer Haas und Kollegen.
Aus einem für 4,90 € 14 Tage-test wurde ohne Ankündigung ein 1 Jahresvertrag mit einer unverschämten Summe von 474,- €, womit ich natürlich nicht gerechnet hätte oder gar zugestimmt hatte.Der Betrag mit den ergaunerten Kontodaten wurde ohne Ankündigung vom Paypal-Konto selbständig und überraschend eingezogen. Damals war nirgends ein Hinweis auf die Kosten einer automatischen Verlängerung auf der Anmeldemaske enthalten, auch nicht in den AGB. Ich hatte damit nicht die Möglichkeit, über die Dauer eines weiteren Abo´s zu entscheiden. Eine Jahresmitgliedschaft war zu keiner Zeit gewollt. Im Übrigen räumt wohl kaum jemand 1 Jahr an Zeit ein, um eine Bekanntschaft zu knüpfen. Meinen Account bei partnersuche habe ich bereits nach 5 Tagen Mitgliedschaft gelöscht und gekündigt, jedoch einen schriftlichen Widerruf versäumt. Nach meiner Meinung enthält partnersuche.de Fake-Profile, was auch bereits von ehemaligen Mitarbeitern bei Unister bestätigt wurde. Die dargestellten Profile sind nicht aktiv, vielmehr bekommt man täglich Dutzende Angebote auf die private mail-Adresse.
Ich habe von Paypal die 474,00 Euro im Rahmen des Käuferschutzes zurückbekommen. Seit Mai 2013 erscheinen bei mir trotz alledem pausenlos Mahnbescheide, zuerst von Unister, dann infoscore, jetzt von RA Haas und Kollegen mit Androhung gerichtlicher Schritte. Widersprüche wurden weitestgehend ignoriert. Inzwischen sind aus den 474,00 Euro - 653,20 Euro geworden. Die maschinell erstellten Mahnbescheide mit eingedruckter Unterschrift stellen Psycho-Terror dar, um die "Opfer" einzuschüchtern und doch noch zu einer Zahlung zu bewegen. Wie lange ich das noch durchhalte, ist unbestimmt. Mein Frust auf die Unister GmbH und die weiteren Erfüllungsgehilfen ist unendlich groß.
 

schnippewippe

New member
Hi........Du meinst bestimmt Mahnungen und nicht Mahnbescheide.
https://www.google.de/search?q=rech...bescheid&rls=org.mozilla:de:official&tbm=isch

Der Mahnbescheid kommt immer vom Gericht.

Wenn die unberechtig Geld fordern und nicht aufhören, könnte man doch Anzeige wegen versuchten Betrug erstatten und das denen mitteilen.


Neue Abofalle: partnersuche.de der Unister GmbH
Von Rechtsanwalt Stefan M****
6.12.2012 Mehr zum Thema:Abofalle, partnersuche.de, Unister, AGB, Inkasso
Wie aus einer "14 Tage Kennenlern Premium Mitgliedschaft" ganz schnell 462 Euro werden können

www.welt.de › Wirtschaft

Einzugsermächtigung korrekt? Probleme mit Partnersuche.de - Unister GmbH

Unister: COMPUTER BILD deckt Abzocke auf (Update)
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Seit Mai 2013 erscheinen bei mir trotz alledem pausenlos Mahnbescheide, zuerst von Unister, dann infoscore, jetzt von RA Haas und Kollegen mit Androhung gerichtlicher Schritte. Widersprüche wurden weitestgehend ignoriert.
Widersprüche? Was hast du konkret unternommen/geschrieben und wie? Brief/eMail?
Hast du vor der Vertragsverlängerung eine "Begrüssungs-Mail" erhalt mit einer Widerrufsbelehrung.
Hast du beim Abschluss von dem Test-Abo eine Mail mit einer Widerrufsbelehrung erhalten?

hilfreich folgendes Urteil:
Automatische Abo-Verlängerung: Unzulässig ohne deutlichen Hinweis


Ps.
§ 305c BGB Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
 

Mike040404

New member
Ich hab den Widerruf per Brief geschrieben, aber ohne Einschreiben. Einschreiben wäre mir auf die Dauer zu teuer, weil ja im Laufe der Zeit viele Mahnungen kommen. Nur bei gerichtlichen Mahnbescheiden würde ich per Einschreiben mit Rückantwort machen. Ich hab geschrieben, daß die Forderung unberechtigt ist, weil zum damaligen Zeitpunkt nirgendwo ein Preis für Folgemitgliedschaften zu finden war, nur Kündigungsfristen.
".....United – partnersuche de muss dem partnersuchenden über den Gesamtpreis einer automatischen Vertragsverlängerung eindeutig informieren, und zwar vor Ablauf des Probeabo . Der partnersuchende muss die Möglichkeit haben ob er einer Vertragsverlängerung zustimmen möchte. Eine rechtsverbindliche automatische Vertragsverlängerung kommt nur dann zustande, wenn der partnersuchende ausdrücklich per Klick auf einen Button bestätigt hat, dass er um die anfallenden Kosten weiß. Der Button muss eindeutig gekennzeichnet sein. Bei Zuwiderhandlung ist der Vertrag unwirksam....." Ich habe vor der Vertragsverlängerung nichts bekommen. Der Betrag von 474,00 Euro wurde überraschend, nachts 1.00 Uhr vom Paypalkonto eingezogen.
Die AGB mit Widerrufsbelehrung wurden allerdings in einer Bestätigung des Probe-Abo per mail-Anhang zugestellt.
 

PARTNERSUCHE.de

New member
partnersuche.de von der Unister GmbH ist eine klassische Abzockmaschine und Abo-Falle. Ich bin auch hineingeraten. Seit 1 Jahr kämpfe ich mit der Unister GmbH und nachfolgend mit dem partnerschaftlichen Duo "infoscore" ( Inkassobüro ) und RA Rainer Haas und Kollegen. ...
Wir nutzen den aktuellen Beitrag, um uns aufs allerdeutlichste für die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. In Ihrem Fall gab es tatsächlich einen technischen Fehler, was den Versand der Zahlungsaufforderung betraf.

Dennoch wollen wir hier aber auch die Gelegenheit nutzen und die angemahnten Kritikpunkte richtig stellen:

Ganz deutlich distanzieren wir uns von Aussagen, wie beispielsweise ein „Ergaunern von Kontodaten“. Wenn sich unsere User für einen kostenpflichtigen Premium-Abschluss entscheiden, dann erfolgt im Vorfeld ein expliziter Hinweis auf etwaige Folgekosten, sofern der Vertrag weder fristgerecht widerrufen oder innerhalb der Frist gekündigt wird. Diese Darstellung erfolgt in einer für den Nutzer absolut transparenten Art und Weise. Keine versteckten und / oder undeutlich gehaltene Verklausulierungen.
Wir halten uns an die gesetzlich festgelegten Richtlinien, was das Online-Geschäft angeht. Dass bedeutet, jeder Kunde erhält nach Kaufabschluss eine Bestätigungsemail inklusive einer Widerrufsbelehrung in Textform. Dort werden Sie über das 14-tägige Widerrufsrecht aufgeklärt und auch über die Möglichkeiten der Kündigung. Zudem können unsere AGB jederzeit – unabhängig, ob Mitglied oder nicht – eingesehen werden.
Prinzipiell können Kaufvorgänge nur durch die Bestätigung der AGB realisiert werden.
Wurden generell keine Kontodaten, oder in Ihrem Fall Paypal Daten hinterlegt, so sollten Sie eine polizeiliche Anzeige in Erwägung ziehen. Denn dies impliziert einen möglichen Missbrauchsfall.

Da im Text eine Profillöschung kommuniziert wird, greifen wir auch diesen Punkt auf. Generell muss zwischen einer Löschung und einer Kündigung unterschieden werden. Klare Aussagen hierüber geben die AGB §8. Wird ein Profil gelöscht, entbindet dies nicht automatisch von bestehenden Zahlungsverpflichtungen. So wird es auch von unserer Seite immer formuliert. Kündigungen werden von uns sowohl per Post und Fax, als auch per Email akzeptiert.

Die Kernaussage, bei PARTNERSUCHE.de gäbe es nur Fake-Profile – was selbst „ehemalige“ Unister-Mitarbeiter bestätigen dementieren wir. Wir denken nicht, dass sich „ehemalige“ Mitarbeiter ein Bild zeichnen können, was in den letzten Jahren bei PARTNERSUCHE.de an Optimierungsprozessen umgesetzt wurde. De Facto werden keine Fake-Profile zur Kundengewinnung eingesetzt.
Ebenso wenig schlagen wir unseren Kunden inaktive Profile vor. Es wäre entgegen unserer Intention. Schließlich dient unsere Plattform dazu, die Mitglieder für eine Beziehung zusammenzubringen.
Wir sind daran interessiert zufriedene Kunden auf unserm Portal zu haben und stehen einer konstruktiven Kritik in jeder Form positiv gegenüber. Wir haben durch signifikante Verbesserungen bezüglich Darstellung / Funktionalität etc. unseres Portals die Wünsche unserer Kunden respektiert und dementsprechend umgesetzt. Dies wird sich auch in der Zukunft weiterhin so gestalten, denn nur zufriedene Kunden sind ein gutes „Aushängeschild“.

Final bleibt festzuhalten, dass wir den Vorgang ad acta legen und aus Kulanz einen Mahnstopp eingeleitet haben.
Wenn Sie weitere Fragen haben können Sie sich jederzeit telefonisch unter der Nummer 0341/ 6505081390 an unseren Kundenservice wenden.

Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

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Also , so ganz klar komme ich nicht mit den Post von @ PARTNERSUCHE.de nicht .

@ Mike040404...Letzte Aktivität:.......... 04.04.2014......11:25
@PARTNERSUCHE.de Registriert seit:.......04.04.2014
Geändert von PARTNERSUCHE.de.......... (04.04.2014 um 11:20 Uhr)

Schade das der User @ Mike040404,der 5 Minuten nach Ihren Post noch hier war , nichts zu Ihren Post mitgeteilt hat.
Sie kommen hier rein und haben gleich den totalen Überblick wer @ Mike040404 ist und was auf PARTNERSUCHE.de gelaufen ist und das bei dem User ein technischer Fehler was den Versand der Zahlungsaufforderung betraf vorlag.
""""" In Ihrem Fall gab es tatsächlich einen technischen Fehler, was den Versand der Zahlungsaufforderung betraf. """"
Wie sah denn der technische Fehler aus ?
@ Mike040404. Seit 1 Jahr kämpfe ich mit der Unister GmbH und nachfolgend mit dem partnerschaftlichen Duo "infoscore" ( Inkassobüro ) und RA Rainer Haas und Kollegen.
Wollte mal wissen , um welche Uhrzeit Sie ihren Post eingestellt haben.
Wie kann das denn sein, dass ich beim aufrufen des Profils von @PARTNERSUCHE.de das hier finde ?
Mietwagen-Talk.de Neuer Benutzer.....Letzte Aktivität: 04.11.2010 11:42

Dennoch wollen wir hier aber auch die Gelegenheit nutzen und die angemahnten Kritikpunkte richtig stellen:
Ich habe dazu mal ein oder zwei Fragen an Sie.
Ganz deutlich distanzieren wir uns von Aussagen, wie beispielsweise ein „Ergaunern von Kontodaten“. Wenn sich unsere User für einen kostenpflichtigen Premium-Abschluss entscheiden, dann erfolgt im Vorfeld ein expliziter Hinweis auf etwaige Folgekosten, sofern der Vertrag weder fristgerecht widerrufen oder innerhalb der Frist gekündigt wird. Diese Darstellung erfolgt in einer für den Nutzer absolut transparenten Art und Weise. Keine versteckten und / oder undeutlich gehaltene Verklausulierungen.
Hier war die Rede darüber, dass der User sich für ein 4,90 € 14 Tage-test angemeldet hat.
(Er war kein von Anfang an kostenpflichtiger Premium-Abschluss. )
Wieso steht das mit der ""automatischen Verlängerung"" nach der Testzeit in einer teuren Mitgliedschaft (wenn man nicht vorher kündigt) , nicht über den Button "" Jetzt Kaufen "" bei der Zahlungsangabe.? Dann würde den Usern das """"""Seit 1 Jahr kämpfe ich mit der Unister GmbH und nachfolgend mit dem partnerschaftlichen Duo "infoscore" ( Inkassobüro ) und RA Rainer Haas und Kollegen""""""erspart bleiben !!!!!
Wieso muss man danach über die Hälfte der Seite bis ganz nach unten scrollen um darüber was zu finden..? Die Seite macht auf mich nicht den Eindruck das nach """Jetzt kaufen ““ noch was Wichtiges für mich kommt. Ich klicke also auf ""Jetzt kaufen" und melde mich nur für diesen Test an.
http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/3010-unister-partnersuche-de.html#post27590 etwas scrollen um es zu sehen.:whistle:

Die Seite ist doch genauso aufgebaut wie es bei den Abo - Abzocker Seiten gerne gemacht wurde. Es steht unten auf der rechten Seitenhälfte im Fließtext. Davor nur Mitteilungen über das Testangebot .
Das mit der Verlängerung und die dadurch entstehenden Kosten muss laut Gesetz schon bei der Anmeldung auf der Seite ganz klar mitgeteilt werden.
Wieso finde ich das nur dann , wenn ich srolle. ?
http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/3010-unister-partnersuche-de-3.html#post34657

Hier noch ein Urteil.
AG Minden: Versteckte Verlängerungsklausel bei Online-AGB ist unwirksam

AG Minden, Urteil vom 19.12.2012, Az. 22 C 463/12
§ 305c BGB, § 631 BGB

Das AG Minden hat entschieden, dass eine Klausel über automatische Vertragsverlängerung, versteckt in den AGB eines Online-Dienstleistungsportals, unwirksam ist. Der Kunde habe diese Klausel bei Bestellung und Vereinbarung einer Basislaufzeit nicht einsehen können, da sie sich unterhalb der Fußnoten-Anmerkungen und noch unterhalb des Buttons “zurück” befunden hätten. An einer solchen Stelle müsse der Kunde nicht mit Informationen zur Vertragslaufzeit rechnen, so dass die Klausel als überraschend zu werten sei. ........................................
Ich lese auf solchen Seiten immer wieder
"""" Jedes Profil Handgeprüft --oder --Handgeprüfte Mitglieder Profile """
Meine Anmeldungen kann ich in einen Zug abschließen. Habe mich in der Nacht angemeldet:ermm: Wann und wie wird da Handgeprüft ?:whistle:
 
Zuletzt bearbeitet:

Mike040404

New member
Inzwischen habe ich folgende private mail erhalten:
ServiceTeam Partnersuche.de Apr 4 um 9:20 AM

Sehr geehrter Herr .............

ich habe mir nochmals Ihre Premium-Mitgliedschaft angesehen.

Wir entschuldigen uns aufrichtig für den Vorfall betreffend der Vielzahl
an versendeten Zahlungserinnerungen und dem initiierten Mahnprozess. Der
Vorgang hätte zum damaligen Zeitpunkt bereits eingestellt werden müssen,
anstatt eine Eskalation voranzutreiben. Für Sie bedeutet das, dass das
Mahnverfahren per sofort und aus Kulanz eingestellt wurde. Unsererseits
werden keine Forderungen mehr geltend gemacht.

Sehr gern möchte ich hierüber mit Ihnen persönlich reden. Teilen Sie mir
bitte Ihre Telefonnummer mit, unter der ich Sie erreichen kann.

Ihrer Rückantwort sehe ich positiv entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne K.
Kundenservice PARTNERSUCHE.de
 
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schnippewippe

New member
Irgendwie habe ich hier bei @ partnersuche-de etwas Bauchschmerzen. Willst du die User hier überzeugen, dass sie zahlen müssen ? Also ich halte mich da lieber an die Gerichtsurteile.
Was ich als Laie im Laufe der Jahre so über die Sache gefunden und daraus gelernt habe.
@Mike040404
Damals war nirgends ein Hinweis auf die Kosten einer automatischen Verlängerung auf der Anmeldemaske enthalten, auch nicht in den AGB.
Mein erster Post war am 10.08.2012. Da gab es eine versteckte Verlängerungsmitteilung.

2013 hat das OLG Dresden meine Auffassung über die Aufmachung der Seite bestätigt.
Beschluss zur Vertragslaufzeit
Das OLG Dresden hat entschieden, dass partnersuche.de dieser Informationspflicht nicht in genügendem Maße nachgekommen ist. Und zwar mangele es aufgrund der farblichen Gestaltung (intensives Rot für das Probezeitangebot, normales Schwarz für die Vertragslaufzeit) an der für den § 312 g Abs. 2 BGB nötigen Hervorhebung der wichtigen Vertragsbestandteile. Laut des Oberlandesgerichts richte isch die Aufmerksamkeit des Verbrauchers dadurch eher auf die Probezeit, denn auf die Laufzeit des Vertrages – hierin sind die Informationspflichten verletzt. Das OLG Dresden sagt wortwörtlich:.........................mehr darüber im link :)
Habe mir eben mal die AGB angesehen. So sollten es mal die Anbieter solcher Seiten über den Anmeldebutton mitteilen.

An @ Partnersuche .de
Wieso sehe ich wenn ich dein Profil aufrufe ““Mietwagen-Talk.de Letzte Aktivität: 04.11.2010 11:42 ““ :shocked:
Ganz deutlich distanzieren wir uns von Aussagen, wie beispielsweise ein „Ergaunern von Kontodaten“. Wenn sich unsere User für einen kostenpflichtigen Premium-Abschluss entscheiden,
Hier im Forum geht es um die versteckte Verlängerungsmitteilung. Keiner der im Internet in den Foren versucht Hilfe zu finden, hat sich für einen teuren kostenpflichtigen Premium-Abschluss entschieden.
Warum sieht man die Verlängerungsmitteilung nicht klar über den Button bei der Anmeldung? Dann würde es solche Fälle wie „“ Hilfe ich bin reingefallen „“ gar nicht geben und viele würden sich eine Menge Geld sparen.
@ Partnersuche .de
Wir halten uns an die gesetzlich festgelegten Richtlinien, was das Online-Geschäft angeht. Dass bedeutet, jeder Kunde erhält nach Kaufabschluss eine Bestätigungsemail inklusive einer Widerrufsbelehrung in Textform. Dort werden Sie über das 14-tägige Widerrufsrecht aufgeklärt und auch über die Möglichkeiten der Kündigung. Zudem können unsere AGB jederzeit – unabhängig, ob Mitglied oder nicht – eingesehen werden.
Das muss für mich alles schon bevor ich mich anmelde auf der Seite klar zu sehen sein. Ansonsten zählen solche Mitteilungen in der AGB als versteckt.
Das AG Minden zur Unwirksamkeit von Verlängerungsklauseln in Online-AGB
. So hat das nett gelegene AG Minden am 19.12.2012, Az. 22 C 463/12 per Urteil entschieden, dass eine Klausel über automatische Vertragsverlängerung unwirksam ist, wenn diese in den AGB eines Online-Dienstleistungsportals gezielt versteckt wurde. Das AG Minden ist der Ansicht, dass der Kunde die streitgegenständliche Klausel bei Bestellung und Vereinbarung einer Basislaufzeit nicht einsehen konnte, da sie sich unterhalb der Fußnoten-Anmerkungen und noch unterhalb des Buttons “zurück” platziert worden ist. An einer solchen Stelle muss kein Kunde mit Informationen zur Vertragslaufzeit rechnen, so dass die Klausel als überraschend im Sinne des § 305c BGB zu sehen ist.
Da es wohl bei den diversen Anbietern nicht ankommt, kann man das ja nicht oft genug einstellen.
Was mich am meisten interessiert und worauf ich bis jetzt keine Erklärung gefunden habe,ist, """ Jedes Profil Handgeprüft "" Was wird denn da geprüft.. Woher will man wissen, dass die Antworten bei den Fragen über mich auch stimmen. :whistle:

@Mike040404
Da du mehrmals mitteilst, dass du Mahnbescheide bekommen hast.
Hier für die anderen User. Ein Mahnbescheid kommt immer vom Gericht. Es wird auch mitgeteilt was man damit machen muss. Solche Irrtümer Mahnung=
 
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PARTNERSUCHE.de

New member
Hallo Schnippewippe

Anhand des Benutzernamens konnten wir den Kunden schnell ausfindig machen, woraufhin wir ihn direkt kontaktierten.

Das Profil "PARTNERSUCHE.de" haben wir als neues Profil angelegt, warum das mit „Mietwagen-Talk“ verbunden ist, ist uns schleierhaft.

Bezüglich Ihres Links von 2012 sei zu sagen, dass es damals tatsächlich nicht so deutlich war und das nach den Urteilen des AG Minden und auch anderen Gerichten, diese Darstellung korrigiert wurde und rechtlich richtig dargestellt wird. Das haben wir mit „zahlreichen Veränderungen“ in den letzten Jahren gemeint.

Wir prüfen alle Eingaben von Mitgliedern persönlich. Jede Eingabe, wie Bilder und Texte werden von unseren Mitarbeitern mehrmals täglich geprüft. Daher kann es passieren, das Texte manchmal sehr schnell freigegeben sind, manchmal etwas später. Damit filtern wir Profile mit z.B. finanziellen Interessen, rechtsradikalen, kriminellen und pornografischen Inhalten aus. Natürlich können Sie sich anmelden und direkt aktiv werden.
Ob die Antworten der Fragen auch tatsächlich dem Wahrheitsgehalt entsprechen, kann man generell nicht überprüfen. In dem Fall vertrauen wir unseren Kunden, dass die getätigten Antworten auch der Realität entsprechen.
 

schnippewippe

New member
Ich hatte das mal vor ein paar Tagen angeklickt



Jetzt mal ganz Ehrlich, können Sie das mit der Verlängerung hier lesen ?
Ich konnte das nicht lesen.



Wieso ist es nicht möglich, die für mich wichtigste Information , mir klar und deutlich über den Button mitzuteilen. Alles Andere ist sowas von klar zu sehen.Wenn ich nicht schon meine Erfahrung mit dieser blöden automatischen Verlängerung gesammelt hätte, würde ich nachdem es verlängert wird ,aber sowas von blöd aus der Wäsche gucken. Hilfe was soll ich denn jetzt tun?:sad:Das hätte man mir doch vorher klar mitteilen müssen. Ich habe mich doch nur für 39,50€ angemeldet.

Meine Frage an Sie.. Warum wird die wichtigste Information sooooooo winzig geschrieben, dass unerfahrene User es nicht mitbekommen. Es kann doch nicht so schwer sein ,es genauso groß und deutlich über den Button mitzuteilen ,wie das Andere auch alles auf der Seite mitgeteilt wird.

PS.
Bei den 2 Screenshot geht es um reguläre ABO,nicht um die Test-ABO."""
 
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silver76

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Final bleibt festzuhalten, dass wir den Vorgang ad acta legen und aus Kulanz einen Mahnstopp eingeleitet haben.
Wenn Sie weitere Fragen haben können Sie sich jederzeit telefonisch unter der Nummer 0341/ 6505081390 an unseren Kundenservice wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Liebes Team von Partnersuche.de,

da es sich bei mir um wirklich genau den gleichen Sachverhalt wie bei Mike040404 handelt, ich auch seit über einem Jahr mit Mahnungen bombardiert werde, gehe ich doch nun nach Ihrer Antwort davon aus, dass es sich auch bei mir um ein "Versehen" Ihrerseits gehandelt haben muss, denn auch ich wurde nicht über die Jahresmitgliedschaft informiert.

Ich würde mich über eine positive Nachricht von Ihnen freuen!
 

schnippewippe

New member
Ich glaube das haben wir noch nicht.

Irreführende Preisangabe auf Partnersuche.de
12.08.2013

OLG Dresden vom 12.08.2013 (4 W 832/13) und LG Leipzig vom 31.07.2013 (1 HK O 2035/13)
Die Firma Unister darf auf seiner Internetseite....partnersuche.de nicht mehr mit irreführenden Preisen werben und unzureichend über die Mindestvertragslaufzeit informieren. Das haben das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden nach Anträgen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv.de) beschlossen...........................
Hier noch andere Urteile bei anderen Seiten

.
 

PARTNERSUCHE.de

New member
Sehr geehrtes Mitglied silver76,

für eine Ihren Fall betreffende Antwort teilen Sie uns bitte Ihre Chriffre des Profils bei PARTNERSUCHE.de mit.
Auf diese Weise können wir den Vorgang prüfen und Ihnen eine Antwort zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von PARTNERSUCHE.de
 

PARTNERSUCHE.de

New member
Sehr geehrtes Mitglied schnippewippe,

bezugnehmend auf Ihren aktuellen Beitrag teilen wir mit, dass diesem eindeutig zu entnehmen ist, dass es sich um ein mittlerweile ein Jahr altes Urteil handelt, welches die Umsetzung sämtlicher Forderungen auf unserer Seite zur Folge hatte.

Die Klärung des Einzelfalls wird von uns selbstverständlich auf Kundenwunsch immer vorgenommen. Sofern kulante Lösungen umsetzbar und sinnvoll sind, stehen wir auch dieser Möglichkeit aufgeschlossen gegenüber und sind auch in der Lage, Versäumnisse oder Fehler, welche tatsächlich vorgekommen sein sollten, einzugestehen und für diese Fälle sinvolle Lösungen zu erarbeiten.

Insgesamt sei zu sagen, dass bei Vertragsabschluss eines jeden Vertrags auch die zweite Vertragspartei, der Nutzer, in der Verantwortung ist, sich mit den Vertragsbedingungen auseinander zu setzen und vertraut zu machen, um eine Willenserklärung abzugeben, die auf der Grundlage von Wissen um die Vertragsbedingungen basiert.

Auch aus diesem Grund sind unsere AGB übersichtlich und verständlich geschrieben und in einem Umfang, der einem Vertagschließenden zuzumuten ist. Im Vergleich zu anderen Verträgen werden hier sicherlich viele Nutzer zustimmen.
Die Tatsache, dass ein Nutzer unseren AGB zustimmt, ist Bestandteil und Bedingung des Vertrags und setzt voraus, dass der einzelne Nutzer diese auch gelesen hat. Wer dies nicht bestätigt oder nicht bestätigen möchte, hat die Möglichkeit, es zu unterlassen, kann aber dann selbstverständlich keinen Vetrag mit uns abschließen, welcher auch durch die in den AGB stehenden Bedingungen definiert ist.
 

schnippewippe

New member
Sie berufen sich immer auf ihre AGB.

Aber was mich stört ist das, was ich hier im April 2014 mitgeteilt habe.
http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/3010-unister-partnersuche-de-3.html#post34729
Das Screenshot wurde an diesen Tag gemacht.
Würde das mit der automatische Verlängerung auf solchen Seiten im Internet gross und klar, zum Beispiel über den Anmelde Button mitgeteilt werden, gäbe es auch keine Irrtümer seitens der User.
Irreführende Preisangabe auf Partnersuche.de - Urteile - Internet - Digitale Welt - Themen - vzbv

................................Das Oberlandesgericht Dresden schloss sich außerdem der Auffassung des vzbv an, dass der Betreiber des Internetportals nicht korrekt über die zwölfmonatige Mindestlaufzeit des Vertrags informiert hatte. Unister hatte an mehreren Stellen die kurze Erstlaufzeit von 14 Tagen in roter Schrift und teilweise in Großdruck besonders herausgestellt. Der kleine und unscheinbare Hinweis auf die lange Vertragsdauer von zwölf Monaten für den automatischen Anschlussvertrag ging regelrecht unter. Das Gesetz verlangt, dass wesentliche Vertragsinformationen wie der Preis und die Vertragslaufzeit hervorgehoben werden müssen.........................
Bei meinen Screenshot 2014 ging das mit der automatische Verlängerung immer noch auf der Seite unter.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Stellen sie doch mal bitte ein Screenshot von der jetzigen Seite hier ein, wo die Mitteilung über die automatische Verlängerung klar und deutlich hervorgehoben wird.
Wie schon geschrieben. Im April 2014 war es noch nicht so .:sad:
 

silver76

New member
Sehr geehrtes Mitglied silver76,

für eine Ihren Fall betreffende Antwort teilen Sie uns bitte Ihre Chriffre des Profils bei PARTNERSUCHE.de mit.
Auf diese Weise können wir den Vorgang prüfen und Ihnen eine Antwort zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von PARTNERSUCHE.de
Hallo partnersuche.de,

habe Ihnen meine bereits lange gelöschte Chiffre per Nachricht geschickt.

Viele Grüße
 

Krennz

New member
Es wurde in der Vergangenheit mit vielen Tricks und unsauberen Methoden um neue Kunden geworben.

Auch ich war ein Opfer, doch als kaufmännisch vorgebildeter Kunde, der sich auch von noch so gekonnt verklausulierten Verbalhornungen nicht einschüchtern lässt, konnte ich mich erfolgreich wehren.

Für mich ziehn immer die §§ 119, 120, 123, 142 BGB. Notfalls auch 305, die überrachende Klausel bei nicht richtig deutlich gemachter automatischer Verlängerung von Probeverträgen. Wobei ich diese automatische Verlängerung als grosse Schweinerei empfinde.

Ich arbeite daran, dass diese Probeabos erst dann velängert werden, wenn der Kunde ausdrücklich dem zustimmt.

Diese Klausel muss dann in die AGB und dem Angebot eingebaut und dem Kunden deutlich gemacht werden. Damit endet dann die Zeit der Abzocke.

Etwa so: "Sind sie mit einer Verlängerung des Vertrages einverstanden, dann klicken sie auf "JA", wenn nicht, dann klicken Sie auf "NEIN" "

#Bei "NEIN" endet der vertrag sofort. doch wer garnicht klickt fliegt automatisch raus.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Auch 2014


Partnervermittler darf Vorkasse nach Kündigung nicht einbehalten
vzbv gewinnt Klage gegen partnersuche.de
04.09.2014

Ein Partnervermittler darf den Mitgliedsbeitrag nicht für ein Jahr und länger im Voraus verlangen und nach einer vorzeitigen Kündigung in voller Höhe behalten. Das hat das Oberlandesgericht Dresden gegen die Unister GmbH entschieden, die unter anderem das Internetportal partnersuche.de betreibt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dem Unternehmen vorgeworfen, mit der Vorkasse das gesetzliche Kündigungsrecht der Kunden auszuhebeln.
noch nicht rechtskräftig
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Unister-Ermittlungen umfangreicher als bisher bekannt

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen führende Manager des Leipziger Online-Reisevermittlers Unister (fluege.de, Ab-in-den-Urlaub.de) sind wesentlich umfangreicher als bisher bekannt. Nach Recherchen des ARD-Magazins FAKT und der Zeitschrift Computerbild hat Unister offenbar jahrelang und systematisch Kunden beim Kauf von Flugtickets geprellt.
Quelle&mehr: mdr.de/Fakt
 
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