Wenn ich nun mit einer illegal erworbenen Waffe eine Straftat begehe? Wie sieht´s dann aus? Das Beweismittel (die Tatwaffe) ist ja illegal.
Der Vergleich hinkt ja etwas.
Woher du die Waffe hast ist doch egal.
Es geht ja um die Beweisführung.
Stell dir vor,du hast jemanden umgenietet.Du lehgst die Waffe in den Kofferraum deines Autos.Dummerweise kommst du in eine Kontrolle,der Beamte;Praktikant , sagt: öffnen sie den Kofferraum und du Dussel machst das auch noch.Er findet die Waffe und beschlagnahmt sie.Später stellt sich heraus das du damit jemand gemurkst hast.
Beweismittel nicht rechtens erworben weil der Beamte keinen Durchsuchungsbefehl für den Kofferraum hatte.
Jetzt weisst du auch warum Polizeibeamte immer nach Warndreieck und Verbandskasten fragen.
Bei mir liegen diese Sachen
nicht im Kofferraum was oft zu lustigen Diskussionen mit Polizeibeamten führt.
Mein Warndreieck liegt unterm Fahrersitz,so habe ich es
sofort zur Hand und muss mich nicht erst ungeschutzt zum Heck des Autos bewegen.
Ps.
Gerade bei Abstandssündern sollte man solche Beweismittel zulassen.
Denn,zu dicht auffahren kann Nötigung sein.
Und,unerfahrene genötigte Fahrer/Anfänger können falsch reagieren und Unfälle verursachen.