Google??Wer kennt diesen Abzocker?
ich bekam eine letzte Mahnung (17.11.09) über 96 € zuzügl. Mahngeb. 5 € für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit My-Downloads. Ich habe meines Wissens nichts abgeschlossen und widersprach per Einschreiben (03.12.09) mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale dieser Forderung wegen arglistiger Täuschung und widerrief den Vertrag hilfsweise und kündigte hilfsweise fristlos. Mit Datum vom 14.01.10 bekam ich von der Firma RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH (GF: Katja Günther) eine Hauptforderung von nun 140 €. Wie soll ich vorgehen, damit mir kein Schaden entsteht oder mir ein Mahnbescheid zugestellt wird? Sollte ich auch Strafanzeige gegen Premium Content und Frau Günther erstatten?........Antwort des Anwalts im Link
Abzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße „vermutlich einstellen“, erklärte deren Sprecher Ger Neuber auf Anfrage unserer Zeitung.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil Besucher von „my-downloads.de“ die Kosten für ein Abo hätten sehen können. Damit entfalle der für einen Betrug maßgebliche Vorwurf des Vorsatzes. „Der mögliche Straftatbestand ist aber nur eine Seite“, erklärt Verbraucherschützerin Bitter........weiter im link
Lese auch hier: readers-edition.deAbzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße „vermutlich einstellen“
Die Minderjährige konnten sich noch nie mit dem richtigen Geburtsdaten anmelden.Aus dem Grund wurden ja immer andere Jahreszahlen gewählt.Premium C. hat alle Jahrgänge in der Eingabe gesperrt, bei denen eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann.
Allgemein...Es wird geraten die 96,00 € zu zahlen, denn es besteht die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren zu eröffnen.
Das hat nichts mit Professionalität zu tun.Von einem Rechtsanwalt,der Mahnungen verschickt,oder Firmen bei Mahnungen berät,sollte man davon ausgehen das er sein Fach versteht.Durch die vorgetäuschte Professionalität schüren sie erneut Angst und die Betroffenen zahlen dann.
Warum wird das kostenpflichtige Abo den Usern nicht auf der Seite klar mitgeteilt.(press1) - 30. April 2010 - Unter my-downloads.de bietet die Premium Content GmbH eine sorgfältig recherchierte Auswahl an aktuellen Download-Links an. Interessierte Nutzer finden in dem redaktionell aufbereiteten Web-Katalog wertvolle Beschreibungen top-aktueller Software-Produkte sowie sichere und schnelle Internetadressen und Downloadquellen zum sicheren und legalen Download der jeweiligen Software. Die Sammlung wird ständig aktualisiert und bietet Computer-Neulingen einen breiten Überblick über nützliche Software für den Computer-Alltag. Aber auch der erfahrene PC-Nutzer, der möglichst schnell einen Rechner neu installieren muss, hat hier alle notwendigen Links zur Hand.
Diesen redaktionellen Service bietet die Premium Content GmbH unter der Leitung von Viliam Adamca zu einem monatlichen Festpreis bei einer zweijährigen Laufzeit an............................................usw ..im link
Hier hat mal ein User eingestellt wie der Mahnbescheid den er bekam aussieht. :laugh:Die Premium Content GmbH aus Rödermark wird nun verstärkt gegen zahlungssäumige Nutzer das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Gestützt durch Gerichtsurteile (u.a. nachzulesen unter 1 C 391/09 Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, sowie 93 C 619/08 - 41 Amtsgericht Wiesbaden) hat Geschäftsführer Viliam Adamca nun die gerichtliche Geltendmachung unbezahlter Forderungen aus dem Projekt My-Downloads.de angestoßen.
Das die Anwälte und die Inkossobetriebe gerne ihre """ Urteilsammlung """ einstellen wissen wir ja schon. Auch die "" Premium Content ? "" macht da keine Ausnahme. Auch auf deren Seite sind Urteile zu finden.Wir haben OpenOffice.org nicht für Leute gemacht, die damit anderen das Geld aus der Tasche ziehen. Doch leider sind uns gegen dubiose Anbieter kostenpflichtiger Downloads rechtlich die Hände gebunden. Mehr dazu unter "Doch leider können wir nicht so helfen". Um unsere Nutzer trotzdem vor Abofallen zu schützen, möchten wir mit dieser Seite über das Problem informieren und die Möglichkeit bieten, zweifelhafte Anbieter an uns zu melden...........................mehr im link
Dieses Urteil wird sehr gerne genommen um Angst zu verbreiten.
Es gibt wohl kaum einen Anwalt, der nicht ein Lied singen kann von den unzähligen Firmen, die – mal unter dieser, mal unter jener Adresse und Bezeichnung – Forderungen anmahnen, welche auf eine angebliche Anmeldung auf einer Internetseite zurückgehen sollen.
Ein deutliches Zeichen mangelnder Seriosität ist in meinen Augen die konsequente Umgehung des Rechtsanwaltes des Betroffenen, schließlich läßt sich dieser nicht so schön einschüchtern. So wurde meine Mandantin in 2009 von der Premium Content GmbH zur Zahlung aufgefordert. Ich habe die Vertretung meiner Mandantin angezeigt und diese Forderung unter Angabe von Gründen zurückgewiesen. Eine Reaktion hierauf blieb aus. Stattdessen erfolgte eine weitere Mahnung, die direkt an meine Mandantin ging. Auch diese habe ich zurückgewiesen. Für einige Monate herrschte Ruhe.
Nunmehr erhielt meine Mandantin erneut eine Mahnung durch die Premium COntent GmbH. Diese ist überschrieben mit: „Gerichtliches Mahnverfahren“ und der Bemerkung, daß „aufgrund eines zuvor erhobenen Antrags auf Erlaß eines Mahnbescheides erlassenen Vollstreckungsbescheides“ „die Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher eingeleitet werden“ kann.
Natürlich ist ein gerichtliches Mahnverfahren nicht anhängig. Das wäre ja auch zu schön, schließlich hätte es dann mit den sinnbefreiten Mahnungen ein Ende. Dann müßte die Gegenseite allerdings zu Ihrer Forderung stehen und Gerichtsgebühren aufwenden...................................wie es weiter geht könnt ihr im link lesen.
Doch kein Sparkassenkonto für Abofallen-InkassoDas Verwaltungsgericht Osnabrück hatte RA Tank einen Anspruch auf ein Konto der örtlichen Sparkasse zugebilligt.
Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat nun jedoch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg aufgehoben: Nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts begründet § 4 Abs. 1 Satz 1 NSpG keine subjektiv öffentlichen Rechte auf Leistungen einer (niedersächsischen) Sparkasse zugunsten der Einwohner ihres Trägers.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Juni 2010 – 10 ME 77/10......................aus dem link
Drohbriefe der Firma Premium Content – nichts als heiße Luft
Verbraucherzentrale rät: Von Drohungen mit Gerichtliches Mahnverfahren und Schufa-Eintrag nicht einschüchtern lassen
Die Premium Content GmbH aus Frankfurt am Main verschickt derzeit unzählige Drohbriefe mit der Überschrift "Gerichtliches Mahnverfahren".
Wichtig zu wissen:
#
Für einen kostenpflichtigen Vertrag fehlt es hier an der Willenserklärung der Verbraucher. Wenn die Verbraucher gewusst hätten, dass für eine üblicherweise kostenfreie Leistung ein Abonnemententgelt gefordert wird, hätten sie sich auf der Internetseite dort nicht angemeldet.
#
Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für einen Vertragsschluss dar.
#
Ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Das heißt Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen unbedingt Widerspruch einlegen.
#
Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann ...hier heruntergeladen werden.
#
Keine Ratenzahlungsvereinbarung aus Angst oder Unkenntnis unterschreiben...........................aus dem link