Neue Abzocke Fabrikverkauf( iNet Online GbR)

schnippewippe

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De kleine Eisbeer

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Fabriksverkauf der Firma iNet Online Gbr

Ein neuer Stern am Himmel.
Die Firma iNet Online Gbr aus 21255 Wistedt
GF. Ein Daniel P.

Mit folgenden Seiten.
* Lieferantenkontakte.com
* Deutscher-Fabrikverkauf.de
* Restpostenfirma.de
* der-restposten-blog.de
* restposten-kleinanzeigen.de
* restposten-grosshandel.com
* grosshandel-import.de


Auf der Startseite kein Kostenhinweis.
Erst wenn man auf eine Kategoriie klckt erscheint die Anmeldeseite.
Dort,auf der rechten Seite im Fliesstext,ein Hinweis auf das ABO.



Was mir spanisch vorkommt.......
Keine korrekten Angaben im Impressum.
Es fehlt die Handels-, und die Mehrwertsteuer-,/ Mehrwertsteueridentifikationsnummer (UStID)
( Pflicht zur Anbieterkennzeichung nach § 5 TMG (Telemediengesetz))



Man beachte auch die sehr günstige 0900er Nummer.
Das nenne ich Stereoabzocke
 

schnippewippe

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Fabrikverkauf-Finder.de

Oh -ist ja gar nicht peinlich :whistle: Das kommt davon wenn man nicht richtig aufpasst. :huh: Habe ich doch echt übersehen das auf der ersten Seite der Preis sogar zweimal mitgeteilt wird. Also auch auf dem ersten Bild von mir steht der Preis auch schon . Der auch noch gut hervorgehoben wird. :whistle:
Das ist ein gutes Beispiel dafür ,was einem passiert, wenn man im Internet nicht aufpasst .
Ich würde es mal so sagen . Ich hätte jetzt erst einmal einen echten Vertrag am Hals.

OLG Hamburg: Der kleine Unterschied zwischen Abo-Falle und rechtmäßigem Vertrag

Für eine Täuschung des Verbrauchers und der daraus folgenden Wettbewerbswidrigkeit der Werbung komme es darauf an, wo genau der Hinweis der Kostenpflichtigkeit platziert und wie dieser zur Kenntnis zu nehmen sei. ................................................................................

“Abo-Fallen” sei, dass in den Fällen, wo eine Täuschung bzw. Täuschungsabsicht über den Vetragsschluss angenommen wurde, zumeist die aufklärenden Hinweise über einen Vertragsschluss sich erst unter dem Registrierbutton befanden................aus dem link
Hier käme wohl meiner Meinung nach nur noch ein Widerruf in Frage. Da ich die Widerrufsbelehrung aber unten aufrufen kann ist das für mich in Ordnung. Nun werden viele User wieder sagen, das ist kein Dauerhafter Datenträger.
Wenn ich es als PDF aufrufe erhalte ich das hier
Wenn ich erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mitbekomme das ich einen Vertrag eingegangen bin, würde ich zur Verbraucherzentrale gehen und mich beraten lassen. Wenn ich eine Rechtschutzversicherung ohne Eigenbeteiligung hätte ,würde ich da mal einen Anwalt fragen.
 
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schnippewippe

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Fabrikverkauf-Finder.de

Stellt sich die Frage wie lange es da stehen bleibt .:whistle: Die Anbieter ändern ja gerne mal solche Seiten.
Und,ob man die gleiche Seite sieht wenn man z.B. via einer Spam-Mail oder via einer Affiliate-Seite auf die Seite kommt.
Ich hätte Jedenfalls jetzt einen Vertrag. Ob ich da nach Ablauf der Widerrufsfrist wieder rauskomme ?????????
Die Anbieter ändern ja gerne mal solche Seiten.
Als es mit der Abzockerei los ging ,wurde immer wieder der Rat gegeben,sich beim anmelden auf einer Seite einen Screenshot zu machen.
Dieses Beispiel hier zeigt ja mal wieder wie gut es sein kann, wenn man einen Screenshot gemacht hat. :huh:
 
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