quad gekauf und schon defekt

stoyaboy

New member
hallo zusammen,

ich habe eine frage, undzwar habe ich mir von einer firma (rs-ultima)
ein quad gekauft, (editiert) habe aber ein Händlerangebot angenommen.

nach knapp 200km ist das quad DEFEKT, mechaniker können es nicht reparieren und raten mir es zurück zu geben, der Verkäufer weigert sich aber das quad zurück zunehmen!

wie kann ich da vorgehen, steh ich wirklich jetzt allein für den schaden gerade?

ich bitte um hilfe!

vielen dank!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
habe aber ein Händlerangebot angenommen.
Du bist Gewerbetreibender?
Dann hast du ein Problem.Bei Geschäften von Gewerbetreibende untereinander gilt die gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher nicht.
der Verkäufer weigert sich aber das quad zurück zunehmen!
So einfach ist es auch nicht.
Hier hilft vielleicht § 377 HGB
(...)
(3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(...)

Ich denke mal ein Gang zum Rechtsanwalt wird dir nicht erspart bleiben.
mechaniker können es nicht reparieren
??? Muss man nicht verstehen??Hinterhofgarage? :whistle:Obwohl,dort gibt es auch fähige Mechaniker.
 

schnippewippe

New member
Hi musste erst mal sehen was ein duad ist :whistle:

Vielleicht bringt dich diese Seite etwas weiter.

Garantie oder Gewährleistung ?
Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers auf Mangelfreiheit seines Produktes.
Die Garantiezeit ist je nach Hersteller zwischen 6 Monaten und 2 Jahren. Bei einer Herstellergarantie kann der Kunde seine Reparaturwerkstatt der jeweiligen Marke frei wählen. Hierbei sei erwähnt, das „grau Importierte“ Fahrzeuge aus z.B, USA nicht der deutschen Garantie des Herstellers unterliegen.
Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, und ist auf 24 Monate festgelegt.
Sollte in den ersten 6 Monaten ein Defekt am Produkt auftreten, geht der Gesetzgeber davon aus, das der Defekt schon bei Auslieferung bestand. Es sei denn, der Hersteller kann das Gegenteil beweisen. Nach den ersten 6 Monaten ist jedoch der Käufer in der Beweißpflicht was meistens schwer fallen wird..............................aus dem link
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Vielleicht bringt dich diese Seite etwas weiter.
:whistle: Bringt ihn nicht weiter.
ein quad gekauft, habe aber ein Händlerangebot angenommen.
Die gesetzliche Gewährleistung,wie in deinem Link beschrieben,gilt nur wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist.
Verbraucher ist eine natürliche Person, die Waren und Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.
Guckste auch § 13 BGB.

Ps.
gesetzliche Gewährleistung nicht verwechseln mit Garantie.
Das sind zwei Paar Schuhe.
 

stoyaboy

New member
hallo und danke für eure hilfe!

ja ich habe mich als gewerbetreibender ausgegeben da es erheblich billiger war!

nur jetzt habe ich das problem dass das quad(4rädriges motorrad) defekt ist und hohe mechaniker rechnungen auf mich zukommen...

wenn ich einen rechtsanwalt einschalte, wie hoch ist die wahrscheinlichkeit dass ich gewinne?

danke:thumbsup:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
hallo und danke für eure hilfe!

ja ich habe mich als gewerbetreibender ausgegeben da es erheblich billiger war!
? Wie geht das ohne Nachweis?
wenn ich einen rechtsanwalt einschalte, wie hoch ist die wahrscheinlichkeit dass ich gewinne?
Das kann dir nur ein Rechtsanwalt sagen.

Das Problem ist,du hast den Verkäufer getäuscht.
Ausserdem,es kann sein das das Quad "ohne" Mehrwertsteuer verkauft wurde.
Wenn es so ist,dann hast du noch ein Problem mit dem Finanzamt.
 
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