Gewinnspiel abzocke...Brauch schnelle hilfe

schnippewippe

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Munich Line GmbH (Euro Glück Plus) einstweilige Verfügung

Munich Line GmbH aus München (Euro Glück Plus) per einstweiliger Verfügung gestoppt

Die Münchener Munich Line GmbH, einer der vielen Player in der dubiosen Gewinnspielszene, kassierte kürzlich vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung. Anlass war einer der vielen Gewinnspielanrufe, die bei der Kanzlei Richter Berlin Ende 2009 auf einer ganz bestimmten, unveröffentlichten Rufnummer einging.
"Frau Huber" von "Euro Glück Plus" war eine von vielen unerbetenen Gewinnspielanrufern Ende 2009, die meinte, versuchen zu müssen, die Kanzlei Richter Berlin mittels Kündigungsmasche über den Tisch zu ziehen. Da bei Geschäftsführer Herrn Vucak die Einsicht eher langsam zu reifen schien, ließ er auf Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen unerbetener und anonymer Telefonwerbung mitteilen, die Munich Line GmbH werde die geforderte strafbwehrte Unterlassungserklärung "in dieser Form" nicht abgeben und zog es vor, nicht weiter zu reagieren. Ach ja, großzügig teilte man mit, man habe die verwendeten Daten gelöscht. Auskunft über die Quelle der Daten? Fehlanzeige!

Nun denn, dann also zu Felde, d. h. zum LG München I. Dies erließ eine einstweilige Verfügung wegen unerbetener und anonymer Werbung wie folgt:...............................weiter im Bericht des Anwalts im link
Duuuuuummmmmmmm gelaufen....:laugh:
 
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schnippewippe

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Ein ehemals hochrangiger Insider packt aus:

Ein ehemals hochrangiger Insider packt aus:

Und hier ist nun das Video der Sendung.
Mit dubiosen Gewinnversprechen erschleichen sich Callcenter-Agents die Kontonummern ihrer hauptsächlich älteren Opfer. Dann wird rücksichtslos abgebucht. Eine Gegenleistung? Fehlanzeige!. Ein ehemals hochrangiger Insider packt aus:

Der Geldfluss funktioniert so, dass von den Konten der angeblichen Kunden abgebucht wird und in kürzester Zeit in kleinen Tranchen auf nicht rückbringbare Bankinstitute überwiesen wird und von dort aus aufgeteilt wird in die so genannten Steueroasen.“

Experten vermuten längst ein internationales Betrugskartell. „Man kann davon ausgehen, dass diese Firmen in irgendeiner Form zusammen arbeiten… Wir glauben, dass es eine Zentrale gibt“, sagt ein an den Ermittlungen beteiligter Kriminalbeamter. Nach umfangreichen Recherchen und mit Unterstützung der Kollegen des ORF hat AKTE herausgefunden: Die Spur zu den Drahtziehern der international agierenden Gewinnspiel-Abzockern führt nach Wien.
Ich hoffe das jetzt endlich mal wirklich was gegen diese Bande unternommen wird. Aber ich fürchte die Strafen wären dann wieder nur ein Lacher. Was passiert denn denen schon gross.:mad:
 
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schnippewippe

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und wieder sind die Zeitungswerber unterwegs

Abofallen in den hessischen Einkaufsstraßen
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Zeitungswerbern

Verbraucher aus verschiedenen hessischen Städten - vornehmlich gerade volljährig gewordene junge Erwachsene und Studenten - wenden sich in letzter Zeit verstärkt an die Verbraucherzentrale Hessen, weil sie auf der Straße angesprochen wurden und angeblich ein Zeitungsabonnement abgeschlossen haben sollen. "Verträge, die auf der Straße geschlossen werden, können grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden", erläutert Ute Bitter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Pressemitteilung 44/2010 (22 kb, pdf).................mehr im link
Wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen ?

LG Gießen: bei falscher Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen

Beispiel
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Widerruf des Verbrauchers nicht verspätet ist. Zur Begründung führte das Gericht an, dass die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei, da diese keinen ausreichenden Hinweis auf den Beginn der Widerrufsfrist enthalten habe. Weiter erklärte das LG Gießen:

“(…)Die von der Beklagten verwendete Klausel enthält keinen ausreichenden Hinweis auf den Beginn der Widerrufsfrist und trägt damit nicht den gesetzlichen Anforderungen Rechnung, die an eine Belehrung gestellt werden (§ 312d Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 355 Abs. 2 BGB).

Nach § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die unter anderem einen Hinwies auf den Fristbeginn zu enthalten hat, in Textform mitgeteilt worden ist.(…)...............mehr zu dem Fall im Link
In welcher Form ist der Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren?

Spätestens bei Lieferung der Waren muß der Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger über die Einzelheiten des Widerrufsrechts belehrt sein. Der dauerhafte Datenträger muß Angaben zur Anschrift der für Reklamation zuständigen Niederlassung des Unternehmers und Informationen über den Kundendienst sowie Gewährleistungs- und Garantiebedingungen enthalten. Bei Verträgen, die für eine längere Zeit als ein Jahr oder auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, muß über die Kündigungsbedingungen informiert werden.

Was ist ein dauerhafter Datenträger?

Als dauerhafter Datenträger im Sinne des 361 a BGB sind insbesondere Telefaxe, CDs, Disketten und E-Mails aber natürlich auch herkömmliche Schriftstücke anzusehen..........aus dem link
 
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schnippewippe

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Unterschriften für einen zusätzlichen Jugendklub

Der Bericht ist schon am 5,05 geschrieben worden . trotzdem möchte ich auf diese Sache hinweisen.

Hier wurde nicht mit ein Abo geworben .
Sondern !!!
es wurden Unterschriften für einen zusätzlichen Jugendklub in Lehnin gesammelt . Die gesammelten Unterschriften waren aber nicht für einen Jugendklub gedacht, sondern die Bürgerinnen und Bürger hatten ein Zeitungsabonnement bestellt.

Schaut Euch blos Alles genau an. Noch besser wäre ihr geht einfach weiter.
 
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Winnimaus

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Hier bei uns hab ich auch mit ner neue "Masche" Bekanntschaft machen dürfen.

Da wird man in der Stadt von Jugendlichen angesprochen, die einem erzählen, dass es einen Verein gibt, welcher sich mit problematischen Jugendlichen beschäftigt. Ziel sei es, sie auf "den rechten Weg zu bringen" indem sie Zeitungen austragen. Deine Aufgabe wäre es, zu Kontrollieren ob auch wirklich die Zeitungen im Briefkasten landen. DAS wäre kostenlos. Bei Nachfragen stellt sich aber heraus, dass da noch ein Abo von Zeitschriften dran hängt. Im ersten Monat oder so wäre natürlich das Abo dann auch kostenlos.

Ich finde es eine absolute Frechheit auf Kosten von "Problemkindern" (und davon haben wir ja hier genügend) jede Menge Zeitschriften Abos kassieren zu wollen. Dies wirft in meinen Augen einen bitteren Nachgeschmack auf andere Vereinigungen welche sich wirklich ernsthaft mit den Jugendlichen beschäftigen, und so auf Spendengelder angewiesen sind.

ich muss auch sagen, dass die beiden Jugendlichen sehr hartnäckig waren. Bis ich sie fragte, ob sie mich nicht bei meinem Katzenprojekt unterstützen wollten, da ich in meinem Haushalt 5 Katzen halte die als Notfälle übernommen wurden, da sie sonst entweder getötet oder ausgesetzt wären.
 

Winnimaus

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stimmt ... auf die Idee bin ich bisher net gekommen.... bis jetzt hat es immer gefruchtet, wenn ich sie quasi um Geld "angepumpt" habe :)
 

schnippewippe

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Samtgemeinde Papenteich

Samtgemeinde Papenteich

Jetzt werden die Einwohner der Samtgemeinde Papenteich mit Gewinnmitteilungen beglückt.

Gleich in mehreren Fällen versuchten in den vergangenen Tagen unbekannte Betrüger, an die Kontodaten von Bürgern aus der Samtgemeinde Papenteich zu gelangen.
Wie üblich hat man was gewonnen und man braucht denen nur noch die Kontodaten zu geben ,damit sie den Gewinn überweisen können.
 

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Gewinnspielmafia Postbank zahlt über 12.000 Euro zurück

Gewinnspielmafia: Postbank zahlt Gisela M. über 12.000 Euro zurück

Auch die Berlinerin Gisela M. kann aufatmen. Über 12.000 Euro schreibt die Deutsche Postbank AG nach Einschaltung der Kanzlei Richter Berlin ihrem Konto nun wieder gut.

Nach dubiosen Massenlastschriften von über 14.000 Euro, die bis ins Jahr 2006 zurückreichten, hatte sie von ihrem kontoführenden Kreditinstitut, der Deutschen Postbank AG, nur einen winzigen Bruchteil freiwillig zurückbekommen. Ihr wurde stattdessen von Mitarbeitern der Deutschen Postbank AG in Gegenwart einer Zeugin das Märchen von der 6-Wochen-Frist aufgetischt und damit die Rückzahlung der unberechtigten Lastschriften größtenteils verweigert.................
Nach Einschaltung der Kanzlei Richter Berlin zahlt nun die Postbank über 12.000 Euro zurück. Es wird nun von der Mandantschaft zu entscheiden sein, inwieweit die restlichen Lastschriften eingeklagt wird.

mehr im link
Es gibt ja schon mehr von diesen Urteilen. Also es Lohnt sich darum zu kämpfen.
 

schnippewippe

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" Gratisreisen " Reise im Wert von 1.000 Euro reserviert.

Gratisreisen Vorsicht vor Abzocke

"Herzlichen Glückwunsch! Sie haben gewonnen! Wir haben exklusiv für Sie eine Reise im Wert von 1.000 Euro reserviert. Rufen Sie uns am besten heute noch zurück und sichern Sie sich Ihre Traumreise!" Ob per Telefon, Internet oder per Prospekt - immer wieder locken Veranstalter mit Gewinnen von Gratisreisen. Allerdings sollte man sich nicht zu früh darüber freuen. ..............................weiter im link
 

schnippewippe

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Wider zahlt eine Bank 7000€ zurück

Es lohnt sich einen Anwalt zu nehmen :laugh:

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank zahlt nach Einschaltung der Kanzlei Richter Berlin ihrer langjährigen Kundin sämtliche seit Jahren von diversen Gewinnspielfirmen per Lastschrift abgebuchte Beträge zurück.

Auffällig war bei diesem Kreditinstitut, dass hier eine weitgehende Kooperation zugunsten ihrer von der Kontoplünderung betroffenen Kundin zu verzeichnen war. Keine langwierigen Diskussionen, kein Felischen zugunsten der Abzocker, keine Zahlung unter unsinnigen Rückforderungsvorbehalten. Es hat nämlich auch KEIN EINZIGER der dutzenden Lastschrifteinreicher auf Nachfrage eine wirksame Lastschrifteinzugsermächtigung für auch nur eine der vielen Lastschrifteinzüge behauptet, geschweige denn entsprechende Belege vorgelegt!...............aus dem link
 

schnippewippe

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nachgehakt vom 03.08.2010

Frontal21 berichtete über die Tricks von Telefonabzockern. Die ziehen ihren Opfern mit falschen Gewinnversprechen Millionen aus der Tasche. Frontal 21 berichtete auch über die schwierige wirtschaftliche Situation vieler Bundesligaclubs. Bei beiden Themen gab es neue Entwicklungen.
 

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Millionenbetrug per Telefon

Todtmoos/Bielefeld

Wegen Gewinnspielbetrugs in Millionenhöhe ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld im Südschwarzwald. Eine Bande soll binnen eines halben Jahres bis Anfang 2010 von Konten in ganz Deutschland unautorisiert 19 Millionen Euro abgebucht haben.

Vor zwei Wochen nahm die Polizei in Waldshut-Tiengen jenen Mann fest, den die Ermittler als zentrale Figur bei dem Betrug einschätzen: den 47-jährigen Schweizer Markus W. Bereits im April war das von ihm betriebene Hotel in Todtmoos durchsucht worden.......................................
........................................
Der Bielefelder Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann berichtet von mehr als 300 000 Lastschriften. Nur rund 40 Prozent seien von den Kontoinhabern rückgängig gemacht worden. Der große Rest – ein Betrag in noch unbekannter Millionenhöhe – sei auf dem Konto der im Handelsregister des Kantons Zug eingetragenen Firma verblieben.

Verbraucherschützer kritisieren immer wieder, dass Banken kleinere Summen allein im Vertrauen darauf überweisen, dass eine gültige Einzugsermächtigung vorliege. Sie verweisen auf die sechswöchige Einspruchsfrist. Doch bei vielen der durch Gewinnspielbetrug Geschädigten handelt es sich um ältere Menschen, die den Mitarbeitern der Callcenter weder am Telefon zu begegnen wissen, noch eine Übersicht über ihre Kontobewegungen haben.

Widerspruch

Widerspruchsfristen
Durch die Zahlungsdiensterichtlinie wurden im November 2009 die AGB angepasst und die Regelungen zur Lastschrift in eigene „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“ ausgelagert. Danach gilt im nationalen Einzugsermächtigungsverfahren eine Frist von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses (Nr. 2.4 der Sonderbedingungen), der entweder am Ende eines Monats oder eines Quartals versandt wird. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Belastung. Bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen. Nach Ablauf der Frist von 13 Monaten bestehen nach einer Belastung auf dem Konto grundsätzlich keine Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche mehr.

Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt im europäischen Lastschriftverfahren SEPA acht Wochen nach Kontobelastung.

Widerspricht der Zahlungspflichtige bei Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren rechtzeitig oder liegt keine Einzugsermächtigung vor, so gilt die betroffene Lastschrift als nicht autorisiert. Die Zahlstelle ist danach verpflichtet, nicht autorisierte Belastungen zu stornieren (§ 675u BGB).
 
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schnippewippe

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@ michabande


Wenn ich mir deine Einträge in deinen Profilnachrichten durchlese, denke ich mal ,dass es sich um ein Gewinnspieleintragedienst handelt. Also schreibe ich die Antwort hier rein.

Dein erster Post ist vom Januar. Du schreibst , dass du einen Widerruf geschickt hast.
Hast du es per Einschreiben mit Rückantwort geschickt ? Dann kannst du eine Kopie vom Rückschein an die Inkasso schicken und mitteilen, dass der Vertrag widerrufen wurde.
Aber der Widerruf an den Betreiber reicht auch schon aus.
Sie wissen das du nicht zahlen wirst . Nun versuchen sie durch die Schreiben eines Anwalts oder durch die Schreiben der Inkasso Angst zu machen. Der angebliche Schuldner soll ja trotzdem zahlen.

Laut Verbraucherzentrale und Anwälte soll man nicht zahlen.

Nur wenn das Wunder in Form eines ““Mahnbescheid““ kommt, muss man reagieren.
Aber das habe ich bei diesen Betreibern noch nicht mitbekommen.


Hier mal für dich zur Stärkung.
 
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michabande

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Konnte gar keinen Widerspruch einlegen da ich gar keine Adresse von denen hatte,weil es über das Telefon ging.Als ich zurückgerufen habe hieß es:diese rufnummer ist uns nicht bekannt.
Ich werde auf keinen Fall 272 euro zahlen.Da können die mir noch so mit Gericht drohen.
Habe ein Schreiben aufgesetzt das ich von "KOMET gewinnspiel"nie etwas schriftliches erhalten habe und ich damit nicht mit der Zahlung einverstanden bin.Mal sehen was jetzt noch kommt.
 

gawenia

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Gewinnspielabzocke

Hallo.
Hoffe hier das richtige Forum und auch den richtigen Platz gefunden zu haben.
Um nicht in Datenkonflikt zu geraten, halte ich mich etwas an die Form der dritten Person.

Frau A. schilderte mir heute folgenden Sachverhalt:
Ihre Mutter, 86 Jahre (Demenzkrank, 80% Sehbehindert) bekam einen Brief von einer Firma, welche sie für Gewinnspiele anmelden will.
In dem Schreiben wird ihr ein Zugangskonto auf einer Webseite und auch ein Passwort dazu übersand.
Weiter steht geschrieben das eine gewisse Summe in den nächsten Tagen von ihrem Konto abgebucht wird.
Nun liegt die Mutter von Frau A. seit Montag im Krankenhaus und kann (selbst, wenn sie dazu noch in der Lage wäre) selbst nicht reagieren. Geschweige kann man sie befragen, ob sie irgendwem ihre Kontodaten gegeben hat.
Wie sollte sich Frau A. nun verhalten?
Gar nicht reagieren oder das Konto für Abbuchungen sperren(sie ist dazu bevollmächtigt).

Ich wäre für einen Rat oder Tipp sehr dankbar.

Grüßle gawenia
 
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