premium content

Ermittler

New member
Hallo,

im Bereich Landkreis Offenbach hat die Premium Content GmbH in Carl- Zeiss-Str. 43, 63322 Rödermak ihren Sitz. Wie üblich ein Bereich mit einem Büro und in diesem "residieren" mehrere Computerfirmen. Man trifft dort nie jemanden an. Wer kennt diesen Abzocker?
 

schnippewippe

New member
Betreff: Re. Premium Content GmbH geschrieben am 27.01.2010

ich bekam eine letzte Mahnung (17.11.09) über 96 € zuzügl. Mahngeb. 5 € für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit My-Downloads. Ich habe meines Wissens nichts abgeschlossen und widersprach per Einschreiben (03.12.09) mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale dieser Forderung wegen arglistiger Täuschung und widerrief den Vertrag hilfsweise und kündigte hilfsweise fristlos. Mit Datum vom 14.01.10 bekam ich von der Firma RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH (GF: Katja Günther) eine Hauptforderung von nun 140 €. Wie soll ich vorgehen, damit mir kein Schaden entsteht oder mir ein Mahnbescheid zugestellt wird? Sollte ich auch Strafanzeige gegen Premium Content und Frau Günther erstatten?........Antwort des Anwalts im Link
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
AW: premium content Betrugsverfahren „vermutlich einstellen“

Nicht jede Abo-Falle ist Betrug

Abzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße „vermutlich einstellen“, erklärte deren Sprecher Ger Neuber auf Anfrage unserer Zeitung.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil Besucher von „my-downloads.de“ die Kosten für ein Abo hätten sehen können. Damit entfalle der für einen Betrug maßgebliche Vorwurf des Vorsatzes. „Der mögliche Straftatbestand ist aber nur eine Seite“, erklärt Verbraucherschützerin Bitter........weiter im link
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
COMPUTERBILD ging juristisch gegen Online-Abzocker vor und ließ Abofallen-Opfer von der renommierten Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle vertreten. Mit Erfolg. So gibt es unter anderem ein Urteil mit Signalkraft: Die Firma Online Premium Content Limited wurde wegen der Geschäftspraktiken mit der Abofalle [.b]online-gedichtesammlung.de[/b] verklagt, 60 Euro plus Zinsen an das Opfer zurückzuzahlen.
(...)
Dazu stellte das Amtsgericht Hamburg-St. Georg eindeutig fest: "Die Beklagte hat arglistig gehandelt, denn sie hat durch ihre Vertretungsberechtigten in der Absicht gehandelt, den Kläger über die Entgeltlichkeit ihres Angebots zu täuschen." (Az. 922 C 4445/09)
Quelle&mehr: presseportal.de/computer_bild

Ebenfalls aus dem Link:
(....)
Auch gegen die Firma Content Services Ltd. hat ein Opfer mit COMPUTERBILD-Unterstützung beim Amtsgericht Düsseldorf Klage eingereicht.
(...)
Antrag in der Klage: Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung, nach Strafgesetzbuch also wegen Betrugs. Darüber wollten der offizielle Geschäftsführer Alexander V. und seine Hintermänner wohl lieber nicht vor Gericht verhandeln. Sie ruderten zurück, der Vertrag wurde rückwirkend abgewickelt und das gezahlte Geld plus Zinsen erstattet. (Az. 231 C 9386/09)

Und dann war da noch:
(....)
Zudem erzielte die Redaktion einen ersten Teilerfolg gegen ein Unternehmen von Michael B., der Kopf einer Abzockergruppe aus Frankfurt am Main sein soll. Die Firma wehrt sich mit Hilfe eines Anwalts dagegen, dass zwei Internetseiten vom COMPUTERBILD-Abzockschutz negativ bewertet wurden. Die kostenlose Zusatzsoftware für Internetbrowser ist Teil der Anti-Abzocke-Kampagne und warnt Nutzer beim Aufruf von Kostenfallenseiten im Internet. Das Unternehmen von Michael B. verlor in erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, B. hat Berufung eingelegt.
 

Ermittler

New member
Hallo,

dass die Verfahren eingestellt werden, hat auch zur Folge, dass weiter gemahnt wird. Allerdings nicht mit Methode. Ich habe seit 23.11.09 nichts mehr gehört; gestern war dann wieder eine Mahnung mit der Überschrift: "Gerichtliches Mahnverfahren" im Briefkasten.
Es wird geraten die 96,00 € zu zahlen, denn es besteht die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren zu eröffnen. Es besteht also nur die Möglichkeit! Es werden die Kosten aufgeschlüsselt. Es wird erklärt, dass es sicherlich unstreitbar ist, dass ein Dienstleistungsvertrag geschlossen wurde. Es kommen Hinweise, wo der Hinweis auf die Kosten positioniert ist. Sie lernen dazu! Auch ein Hinweis für Minderjährige ist vorhanden. Premium C. hat alle Jahrgänge in der Eingabe gesperrt, bei denen eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Dann kommt die Ratenzahlung, ohne Mehrkosten, auf dem Infoblatt. Hier ist dann das Sachgebiet Ratenzahlung der Fa. in der Qurinstraße 8, 60599 Ffm als Ansprechadresse angegeben.
Fazit: Diese Firmen lernen durch die Verfahren, die ggf. eingestellt werden, im Procederen hinzu und verarbeiten dies in ihren Mahnschreiben. Durch die vorgetäuschte Professionalität schüren sie erneut Angst und die Betroffenen zahlen dann.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Premium C. hat alle Jahrgänge in der Eingabe gesperrt, bei denen eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann.
:whistle: Die Minderjährige konnten sich noch nie mit dem richtigen Geburtsdaten anmelden.Aus dem Grund wurden ja immer andere Jahreszahlen gewählt.
Es wird geraten die 96,00 € zu zahlen, denn es besteht die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren zu eröffnen.
Allgemein...
1.)Klage
2.)Mahnverfahren
3.)gerichtliches Mahnverfahren(Mahnbescheid)

Das Klageverfahren ist die 1.Option bei offenen Forderungen.
Weil man Kunden nicht vergraulen will wendet man das Mahnverfahren an.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist gerade bei "faulen Zahlern" ein relativ schnelles,wirksames und kostengünstiges Mittel gegenüber Schuldnern wenn zu zu erwarten ist das diese keine Einwände vorbringen.
Durch die vorgetäuschte Professionalität schüren sie erneut Angst und die Betroffenen zahlen dann.
Das hat nichts mit Professionalität zu tun.Von einem Rechtsanwalt,der Mahnungen verschickt,oder Firmen bei Mahnungen berät,sollte man davon ausgehen das er sein Fach versteht.
 

schnippewippe

New member
my-downloads.de - Premium Content GmbH

Wie man in Foren lesen kann ist man wieder einmal dabei verstärkt Mahnungen zu verschicken.

Da ich im Internet immer wieder auf Presseberichte vom Premium Content GmbH stosse, möchte ich mal eine davon einstellen.
Leider werden das auch unsichere User im Internet finden und zahlen.

Ist doch mal ganz interessant zu lesen was sie selber von sich halten.:laugh:Sonst wüssten wir ja auch nicht wie gut sie sind.:shocked:

MY-DOWNLOADSDE - PREMIUM CONTENT GMBH LEITET GERICHTLICHES MAHNVERFAHREN EIN :: AD HOC NEWS

(press1) - 30. April 2010 - Unter my-downloads.de bietet die Premium Content GmbH eine sorgfältig recherchierte Auswahl an aktuellen Download-Links an. Interessierte Nutzer finden in dem redaktionell aufbereiteten Web-Katalog wertvolle Beschreibungen top-aktueller Software-Produkte sowie sichere und schnelle Internetadressen und Downloadquellen zum sicheren und legalen Download der jeweiligen Software. Die Sammlung wird ständig aktualisiert und bietet Computer-Neulingen einen breiten Überblick über nützliche Software für den Computer-Alltag. Aber auch der erfahrene PC-Nutzer, der möglichst schnell einen Rechner neu installieren muss, hat hier alle notwendigen Links zur Hand.

Diesen redaktionellen Service bietet die Premium Content GmbH unter der Leitung von Viliam Adamca zu einem monatlichen Festpreis bei einer zweijährigen Laufzeit an............................................usw ..im link
Warum wird das kostenpflichtige Abo den Usern nicht auf der Seite klar mitgeteilt. :mad:

Die Premium Content GmbH aus Rödermark wird nun verstärkt gegen zahlungssäumige Nutzer das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Gestützt durch Gerichtsurteile (u.a. nachzulesen unter 1 C 391/09 Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, sowie 93 C 619/08 - 41 Amtsgericht Wiesbaden) hat Geschäftsführer Viliam Adamca nun die gerichtliche Geltendmachung unbezahlter Forderungen aus dem Projekt My-Downloads.de angestoßen.
Hier hat mal ein User eingestellt wie der Mahnbescheid den er bekam aussieht. :confused: :laugh:
Heute erreichte mich aber wieder ein Schreiben:
Auch hier werden wieder viele User Angst bekommen :mad:

Das ist wohl die Alibi-Seite ?


TOP 5 Referring Sites - über welche Webseiten die User auf my-downloads.de gelangen
Lockvögel Hier im link findet ihr auch ein Urteil über versteckte Kosten. Da ist der Betreiber auf die Nase gefallen.

So sah es am Datum: 05.09.2009 auf der Seite aus,
Hier noch ein Bericht mit Abbildungen der Seite

OpenOffice.org und Abofallen
Wir haben OpenOffice.org nicht für Leute gemacht, die damit anderen das Geld aus der Tasche ziehen. Doch leider sind uns gegen dubiose Anbieter kostenpflichtiger Downloads rechtlich die Hände gebunden. Mehr dazu unter "Doch leider können wir nicht so helfen". Um unsere Nutzer trotzdem vor Abofallen zu schützen, möchten wir mit dieser Seite über das Problem informieren und die Möglichkeit bieten, zweifelhafte Anbieter an uns zu melden...........................mehr im link
Das die Anwälte und die Inkossobetriebe gerne ihre """ Urteilsammlung """ einstellen wissen wir ja schon. Auch die "" Premium Content ? "" macht da keine Ausnahme. Auch auf deren Seite sind Urteile zu finden.

In dem angegebene Urteil in der Pressemitteilung ( 1 C 391/09 Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, )geht es um einen Vollsteckungsbescheid. Da hat ein Kunde ( Freund) des Betreibers einen Mahnbescheid bekommen und nicht reagiert. Danach ist der Kunde wegen des Vollstreckungsbescheides vor Gericht gegangen. Der Kunde ist kein Verbraucher sondern eine Firma. Somit kommt das Gesetz das für uns gilt hier gar nicht in Betracht. Leute -- welch eine Firma würde auf einen Mahnbescheid nicht reagieren :confused:( Freundfirma :laugh:)
Auch hier wird nicht darüber geschrieben auf welchen Weg man zur Anmeldung gekommen ist. Genau wie bei den Urteilen der anderen Anbieter auch. Es steht immer Anmeldeseite ( würde Alibiseite sagen ) Es wird nicht einmal geschrieben , dass man über eine andere Seite auf diese Seite gelangt ist.

Hier geht es um Erstattung von. Anwaltskosten .
93 C 619/08 - 41 Amtsgericht Wiesbaden
Dieses Urteil wird sehr gerne genommen um Angst zu verbreiten.
Amtsgericht Wiesbaden reagiert auf Mahnbriefe von Katja Günther Wodurch sich das Amtsgericht veranlasst sah ,eine Stellungnahme offen im Internet zu schreiben.

Vorsicht bei RatenzahlungWer darauf eingeht muss Zahlen !!!

Wer das erste Jahr aus Unwissenheit darüber das er nicht bezahlen muss , gezahlt hat ,sollte laut Meinung der Anwälte und der Verbrauche Zentrale das 2 Jahr nicht bezahlen.

Verbraucherzentrale
FAQ Internetvertragsfallen
Was sollt ich jetzt tun
 
Zuletzt bearbeitet:

Ermittler

New member
Hallo '"kleiner Eisbeer,

meine Erläuterungen waren zynisch gemeint. Sie sollten den Tenor des Schreibens wiedergeben. Es ist doch klar, dass nicht gezahlt wird!
 

schnippewippe

New member
Hier mal ein Bericht eines Anwalts.
Wie man im Bericht sehen kann , geht es den Abzockern echt am A.....vorbei wenn ein Anwalt schreibt. Die drohen dem angeblichen Kunden einfach weiter.:mad:


„Premium Content GmbH“ mahnt mal wieder
Juni 21, 2010

Es gibt wohl kaum einen Anwalt, der nicht ein Lied singen kann von den unzähligen Firmen, die – mal unter dieser, mal unter jener Adresse und Bezeichnung – Forderungen anmahnen, welche auf eine angebliche Anmeldung auf einer Internetseite zurückgehen sollen.

Ein deutliches Zeichen mangelnder Seriosität ist in meinen Augen die konsequente Umgehung des Rechtsanwaltes des Betroffenen, schließlich läßt sich dieser nicht so schön einschüchtern. So wurde meine Mandantin in 2009 von der Premium Content GmbH zur Zahlung aufgefordert. Ich habe die Vertretung meiner Mandantin angezeigt und diese Forderung unter Angabe von Gründen zurückgewiesen. Eine Reaktion hierauf blieb aus. Stattdessen erfolgte eine weitere Mahnung, die direkt an meine Mandantin ging. Auch diese habe ich zurückgewiesen. Für einige Monate herrschte Ruhe.

Nunmehr erhielt meine Mandantin erneut eine Mahnung durch die Premium COntent GmbH. Diese ist überschrieben mit: „Gerichtliches Mahnverfahren“ und der Bemerkung, daß „aufgrund eines zuvor erhobenen Antrags auf Erlaß eines Mahnbescheides erlassenen Vollstreckungsbescheides“ „die Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher eingeleitet werden“ kann.

Natürlich ist ein gerichtliches Mahnverfahren nicht anhängig. Das wäre ja auch zu schön, schließlich hätte es dann mit den sinnbefreiten Mahnungen ein Ende. Dann müßte die Gegenseite allerdings zu Ihrer Forderung stehen und Gerichtsgebühren aufwenden...................................wie es weiter geht könnt ihr im link lesen.
 

schnippewippe

New member
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte RA Tank einen Anspruch auf ein Konto der örtlichen Sparkasse zugebilligt.

Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat nun jedoch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg aufgehoben: Nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts begründet § 4 Abs. 1 Satz 1 NSpG keine subjektiv öffentlichen Rechte auf Leistungen einer (niedersächsischen) Sparkasse zugunsten der Einwohner ihres Trägers.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Juni 2010 – 10 ME 77/10......................aus dem link
Doch kein Sparkassenkonto für Abofallen-Inkasso

Dazu mal ein Post aus einem anderen Forum.
Diese Mitteilung wurde auch von 2 anderen Usern bestätigt.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
24.06.2010
Drohbriefe der Firma Premium Content – nichts als heiße Luft
Verbraucherzentrale rät: Von Drohungen mit Gerichtliches Mahnverfahren und Schufa-Eintrag nicht einschüchtern lassen
Die Premium Content GmbH aus Frankfurt am Main verschickt derzeit unzählige Drohbriefe mit der Überschrift "Gerichtliches Mahnverfahren".

Wichtig zu wissen:
#
Für einen kostenpflichtigen Vertrag fehlt es hier an der Willenserklärung der Verbraucher. Wenn die Verbraucher gewusst hätten, dass für eine üblicherweise kostenfreie Leistung ein Abonnemententgelt gefordert wird, hätten sie sich auf der Internetseite dort nicht angemeldet.
#
Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für einen Vertragsschluss dar.
#
Ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Das heißt Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen unbedingt Widerspruch einlegen.
#
Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann ...hier heruntergeladen werden.
#
Keine Ratenzahlungsvereinbarung aus Angst oder Unkenntnis unterschreiben...........................aus dem link
 

schnippewippe

New member
Was denn -- nur eine Email-- nicht mal das Porto für einen Brief haben sie für ihrer Drohungen jetzt mehr übrig :mad:
Oder haben sie gar keine Daten von Dir. Das ersparrt dir viel Post im Briefkasten. Lese dir mal den Bericht von der Verbraucherzentrale durch. Der erste Link in meinen Post über deinen Post. :whistle:
Ich glaube das ist die beste Antwort die du bekommen kannst.

Das Urteil soll dir nur Angst machen.
Leider zahlen ja genug User dann doch aus Angst.

Welcher Gläubiger dem das Geld zusteht macht so einen Mist und droht mit Urteile. :w00t:
Der würde sich gar nicht die Mühe machen und gleich klagen.

Hier noch einmal ein Bericht über die Seite und der Anmeldung.
 
Zuletzt bearbeitet:

pacha111168

New member
Doch doch, die haben schon noch Porto übrig, dies ist eine Email von mind. 12 Stück, die ich in unregelmäßigen Abständen seit über 1 1/2 Jahren bekomme. Es waren auch schon 3 Briefe per Post dabei, der übliche Ablauf halt, wie bei anderen auch. Das Urteil macht mich nur etwas nervös, weil es schaut ja so aus, als ob es zugunsten von Premium Content enschieden wurde, aber so eine wirklich absolut klare Aussage über diese ganzen Geschichten habe ich trotzdem im I-Net noch nicht finden können, ich glaube hier traut sich keiner, eine absolut klare Aussage zu machen, ich bin schon mal vor Gericht gewesen, wegen solcher Auto-Abschleppfirmen, die dafür sorgen, daß auf z. B. Edeka-Parkplätzen keiner länger als eine halbe Stunde, solange wie halt sein Einkauf braucht, parken darf. Im Internet wurde auch von Abzocke geredet, mein Anwalt auch zu mir, Herr ..., absolut kein Problem, ist deutschlandweit bekannt und nicht zulässig, das Ende vom Lied war, ich ging bei der Verhandlung in München voll auf den Bauch!!! Ich musste zahlen, fertig und aus!!! Es ist einfach so in Deutschland, Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche paar Schuhe!!!!
 
Oben